Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

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Dnk926
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Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Dnk926 »

Grüß euch,

ich weiß , das Tehma ist nich neu hier. Dennoch in meinen Augen nicht geklärt.
Zu meinen persönlichen Fall , Auto habe ich von meinem Geld bezahlt. Auch ich habe den Kaufvertrag unterschreiben und alles andere gemacht. Jedoch bin ich nicht Halter bzw Versicherungsnehmer , da dieses auf meine Mutter läuft aufgrund der Prozente in der Versicherung.
Nungut , das größte Problem ist einfach das ich ständig diese "Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers" ausfüllen muss , was mir ziemlich auf den Pinsel geht. - Gerade auch weil es humbuck ist in meinen Fall, schließlich bin ich der Eigentümer, auch Rechtlich.
Warum ich es ständig mit ausfüllen muss ? ->Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagen der Fahrzeugbrief oder -schein nichts über die Eigentumsverhältnisse aus, sondern weisen lediglich den Halter des Fahrzeugs aus.Das weiß ich und evtl auch noch wenige andere. Aber nicht gerade selten stoße ich auf wiederstand bei der Papier abnahme. Wo wir wieder bei meinem Problem sind , ausfüllen der "Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers" oder nicht Starten. :roll:

Im Grunde möchte ich hiermit möglichst viele Abnehmer an Veranstalltungen erreichen und einfach drum bitten in Zukunft sich nicht auf den Kfz Schein zu berufen.

Ich werde zumindestens keine "Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers" mehr ausfüllen , sondern den Kaufvertrag vorlegen.

Grüße
Dennik
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EWO
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von EWO »

Deine Mutter muss nicht immer einzeln den Zettel unterschreiben. Eine pauschale Verzichtserklärung bzw. eine Vollmacht zur freien Nutzung des Fahrzeuges auch für Motorsportveranstaltungen sollte auch i.O. sein.

Gruß EWo
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1600TL
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von 1600TL »

Hi Dennik,

wie du weißt, habe ich das gleiche Problem. :evil:
Daher bereite ich einen Vordruck für das Jahr 2010 vor, welchen ich mir dann 1x unterschreiben lasse und den dann, für die Veranstaltungen, ein paar mal kopiere. Das "Original" kann man ja auf Verlangen vorzeigen. :idea:
Ich schick dir mal eine Kopie vom Blanco zu.

Gruß
Matthias
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Hans Bauer
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Hans Bauer »

Genau so kann man die Sache anpacken :wink:
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Dnk926
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Dnk926 »

EWO hat geschrieben:Deine Mutter muss nicht immer einzeln den Zettel unterschreiben. Eine pauschale Verzichtserklärung bzw. eine Vollmacht zur freien Nutzung des Fahrzeuges auch für Motorsportveranstaltungen sollte auch i.O. sein.

Gruß EWo
Werde ich mal austesten , vermuhtlich ist man dann den erlaubten Start etwas näher als nur mit dem Kaufvertrag.
1600TL hat geschrieben:Hi Dennik,

wie du weißt, habe ich das gleiche Problem. :evil:
Daher bereite ich einen Vordruck für das Jahr 2010 vor, welchen ich mir dann 1x unterschreiben lasse und den dann, für die Veranstaltungen, ein paar mal kopiere. Das "Original" kann man ja auf Verlangen vorzeigen. :idea:
Ich schick dir mal eine Kopie vom Blanco zu.

Gruß
Matthias
Das wäre eine Super sache , sehen uns ja vorraussichtlich am 25.4 beim Clubabend :)
Wilfried Böhmann
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Dennik-Häfker hat geschrieben: ->Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagen der Fahrzeugbrief oder -schein nichts über die Eigentumsverhältnisse aus, sondern weisen lediglich den Halter des Fahrzeugs aus.Das weiß ich und evtl auch noch wenige andere.
Auch nicht ganz richtig !
Halter ist derjenige, zu dessen Nutzen das Fahrzeug betrieben wird. Der Eintrag im Fahrzeugschein weist streng genommen lediglich auf den hin, von dem die Steuer gefordert wird. Gerade Leasingfahrzeuge weisen oft den Leasinggeber im Fahrzeugschein aus, Halter ist jedoch - mit allen daraus entstehenden Pflichten - der Leasingnehmer, also der Betreiber des Fahrzeuges.
Ist so !

