Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

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Quasi
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Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Quasi »

Bei neueren Fahrzeugen ist in der Regel in den Vordersitzen ein Seitenairbag verbaut. Muss beim Aufbau nach Gr. G Reglement auch wieder ein Sitz mit Seitenairbag eingebaut werden? Grundsätzlich dürfen ja andere Sitze eingebaut werden ("Die vorderen Sitze dürfen durch nichtserienmäßige Sportsitze ersetzt werden." Handbuch Teil Braun, Seite 11, Art. 16 Abs. 4) und Airbagsysteme sind freigestellt ("Jedoch müssen Innenausstattung und Instrumentierung – mit Ausnahme von Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens ..." Handbuch Teil Braun, Seite 11, Art. 16 Abs. 4).
Erlischt aber mit der Deaktivierung eines Airbags nicht die Betriebserlaubnis?
Heist das dann im Umkehrschluss, es kann nur ein Sportsitz mit Seitenairbag verbaut werden oder muß ein Sitz ohne Seitenairbag in die Papiere eingetragen werden?
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EWO
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von EWO »

kritisches Thema !!
die DMSB-Regularien der Grp G unf F kollidieren immer mehr mit den stets wachsenden Serienausstattungen.

Du darfst aufgrund der ABE des Fahrzeuges eigentlich nicht so ohne weiteres Sicherheitsmerkmale ausbauen.
Es wird schon kompliziert ein Sportlenkrad zu verbauen, wenn serienmäßig ein Airbag drin ist. Die Sportlenkradhersteller ziehen zwar langsam, aber nur arg begrenzt nach, aber bei den Sitzen ist es eher unüblich.
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GeekSpeed
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von GeekSpeed »

Also so wie ich das sehe müssen die Sitze im Brief/in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein, denn in Artikel 2 heißt es: "Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB Wagenpass ausgestellt für die Gruppe G (Ausnahme: Rallye-Fahrzeuge) zugelassen sein [...]." Wenig später, bei 2.2. steht dann noch, dass auch mit DMSB-Wagenpass Gruppe G "Eintragungspflichtige Fahrzeugänderungen ... eingetragen sein müssen." D.h. selbst wenn Du Dein Fahrzeug auf dem Anhänger bringen würdest, würde es nicht dem Reglement entsprechen.

Wenn ich den Sattler, der bei mir die Sitze eingebaut hat (und zum Glück nur den Beifahrerairbagsensor umbauen musste) richtig verstanden habe, dann müssen alle Änderungen an Airbags eingetragen werden (was ja auch Ewo bezogen auf Lenkräder sagt). Auch meine Sitze (vorher und nachher ohne Airbag) muss ich wohl eintragen lassen, allerdings erst "bei nächster Befassung", was aber genaugenommen "vor dem ersten Wettbewerb" bedeutet.

Ich teile hier auch Ewos Sorge hinsichtlich des Reglements: Die Freiheiten im Reglement verleiten (zumindest bei neuen Fahrzeugen) dazu, sicherheitsrelevante Merkmale (Sitze, Airbag-Lenkräder, Gurte, Airbags) so zu modifizieren, dass das Fahrzeug nicht mehr der ABE entspricht und dann der TÜV-Prüfer entscheiden muss, ob das Ganze noch auf der Straße fahren darf. Und die Kriterien, die der TÜV anlegt sind aus meiner Sicht für den Laien so undurchschaubar wie das Formel 1 Technik Reglement. (Um hier nicht OT zu werden, würde ich einen neuen Thread vorschlagen, falls das diskutiert werden soll.)

Viele Grüße
Oliver
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Hans Bauer
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Hans Bauer »

Absolut wichtiges Thema, mit dem sich schnellstmöglich und ohne weiteren Zeitverzug auch der FA Technik beschäftigen sollte, bei allen Gruppen, die laut Regelment eine Straßenzulassung haben müssen :!:

Eigentlich ist ein gut passender Vollschalensitz eine Grundvoraussetzung für ein Fahrzeug welches im Motorsport eingesetzt wird. Letztendlich dient auch der Sitz wie der Helm, der Gurt und die Überrollkonstruktion zur Sicherheit des Fahrers.

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier nicht nur motzen und habe auch keine Patentlösung dafür in der Tasche.

Aber es ist wichtig, dass man sich beim aktuellen Stand der heutigen Serienfahrzeuge auch Gedanken um die Umsetzung bestehender Reglements macht, die schon viele Jahre alt sind.

