Sportfahrer hat geschrieben:hi Wilfried,
ja das habe ich schon gewusst, aber wo du dich als "alter" Tüv-Amtmann dazu meldest, dann stell ich dir die Frage mal ganz formlos. Kann man denn neuerdings die gängigen Gewindefahrwerke für die es ein Gutachten bezüglich des Komplettsatzes mit Anbauanleitung gibt nun auch mit den Originalfahrwerk nach belieben mischen ? und wenn ja , geht auch links mit Gewinde und rechts ohne ?
So wie ich das einschätze , bekommen das wohl mal wieder nur ganz wenige eingetragen. In der Gruppe H und FS wäre es ja auch legal, deshalb meine Frage nach der Klasse.
Naja, mein süffisantes Reglementszitat
"welche der StVZO entsprechen", soso... sollte dezent auf die Tatsache hinweisen, dass die StVZO zu Fahrwerksfedern im allgemeinen und speziell zu Gewindefahrwerken überhaupt nichts aussagt. Was soll also dieser Satzteil im Reglement ?
Die arme StVZO muss wohl für alles herhalten, auch für ECE-Regelungen, Richtlinien, Erlasse usw.
Grundlage einer Abnahme war und ist auch heute noch ein korrekt erstelltes Gutachten. Wenn die darin enthaltenen Bedingungen erfüllt sind, sollte alles problemlos ablaufen. Aber das wisst ihr ja alle !
In diesen Bedingungen, auch Auflagen genannt, könnte theoretisch alles mögliche definiert werden. Aber da die angebotenen handelsüblichen Fahrwerke meist den standardmäßigen Tieferlegungsfreund ansprechen sollen, werden solch spezielle Fälle wie angesprochen dort eher nicht berücksichtigt.
Vorne/hinten gemischt gibt es ja schon, z.B. bei Drehstabfedern hinten. Die bleiben meist original und werden nur in der Höhe justiert.
Davon abgesehen gibt es rein rechtlich gesehen wenig Einschränkungen. Nur muss sich dann der Sachverständige sicher sein, dass die beschriebene Umrüstung der Forderung nach ausreichender Verkehrssicherheit genügt. Beanstandungen der berüchtigten "Qualitätssicherung" sollte er durch Dokumentation seiner Abnahmegrundlagen ( was und wie habe ich diesen Einzelfall geprüft ) begegnen können. So wie diverse Rad-Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren normal sind, könnten mehrere Fahrwerkskonfigurationen je nach momentanem Einsatzzweck "eingetragen" sein.
, geht auch links mit Gewinde und rechts ohne ?
Wie gesagt, theoretisch möglich, aber nur für Fahrer mit einem Lebendgewicht über 150kg !
Irgendwie erinnere ich mich an einen Fall aus meiner Studienzeit. Da ging es um Federn, die serienmäßig unterschiedliche Federraten links und rechts hatten. Auf der Fahrerseite wohl etwas härter, aber das kriege ich momentan nicht richtig zusammen.....
Gruß
WB
(Tippfehler beseitigt, "Standard" schreibt sich hinten mit Deh, nicht mit Tee ! )