Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

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Uwe Bartels
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Uwe Bartels »

GSI hat geschrieben: Hab mich selbst gerade wieder ertappt und auf "Vorschau" anstatt auf "Absenden" geklickt. :?
Ja so ist das, wenn man älter wird :!: :oops:

Solange du noch gesamtsiegfähig bist, darfst du im Forum auch mal auf den falschen Button klicken.
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1600TL
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von 1600TL »

Hallo,

was haltet ihr den davon???
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Verzichtserklärung.jpg
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NAC Bremen.

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Uwe Bartels
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Uwe Bartels »

Hallo 1600TL,

aus formalen Gründen würde ich das Kalenderjahr angeben, da sich der Originaltext des DMSB, der auch auf ADAC-Formularen auftaucht, aus juristischen Gründen gelegentlich ändert. Dieser (dann) neue Text findet sich auf der Rückseite des DMSB-Nennformulars für das jeweilige Kalenderjahr.

Gruß
Uwe
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PumaTreter
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von PumaTreter »

Für welches Fahrzeug gilt der Haftungsverzicht? Da der Verzicht vom Nennfolmular losgelöst ist, könnte man ihn jedem beliebigen Fahrzeug zuordnen. Daher sollte das Kennzeichen oder die Fahgestellnummer in den Schrieb mit hinein.

Viele Grüße, Achim
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Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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EckigesAuge
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von EckigesAuge »

Fahrgestellnr., Fahrzeughersteller und -typ würde ich aufnehmen. Kennzeichen ist wechselbar! Ein Umzug oder Kennzeichenwechsel und der Schrieb ist hinfällig, obwohl sich an Halter und/oder Eigentümer nichts geändert hat.
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EWO
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von EWO »

Mensch was für ein Firlefanz, mach doch wie anfangs vorgeschlagen einen einfachen Brief mit den richtigen Worten und gut ist.
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PumaTreter
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von PumaTreter »

Im Fall von Dennik wäre die Erklärung über die Eigentums- und Halterverhältnisse der einfachste und auch für nicht-Juristen verständlichste Weg. Wenn tatsächlich jemand anderes als der Starter der Fahrzeugeigentümer ist, sollte man den Weg der Haftugsverzicht-Vollmacht ähnlich wie oben wählen. Und dann hat der Firlefanz ein Ende. :D
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