Gruß Hans
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M3Rainer
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von M3Rainer »

Schlechtes Thema. Grundsätzlich sollte man beim jeweiligen Hersteller Anfragen, ob die Fahrzeug ABE oder die EU Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug mit oder auch ohne oder wahlweise erteilt wurde. Es ist durchaus möglich, dass man ein Fahrzeug in Europa auch ohne Airbags und Schnickschnack ordern kann. auf jeden Fall mächte ich im Motorsport keinen Luftsack vor der Nase haben. Zumal ein Airbag nur verwendet werden darf im Zusammenspiel mit Gurtstraffern. Ich habe noch keine Vier- oder sechspunkt Gurtstraffer gefunden, und mir FIA Homologation schon garnicht. Also, entweder alles Serie, oder sicheren Motorsport mit Motorsportteilen. eine Vermischung ist nicht möglich.
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Hans Bauer
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Hans Bauer »

Moin Eckehardt,

vielleicht sollte man diesen Thread in die Rubrik DMSB verschieben :wink:

Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Quasi
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Quasi »

Jetzt bin fast verwirrter als vorher. Für den Golf 5 gibt es ja eine Menge Sportsitze mit ABE. Aber nur der Recaro Sportster wird mit optionalem Seitenairbag angeboten. Und der kostet schon in der günstigsten Variante, aber noch ohne Airbag, knapp über 1000€. Und ist dazu kein Rennsitz.
@ M3Rainer:
M3Rainer hat geschrieben:Also, entweder alles Serie, oder sicheren Motorsport mit Motorsportteilen. eine Vermischung ist nicht möglich.
Wenn es danach ginge, gibt es in 10 bis 15 Jahren keinen Amateur-Motorsport mehr. Auch ein C-Kadett oder BMW E30 hält nicht ewig.

Mal schauen, ob es von einem verendeten V`er GTI oder R32 einen gebrauchten Fahrersitz zu erstehen gibt.
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nova
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von nova »

Gabs da nicht mal ein Eintrag, das FIA-homologierte Sitze nicht mehr eingetragen werden müssen? Diese also grundsätzlich freigestellt sind.

Meine hätte da was im Vorstart zu gelesen.

Nachtrag:

Art. 16 Fahrgastraum Brauner Teil Gruppe G
... FIA-homologierte Sitze müssen, mit Ausnahme des Rallyesports,
nicht zwingend in den Fahrzeugpapieren eingetragen
sein. Alternativ zu einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren
genügt ein Eintrag eines DMSB-Sachverständigen im
DMSB-Wagenpass. ...
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GeekSpeed
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von GeekSpeed »

nova: Stimmt, sorry, da hatte ich gar nicht mehr dran gedacht, also mit Wagenpass ist da was zu machen.

Quasi: Da bist Du doch fein raus, hab mal bei Recaro in die ABE geschaut http://www.recaro.com/fileadmin/pdf/dow ... ion_09.pdf, da steht ja drin, dass der Airbag entfällt und Du dann eine §19 Abnahme brauchst, und dann kannst Du es auch eintragen lassen. (Ich mag ja Gölfe nicht so gern, aber im Hinblick auf Zubehör mit ABE sind sie nicht zu schlagen... :lol: )

Oliver
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Elch83 »

nova hat geschrieben:Gabs da nicht mal ein Eintrag, das FIA-homologierte Sitze nicht mehr eingetragen werden müssen? Diese also grundsätzlich freigestellt sind.

Meine hätte da was im Vorstart zu gelesen.

Nachtrag:

Art. 16 Fahrgastraum Brauner Teil Gruppe G
... FIA-homologierte Sitze müssen, mit Ausnahme des Rallyesports,
nicht zwingend in den Fahrzeugpapieren eingetragen
sein. Alternativ zu einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren
genügt ein Eintrag eines DMSB-Sachverständigen im
DMSB-Wagenpass. ...

Diese Änderung im Regelment bringt nur noch mehr Ärger! Denn was bringt mir das bei einem Straßenzugelassenem Auto???? Auf der Straße muss diese Änderung trotzdem eingetragen sein!!!!!

Gruß Micha
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EWO
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von EWO »

Hans Bauer hat geschrieben:Absolut wichtiges Thema, mit dem sich schnellstmöglich und ohne weiteren Zeitverzug auch der FA Technik beschäftigen sollte, bei allen Gruppen, die laut Regelment eine Straßenzulassung haben müssen :!:
Ich habe soeben den FA-Technik darüber in formiert.
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Quasi
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Quasi »

Hallo Oliver,

Danke für die Info. Vieleicht gilt das ja auch so oder ähnlich auch für preisgünstigere Anbieter. Also erst mal in die ABE des Sitzes schauen. Ansonsten gilt wie immer: Mit Zeit kommt Geld.

