Sportfahrer hat geschrieben:Hallo Edwin,
juristisch gesehen , dürft ihr das Training nach dieser These nicht durchführen, da Niemand in der Lage ist zu beweisen, dass er Eigentümer ist. Selbst ein Kaufvertrag von Vorgestern, könnte theoretisch durch einen Kaufvertrag von Heute den Eigentümer abgelöst haben.
Das war jetzt nicht ernst gemeint aber fakt HaHa
Was auch immer der letzte Satz genau bedeuten soll...
Wie kommst du darauf, dass der VA verpflichtet ist, außer dem Nachweis des Bewerbers, weitere Prüfungen zu den Eigentumsverhältnissen des Einsatzfahrzeugs durchzuführen? Der VA verlässt sich, wie von Edwin beschrieben, auf die bei der Papierabnahme vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente. Wenn der lügt, dann ist das nicht dem Veranstalter anzulasten, sondern dem Teilnehmer. Grob fahrlässig handelt eventuell ein Veranstalter, wenn er einen Haftungsverzicht, unterschrieben von "Daffy Duck" durchwinkt, da könnte er erkennen, dass es sich wahrscheinlich nicht um eine echte Person handelt.