Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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Sportfahrer
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

@ Stefan : hast Recht, aber wir sind fast fertig.

@ Uwe

Eigentümer oder Besitzer , das ist hier die Frage :-D

Demnach würde der Besitzer ja ebenfalls die Unterschrift des Eigentümers benötigen ( Wenn abweichend) Und nun wirds richtig komisch, Wagenpass Seite eins , dort wird nur der Besitzer eingetragen ??? !!!
Mir wird das hier zu anstrengend. Und ab unters Auto. :-D
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Uwe Bartels
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Uwe Bartels »

Sportfahrer hat geschrieben: Wagenpass Seite eins ,
Schau mal nach oben, Dirk! Wie heißt der Thread?
Stekle
hat schonmal zugesehen
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Stekle »

Aus gemachter Erfahrung geb ich auch mal meinen Senf dazu:

Als wir seinerzeit einen von nem Autohaus gestellten Flitzer regelmäßig bewegt haben, war der Chef des Hauses auch nie dabei und hat unterschrieben. Er hat ne kurze Erklärung zu den Besitzverhältnissen abgegeben und ne Vollmacht ausgestellt, dass der Koffer zu allen Slalomveranstaltungen eingesetzt werden darf.
Damit sind wir immer ohne Schwierigkeiten ans Toben gekommen.

Einmal die Absicherung in ordentlicher Form eingeholt, in die Orga-Mappe eingeheftet und ab geht die Luzie!

Stephan
BMW123d
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von BMW123d »

Hallo,

Ich bin auch nicht Halter meines BMW, sondern meine Mutter. Ich habe bei jedem Slalom ein Formloses DIN A5 Blatt mit einem Satz ala:

"Hiermit erlaube ich meinem Sohn, A.... K..., mit dem Fahrzeug BMW 123d Kennzeichen PF-xx xxxx, an Slalom Rennveranstaltungen teilzunehmen

Unterschrift"

Das hat bisher bei sämtlichen Veranstaltungen bei denen ich gefahren bin funktioniert, egal ob Clubslalom oder DMSB. Die meisten Veranstalter werfen nur einen kurzen Blick darauf und gut. Manche Kopieren es zu ihrer Absicherung, Manche heften es an die Nennung. Benutze den selben Zettel auch mehrmals. Andere die ich kenne verfahren ähnlich!

Einmal hatte nach der Nennung der TK nochmal nachgehakt, war aber nach Erläuterung kein Problem. Die meisten Veranstalter achten Vorbildlich auf dieses Detail! Es gibt aber auch Veranstalter die garnicht darauf achten und dann erstmal komisch gucken, wenn man denen den Zettel hinhebt. Ich Kreuze auf der Nennung immer an, dass ich nicht Halter/Eigentümer bin, der Veranstalter vermerkt dann auf der Nennung, dass eine Gesonderte Erklärung vorliert. Einmal wollten sie wirklich eine Unterschrift auf der Nennung und als ich dann erklärt habe, dass meine Mutter Sonntag Mittags um 13 Uhr zu Hause Essen kocht und nicht 120km mit mir mitfährt für ne Unterschrift, haben sie es dann eingesehen, dass ein gesondertes Blatt, wohl doch ne Sinnvolle Lösung ist.
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Sweetnightmare5
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sweetnightmare5 »

Bei mir ist es ähnlich wie beim Herrn 123d, nur dass es bei mir der Vater ist.
Ich mache es so, dass ich mir die Rückseite der Nennung, die ja bei jedem Rennen dieselbe ist, Kopiere und meinen Dad meistens morgens aus den Federn schmeiß mit der bitte es noch schnell zu unterschreiben, sofern er nicht selbst bei einem Rennen macht, wenn er mitkommt.
Im Idealfall unterschreibt er den "Wisch" schon vorher um die morgendliche Hektik zu vermeiden ;)
Das ist vielleicht die aufwendigste Art mit der Thematik zu verfahren aber sicherlich die problemloseste.
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GSI
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von GSI »