Grüße
W. Böhmann
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Dnk926 »

Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Dennik-Häfker hat geschrieben: ->Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagen der Fahrzeugbrief oder -schein nichts über die Eigentumsverhältnisse aus, sondern weisen lediglich den Halter des Fahrzeugs aus.Das weiß ich und evtl auch noch wenige andere.
Auch nicht ganz richtig !
Halter ist derjenige, zu dessen Nutzen das Fahrzeug betrieben wird. Der Eintrag im Fahrzeugschein weist streng genommen lediglich auf den hin, von dem die Steuer gefordert wird. Gerade Leasingfahrzeuge weisen oft den Leasinggeber im Fahrzeugschein aus, Halter ist jedoch - mit allen daraus entstehenden Pflichten - der Leasingnehmer, also der Betreiber des Fahrzeuges.
Ist so !

Grüße
W. Böhmann
Ich gebe zu , vor eröffnungs des Thread hier habe ich 2 Stunden mich "schlau" gelesen , heute habe ich nochmal ein bisschen drauf gelegt. Und bin dabei angekommen das man rein Rechtlich und Praktisch im nennbüro keinen 100%igen Eigentums beweis liefern kann. Naja aber letzendlich werde ich auf Ewo´s rat zurück greifen.

PS: "Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagen der Fahrzeugbrief oder -schein nichts über die Eigentumsverhältnisse aus, sondern weisen lediglich den Halter des Fahrzeugs aus." Habe ich von einem Anwaltsschreiben kopiert , da kann man mal sehen das die anscheind auch net alles wissen :)
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PumaTreter
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von PumaTreter »

Hihi... Genau über das Thema habe ich mich auch mal eingelesen. Hier gibt's etwas dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmer, http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Zur Vollmacht: Eine Abschrift des Haftungsverzichtes mit einer Erklärung deiner Mutter, dass Sie dieser für alle Veranstaltungen, für die du nennst (oder z.B. nur Slalom) zustimmt, sollte wirklich reichen - so haben mein Bruder und ich es damals auch gemacht. Mein Bruder war Eigentümer und ich hatte sogar das Recht, den Haftungsverzicht für Dritte zu unterschreiben (wenn ich alleine zum Slalom unterwegs und der Besitzer des Fahrzeugs war :wink: ). Wenn du die Vollmacht für das Jahr 2010 begrenzt, ist eine Argumentation vielleicht leichter, weil du jedes Jahr eine neue Vollmacht besorgen musst. Ggf. kannst du argumentieren, dass du mit der Vollmacht der Nachweispflicht der Zustimmung des Eigentümers nachgekommen bist und der uneinsichtige Veranstalter dir beweisen soll, dass die Vollmacht nicht korrekt oder gefälscht ist oder dich starten lassen soll. Oder deine Mutter erklärt ausdrücklich, dass Sie Halter, aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist:

"Ich erkläre hiermit, dass ich zwar Halter des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer <Fahrgestellnummer> bin, jedoch nicht der Eigentümer. Eigentümer ist mein Sohn <Dein Name, Adresse, Geb.Datum> Ort, Datum und Unterschrift der Mutter" Das Kennzeichen würde ich nicht reinschreiben, falls du das Auto mal ummeldest. Das sollte auf jeden Fall reichen, entbindet dich von der Zustimmung des Halters (der oft mit Eigentümer gleichgesetzt wird) und berechtigt dich, auf DEINEM Fahrzeug auch andere starten zu lassen, indem du als Eigentümer den Haftungsverzicht unterschreibst.

