Sportfahrer hat geschrieben:
Um nun glaubwürdig zu beweisen, das der Fahrer wirklich der Eigentümer ist, bedarf es dann einer Bescheinigung. Ich denke ein Kaufvertrag oder eine Bestätigung des Halters (bzw. der Person die im Brief steht) wird dann vor Ort alle Gemüter beruhigen. Denn die in diesem Fall beigebrachten Dokumente sind doch deutlich aussagekräftiger als eine Unterschrift des angeblichen Besitzers in der Nennung !!!
Ich glaube auch Dirk hat den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer doch noch nicht ganz verstanden.
Zitat Wiki "Besitz":
In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Besitz (...) die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, auch wenn diese Herrschaft gegebenenfalls nicht rechtmäßig besteht. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat, unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, (...) Zitat Ende.
Warum nimmt der angehende Fahrer nicht einfach die Rückseite eines Nennformulars, lässt den Haftungsverzicht des Eigentümers
im Originalwortlaut einmal unterschreiben, kopiert dieses und heftet dann eine Kopie an jede Nennung.
Eine kurze Erklärung des Eigentümers, dass der unterschriebene Haftungsverzicht für alle vom Fahrer ausgestellten Nennungen gilt, schafft zusätzliche Sicherheit. Sportrechtlich wasserdicht ist aber nur die Originalunterschrift des Eigentümers auf jedem Nennformular.
Überlegt euch einmal welche rechtlichen Konsequenzen der Fahrer (Besitzer) u. U. zu tragen hat, wenn das alles nicht im Original vorliegt und es zu einem gravierenden Schaden kommt.

Dass dann der Eigentümer und auch der Veranstalter große Probleme bekommen sei hier nur nebenbei angemerkt.
Gruß
Uwe