Fahrzeughalter,
Fahrzeugbesitzer und
Fahrzeugeigentuemer
sind drei unterschiedliche Dinge. Es koennen hier drei verschiedene Namen auftauchen, auch zwei oder sogar nur einer.
Beispiel fuer drei Namen:
Ich lease ein Fahrzeug und lasse es wegen der Versicherung auf meine Oma zu, dann ist die Leasinggesellschaft Fahrzeugeigentuemer, ich bin der Fahrzeugbesitzer und meine Oma ist der Fahrzeughalter.
Auf den einschlaegigen Nennungsformularen wird nach dem Fahrzeugeigentuemer gefragt. Ich hatte damals vor 25 Jahren eine unterschriebene Erklaerung der Leasinggesellschaft dabei, dass ich berechtigt war, an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Haette ich in meinem Beispiel eine Erklaerung meiner Oma dabei, waere das die falsche Person gewesen.

Gruss Gerold
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
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EWO
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von EWO »

Richtig, gut zusammengefasst, Gerold.
Aber die Oma steht für den VA sichtbar im Papier und das ist vor Ort zulösen :wink:
Uwe Bartels
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Uwe Bartels »

EWO hat geschrieben: Aber die Oma steht für den VA sichtbar im Papier und das ist vor Ort zulösen :wink:
Nee Ecki, die Oma ist in Gerold's Beispiel Halter, nicht Eigentümer!
Zitat Nennformular:
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
(Nur erforderlich, wenn Bewerber oder Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, ...)

Gruß
Uwe
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EWO
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von EWO »

WOher soll der VA denn wissen das OMA nicht EIgentümer ist, wenn sie im Schein steht ?
Das war meine Aussage. Eben die Praxis und nicht die Theorie. Recht hast du natürlich, aber das sieht ja niemand, oder habe ich etwas übersehen ?
Ich kenne das nicht wirklich, weil ich immer bei mir drin stehe, daher verzeih mir wenn ich zu blöd frage.
Aber dazu sind Fragen ja da :roll:
Edwin Speckmann
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Edwin Speckmann »

Leute,
können wir dieses Thema nicht langsam einmal zum Ende bringen?!?

Der Olli wollte mit seiner Anfrage bestimmt keine Juristischen Spitzfindigkeiten erfahren, sondern wissen, wie er am einfachsten damit umzugehen hat, damit er beim Veranstalter seiner Wahl nicht auf den Bauch fällt.
Dieses war ihm sicherlich klar, als er geschrieben hat, dass er Dirk's Variante A wählen würde.
Wenn die Namen auf der Fahrerlaubnis und dem Fahrzeugschein (ja ich weiß, der Begriff ist Juristisch nicht korrekt) nicht identisch sind, dann will ich als Veranstalter vom Fahrer ein unterschriebenes Schriftstück als Erlaubnis, Vollmacht, Erklährung, oder wie auch immer ihr das nennen wollt, mit Namen und Adresse vom Unterzeichner.
Wenn das dann gefälscht sein sollte, dann halte ich mich an den Überbringer. Basta.

So, können wir uns jetzt wichtigeren Themen zuwenden?

Mich würde zum Beispiel interessieren, wer schon bei welcher/n Veranstaltung/en vorgenannt hat. (Nennliste?)

Bei unserem Einstell- und Trainingstag ist übrigens gestern Abend ein Platz frei geworden.
Wenn also noch einer Lust hat... der Wetterbericht sagt mäßiger Wind und 14° bis 16° am Sonnabend.

Gruß,
Edwin Speckmann
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Edwin,

juristisch gesehen , dürft ihr das Training nach dieser These nicht durchführen, da Niemand in der Lage ist zu beweisen, dass er Eigentümer ist. Selbst ein Kaufvertrag von Vorgestern, könnte theoretisch durch einen Kaufvertrag von Heute den Eigentümer abgelöst haben.

