ich habe da mal eine Frage

Der technische Kommisar hat die Lösung zuerst durchgewinkt, später aber mit dieser Vorschrift gekontert.
"Technisches Handbuch, Gruppe F, Art. 16
a) Die durch eine Öffnung evtl. entstandene Vertiefung muss durch ein engmaschiges Gitter (Maschenweite max. 5 mm x 5 mm), welches die Originalform wieder herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch bewirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile möglich ist. "
Mit mechanischen Teilen meinte er den Blick auf den 35cm entfrernten thermisch geregelten Serienlüfter auf dem LLK.
Unter mechanischen Teilen verstehe ich was anderes, Riementriebe und frei laufende Wellen, deren möglicher Defekt einen Teileflug

Wie beurteilt ihr das?
Jrooß Roawdy