einige von uns kennen das Problem, dass jemand in einer Klasse vorgenannt hat und am Tag der Veranstaltung plötzlich in einer anderen Klasse fährt. Diese "Klassenflucht" ist für die Konkurrenz nervig, verhindert eine vernünftige Planung und sorgt für Missstimmung im Fahrerlager. Wenn der Nennungsschluss am Veranstaltungstag liegt, wird damit argumentiert, dass man vor Nennungsschluss die Nennung ja noch zurück ziehen kann und dann eine neue Nennung abgibt. Manchmal geschieht diese Umnennung auch, nachdem schon die Nennbestätigungen versandt wurden.
Dieses Verhalten ist nicht korrekt und nicht im Sinne des Reglements, wie der DMSB mir mitteilte. Die verschiedenen Paragraphen des Veranstaltungsreglement sind so auszulegen:
Mit Versand der Nennbestätigung oder mit Zuteilung der Startnummer am Veranstaltungstag (wenn der Nennungsschluss am Veranstaltungstag ist) kommt ein Nennungsvertrag zwischen Bewerber/Fahrer und Veranstalter zustande, der besagt, dass der Bewerber/Fahrer das GENANNTE FAHRZEUG in der genannten Klasse einsetzen MUSS. Ein Rücktritt aus diesem Vertrag ist für den Bewerber/Fahrer dann und nur dann möglich, wenn die Klasse, in der der Teilnehmer genannt hat, NACH Nennungsschluss nicht voll ist, also weniger als drei Teilnehmer und weniger als zwei Fahrzeuge hat. Der Bewerber/Fahrer kann auch keine Blanko-Nennung abgeben und am Veranstaltungstag die Fahrzeugdaten eintragen und somit die Klasse wählen, denn der Veranstalter hat unvollständig ausgefüllte Nennungen als Null und NIchtig anzusehen.
Hier der wichtigste Teil meiner Korrespondenz mit dem DMSB, es ging ein paar Mal hin und her, bis das Problem erkannt war:
Meine Mail:
Antwort vom DMSB:Hallo Herr Oberheide,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte jedoch kurz nachfragen und sehen, ob ich Sie und das Reglement nun richtig verstanden habe:
Unabhängig vom Nennungsschluss hat nur derjenige Fahrer/Bewerber ein Recht auf Rücktritt oder Umnennung, der in einer nicht vollen Klasse genannt hat. Jeder Teilnehmer, der in einer vollen Klasse genannt hat, muss auch in dieser Klasse starten, da er kein Recht hat, die Nennung aus dieser vollen Klasse zu stornieren oder zurück zu nehmen und in einer anderen Klasse zu nennen.
Ist das soweit korrekt?
Somit obliegt es nun jedem von euch, gegen spontanes Klassenhüpfen am Veranstaltungstag mit Hilfe des Rennleiters oder des Sportkommisars anzugehen, anstatt sich nur darüber aufzuregen. Auch müssen die Veranstalter dieses anerkennen und entsprechend die Nennungen behandeln und nicht korrekt ausgefüllte Nennungen als Null und Nichtig ansehen. Nach dem Reglement kann ein Bewerber übrigens den Fahrer bei der Nennung auslassen und nur ein Fahrzeug nennen, welches dann wiederum auch zum Einsatz gelangen muss.Hallo Herr Lammers,
ja, das ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Oberheide
Koordination Automobilsport
Ich hoffe, ich kann damit dem einen oder anderen für die kommende Saison helfen, nicht plötzlich ohne Konkurrenz und somit mit weniger Punkten als erwartet da zu stehen.
Viele Grüße
Achim Lammers