Das war jetzt nicht ernst gemeint aber fakt HaHa
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von EWO »

Edwin Speckmann hat geschrieben:Leute,
können wir dieses Thema nicht langsam einmal zum Ende bringen?!?
Meinst du mich oder Uwe ?
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PumaTreter
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von PumaTreter »

Sportfahrer hat geschrieben:Hallo Edwin,

juristisch gesehen , dürft ihr das Training nach dieser These nicht durchführen, da Niemand in der Lage ist zu beweisen, dass er Eigentümer ist. Selbst ein Kaufvertrag von Vorgestern, könnte theoretisch durch einen Kaufvertrag von Heute den Eigentümer abgelöst haben.

Das war jetzt nicht ernst gemeint aber fakt HaHa
Was auch immer der letzte Satz genau bedeuten soll...

Wie kommst du darauf, dass der VA verpflichtet ist, außer dem Nachweis des Bewerbers, weitere Prüfungen zu den Eigentumsverhältnissen des Einsatzfahrzeugs durchzuführen? Der VA verlässt sich, wie von Edwin beschrieben, auf die bei der Papierabnahme vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente. Wenn der lügt, dann ist das nicht dem Veranstalter anzulasten, sondern dem Teilnehmer. Grob fahrlässig handelt eventuell ein Veranstalter, wenn er einen Haftungsverzicht, unterschrieben von "Daffy Duck" durchwinkt, da könnte er erkennen, dass es sich wahrscheinlich nicht um eine echte Person handelt.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Sportfahrer
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sportfahrer »

Achim ,

das die Eigentumsverhältnisse durch einen Kaufvertrag von Vorgestern nichts über den Besitzer von Heute aussagen ist Fakt ! aber diesen Vergleich meine ich nicht ernst. Das Haha steht für lachen

Ich wünsche euch viel Spass beim Training und hoffe ihr habt schönes Wetter.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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TJ-BMW
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von TJ-BMW »

Bei der Papierabnahme habe mich auch schon oft über Fragen der Eigentumsverhälnisse gewundert.
Daher hatte ich mir die Rechtslage mal von einem Juristen und Rennfahrer erklären lassen.
Das dürfte aber schon bald zehn Jahre her sein. So habe ich den Sachverhalt behalten.

Fahrzeugeigentümer ist der Inhaber des Fahrzeugbriefes.
Der Fahrzeugbrief muss zu den Veranstaltungen nicht mitgebracht werden; ebenso irgendwelche anderen Nachweise über die Eigentumsverhältnisse.
Wahrheitsgemäße Angaben bei der Verzichtserklärung sind wichtig. Also nicht den Vater eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen wenn er gar nicht der Eigentümer ist.
Der Veranstalter braucht die Angaben des Eigentümers bzw. Verzichtserklärung nicht zu prüfen.
Auch nicht wenn Herr Daffy Duck die Verzichtserklärung unterschrieben hat.
Bei einem Rechtstreit zwischen Eigentümer und Teilnehmer haftet der Veranstalter nicht.

Auf der Fahrzeugschein-Vorderseite steht links unten in grüner Schrift: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil I wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Gelegentlich werde ich bei einer Papierabnahme auch gefragt warum die Verzichtserklärung nicht vom Fahrzeughalter unterschreiben wurde. Dann reichte es bisher immer aus auf den grünen Text im Schein hinzuweisen und zu Versichern selbst der Eigentümer zu sein.
Unbedingt den Rennleiter ansprechen wenn das nicht klappt.
Letztlich ist der Veranstalter Schadenersatzpflichtig (Nenngeld, Reisekosten, Übernachtungen, Personalkosten u.s.w.) sollte er wegen ungeklärter Eigentumsvärhältnisse den Start verweigen (würde keiner machen aber mal theoretisch), vorausgesetzt die Angaben des Teilnehmers sind richtig.

Gruß
Thorsten
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