Uwe
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GeekSpeed
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von GeekSpeed »

Diese Änderung im Regelment bringt nur noch mehr Ärger! Denn was bringt mir das bei einem Straßenzugelassenem Auto???? Auf der Straße muss diese Änderung trotzdem eingetragen sein!!!!!
Dem kann ich nur zustimmen, denn damit wird die Forderung, dass es sich um straßenzugelassene Fahrzeuge handeln soll ad absurdum geführt. Aus meiner Sicht geht diese Änderung auch genau in die falsche Richtung. Wenn es in ein paar Jahren noch Breitensport geben soll, dann muss sich das Reglement daran orientieren, was als Material für die breite Masse verfügbar ist.

So wie es für mich aussieht, gibt es derzeit zwei große Initiativen zum Thema Sicherheit bei Autos:

1) Die Hersteller schaffen mit X Airbags, Gurtstraffern etc. ein ganzheitliches Sicherheitssystem für den öffentlichen Straßenverkehr
2) Die FIA entwickelt ein Sicherheitssystem das aus immer robusteren Käfigen besteht (hier noch eine Strebe, da noch zwei...)

Ich bin kein Experte, aber es scheint mir, als würden diese Änderungen auseinanderlaufen (was auch nicht schlimm ist). Das Gruppe G Reglement scheint aber zu versuchen, durch eine Mixtur (von dem ein bißchen und von dem anderen auch) irgendwie ein sicheres Gesamtsystem hinzubekommen zu wollen, wobei aber die genaue Mischung dann dem Fahrer überlassen wird (und der weiß es nicht in jedem Fall am besten, sonst könnte man ja auf das Reglement verzichten).

Dazu kommt noch, dass die verschiedenen Disziplinen ja mittlerweile innerhalb der Gruppen vollkommen unterschiedlich gehandhabt werden... wie oft lese ich fünf Absätze mit aufwändigen Beschreibungen, nur um dann im sechsten Absatz zu lesen: "Nur im Slalom: kann drauf verzichtet werden". Da ist dann Gruppe G auch nicht mehr gleich Gruppe G.

Wenn ich einen Vorschlag machen müsste, dann würde ich eine Klasse definieren, die tatsächlich straßenzugelassen und weitgehend serienmäßig ist (und sich vielleicht etwas am Zubehörmarkt orientiert, d.h. Reifen und Fahrwerk freistellt), und die auf die Sicherheitsmechanismen der Fahrzeughersteller vertraut (die scheinen ja so schlecht nicht zu sein) und die eben nur für bestimmte Disziplinen zugelassen ist (also z.B. Slalom, kleine Rallyes). Da kann der Regelschreiber die Sicherheitsanforderungen dann auch genauer fassen, als wenn er beachten muss, dass die Fahrzeuge auch in der DRM startberechtigt sind. Das würde auch die Realität widerspiegeln, denn wieviele Slalom-Autos starten schon in der DRM?

Vielleicht sollte man auch das Thema Sicherheit stärker von der Einstufung in die Leistungsklassen entkoppeln, denn zumindest in G und F steht da eh weitgehend das gleich drin. Warum nicht ein Klassensystem schaffen, das hauptsächlich auf Modifikationen und Performance abzielt und sozusagen "rechtwinklig" dazu verschiedene Sicherheitsstufen, die auf die jeweiligen Disziplinen bezogen sind. Slalom ist nun mal weniger gefährlich als die DTM...
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Quasi
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von Quasi »

Oliver: damit wären wir wieder bei der gerade abgeschaften Gruppe SE.
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GeekSpeed
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Re: Seiten/Sitzairbag in Gr. G

Beitrag von GeekSpeed »

damit wären wir wieder bei der gerade abgeschaften Gruppe SE.
Die hab ich nie verstanden. Da sie auch noch volkommen inkompatibel zur Clubslalom Klasse 1 war und damit zumindest im letzten Jahr in der BB Meisterschaft ziemlich unbrauchbar war, bin ich nicht böse, dass die weg ist. Ich bin da mal optimistisch und nehme an, dass die Abschaffung Platz schaffen soll für ein paar grundlegende Veränderungen der bestehenden Klassen. :wink:
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