Das Leben ist viel zu kompliziert...
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Erich
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Erich »

Dieses Problem hatte ich auch erstmals in diesem Jahr.
In meinem Fahrzeug ist als Halter der Betrieb, (Rechtsform GmbH) eingetragen.
Eigentümer ist natürlich ebenfalls die GmbH, also eine "juristische Person".

Ich bin als einziger Gesellschafter alleiniger Eigentümer der Firma und gleichzeit als Geschäftsführer vertretungsberechtigt.
Es würde also reichen, wenn ich im Nennungsformular ankreuze, Eingentümer zu sein, was um die Ecke betrachtet auch korrekt ist.

Da aber im Nennbüro in der Regel keine Juristen sitzen sondern "normale" Menschen
(´tschuldigung an die Rechtsgelehrten, ist nicht negativ gemeint :oops: ),
könnte es zu längeren Diskussionen und sonstigen Problemen kommen.

Deshalb kommt unter die Verzichtserklärung der Firmentempel mit meiner Unterschrift und in den Fahrzeugunterlagen liegt ein Auszug aus dem Handelsregister, in dem die Angaben dokumentiert sind.
Etwas umständlich, aber Problem gelöst.

Bei Leasingfahrzeugen müsste rechtlich gesehen immer eine Vollmacht der Leasinggesellschaft vorliegen, denn die ist Fahrzeugeigentümer.
Dieses geht jedoch nicht aus den Fahrzeugdokumenten hervor.
Eine Leasinggesellschaft wird in den seltensten Fällen eine Einverständniserklärung für den Motorporteinsatz unterschreiben.
Warum? Durch den motorsportlichen Einsatz wird ein deutlich höherer (wenn auch oft nicht sofort erkennbarer) Verschleiß verursacht, der den kalkulierten Restwert erheblich mindert und dehalb zu höheren Leasingraten führen würde.
Wer ein Leasingfahrzeug einsetzt, bewegt sich auf sehr dünnem Eis und sollte die Problematik vor Vertragsabschluss unbedingt klären und dadurch
mögliche Gerichtsverfahren vermeiden, die enorm teuer sind :!:
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Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Eric W.
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Eric W. »

Wenn bei einem Leasingfahrzeug die Vertragsbedingungen eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug fordern, könnte es im (Total-)schadensfall bei einer Motorsportveranstaltung sicher größeren Ärger geben, wenn die Versicherung dann bei einer "Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" nicht zahlen möchte.
guzzetti
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von guzzetti »

Frage mal Allgemein,

Geht es im Slalomsport um die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit?

Gruß Guzzetti
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Erich
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von Erich »

Ja, ganz eindeutig.
Es gewinnt der mit der besten Zeit.
Wie in der Formel 1.
Da gewinnt auch nicht der mit der besten Topspeed, sodern mit der kürzesten Fahrzeit.
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GSI
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von GSI »

Wo ist mein Posting von gestern abend hin :?:

Gibt auch Finderlohn :mrgreen:
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EWO
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von EWO »

GSI hat geschrieben:Wo ist mein Posting von gestern abend hin :?:

Gibt auch Finderlohn :mrgreen:
War es womöglich nicht sittenrein ? dann ist es der Zensur zum Opfer gefallen.
ne im Ernst, was stand denn da sinngemäß, könnte es sein das wir es aus irgendeinem Grund gelöscht haben könnten ?
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GSI
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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers

Beitrag von GSI »

War es womöglich nicht sittenrein ? dann ist es der Zensur zum Opfer gefallen.
ne im Ernst, was stand denn da sinngemäß, könnte es sein das wir es aus irgendeinem Grund gelöscht haben könnten ?
Ich glaube, der Fehler lag bei mir :oops:
Hab mich selbst gerade wieder ertappt und auf "Vorschau" anstatt auf "Absenden" geklickt. :?

Gruß Gerold
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