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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Fr Mär 28, 2014 07:55
von Erich
Das ist defintiv falsch!
Wer den Fahrzeugbrief in den Händen hält, ist Besitzer (aber nicht unbedingt auch Eigentümer) des Fahrzeugbriefes. Der Besitz des Briefes sagt absolut nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Eigentum muss übertragen werden.
Ansonsten wäre der Dieb, der einen Kfz-Brief gestohlen hat, nicht nur Besitzer des Briefes, sondern auch dessen Eigentümer und damit auch Eigentümer des dazugehörigen Fahrzeugs.
Und ganz nebenbei würde ich jedes Jahr über 1000 neue Fahrzeuge verschenken, wenn ich meinem Kunden den Kfz-Brief ohne vorherige Bezahlung zur Zulassung schicke. Der meldet damit sein neues Auto an.
Bisher hat es bis auf eine Ausnahme noch nie ein Problem damit gegeben.
Einer hat es mal versucht. Dem habe ich die Hölle heiß gemacht und er durfte 18 Monate auf Staatskosten gesiebte Luft atmen.
Halter meines GT86 ist mein Betrieb, Rechtsform GmbH.
Ich habe mir als geschäftsführender Gesellschafter eine Vollmacht ausgestellt und dazu einen Auszug aus dem Handelsregister mit in die Unterlagen zur Papierabnahme gelegt. Damit sind alle Bedingungen erfüllt und es gibt keine Wartezeiten wegen unnötiger Diskussionen.
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Fr Mär 28, 2014 08:46
von Hans Bauer
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30 Beiträge zu diesem Thema....
Ihr macht einem Neueinsteiger so richtig Lust auf seinen ersten Start im Clubslalom...
Gruß Hans
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Fr Mär 28, 2014 08:54
von Edwin Speckmann
Danke Hans!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Fr Mär 28, 2014 09:05
von TJ-BMW
Ergänzung:
Fahrzeugeigentümer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, ausser bei gestohlenen, gefundenen, gemieteten und geliehenen Fahrzeugbriefen.
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Fr Mär 28, 2014 10:07
von Sportfahrer
TJ-BMW hat geschrieben:Bei der Papierabnahme habe mich auch schon oft über Fragen der Eigentumsverhälnisse gewundert.
Daher hatte ich mir die Rechtslage mal von einem Juristen und Rennfahrer erklären lassen.
Das dürfte aber schon bald zehn Jahre her sein. So habe ich den Sachverhalt behalten.
Da liegt der Hase im Pfeffer

wenn ich mich nicht irre und das tu ich ab und zu , dann hatte dein Jurist und Rennfahrer vor
10 JAHREN recht. Mit der Einführung der neuen Becheinigungen Teil 1 und 2 , die den alten Brief und Schein seit 9 Jahren also 2005 ersetzen , hat sich diese Rechtslage geändert.
Trotzdem gilt aber heute noch : Wer in Besitz des Briefes und Scheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ist, dazu noch über das Fahrzeug verfügt, kann damit zunächst machen was er will!!! Er kann es auf seinen Namen "anmelden" er kann es verkaufen verpfänden etc.
Nur wenn er dann bei einer Slalomveranstaltung auf Sherlock Holmes trifft, dann hat er schlechte Karten weil Vatti im Brief steht.
und ab unters Auto

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa Mär 29, 2014 07:59
von Erich
TJ-BMW hat geschrieben:Ergänzung:
Fahrzeugeigentümer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, ausser bei gestohlenen, gefundenen, gemieteten und geliehenen Fahrzeugbriefen.
In der Praxis: ....ausser bei finanzierten Fahrzeugen
Das Thema wird tatsachlich ziemlich breitgetreten.
Der Anfänger sieht, dass in den meisten Fällen die Papierabnahme unproblematisch ist. Er wird sicher nicht abgeschreckt.
Ich halte es doch für recht sinnvoll, wenn auf die zahlreichen Sonderfälle eingegangen wird, die durch Haarspalterei hier in Absurdistan ständig auftreten.
Besser vorher breittreten, als ohne Starterlaubnis wieder weggeschickt zu werden.
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa Mär 29, 2014 09:15
von Hans Bauer
Erich hat geschrieben:
Ich halte es doch für recht sinnvoll, wenn auf die zahlreichen Sonderfälle eingegangen wird, die durch Haarspalterei hier in Absurdistan ständig auftreten.
Besser vorher breittreten, als ohne Starterlaubnis wieder weggeschickt zu werden.
Sag ich doch, man sollte zumindest den Bachelor in der Fachrichtung Deutsches Eigentums-Recht haben, bevor man als Neueinsteiger zum ersten Clubslalom seine Nennung abgibt...
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa Mär 29, 2014 09:32
von Polo2
Warum alles so Kompliziert?
Man nimmt einen Nennungsformular füllt alles aus ( Fahrer, technische Daten) kopiert das ca 20 mal.
Lässt die dann alle vom Halter unterschreiben. Bei der Veranstaltung schreibt man nur noch die Veranstaltung und Datum rein.
Das habe ich vor 25 jahren schon so gemacht hat nie Probleme gegeben. Warum auch? Ist ja eine original Unterschrift da.
Gruß
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa Apr 12, 2014 09:05
von ThomasMeister
Hans Bauer hat geschrieben:.
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30 Beiträge zu diesem Thema....
Ihr macht einem Neueinsteiger so richtig Lust auf seinen ersten Start im Clubslalom...
Gruß Hans
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Kein Problem, das Auto ist inzwischen auf MICH umgemeldet

Das dürfte die problemloseste Variante sein. Aber auf jeden Fall vielen Dank für die zahlreichen Tipps und die heiße Diskussion (also wegen MIR könnten Ihr jetzt alle aufhören

)
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa Apr 12, 2014 13:16
von Edwin Speckmann
Hi Olli,
schön, dass wenigstens Du dieses mittlerweile leidige Thema noch einmal aufwärmst.
Du kommst aber scheinbar nicht aus dem Norden, oder?
Ich habe nämlich Deine Nennung hier:
http://www.nac-bremen.de/Files/Clubspor ... slalom.pdf
noch nicht gefunden.
Dabei ist der Platz und auch die Strecke sehr gut für Anfänger geeignet.
Gruß,
Edwin Speckmann
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Verfasst: Sa Apr 12, 2014 14:01
von ThomasMeister
Edwin Speckmann hat geschrieben:Hi Olli,
Du kommst aber scheinbar nicht aus dem Norden, oder?
Ne, Rhein-Main-Gebiet ;D