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Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Do Apr 15, 2010 19:00
von Uwe Bartels
GSI hat geschrieben: Hab mich selbst gerade wieder ertappt und auf "Vorschau" anstatt auf "Absenden" geklickt.
Ja so ist das, wenn man älter wird
Solange du noch gesamtsiegfähig bist, darfst du im Forum auch mal auf den falschen Button klicken.
Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Do Apr 15, 2010 21:32
von 1600TL
Hallo,
was haltet ihr den davon???
Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Do Apr 15, 2010 22:26
von Uwe Bartels
Hallo 1600TL,
aus formalen Gründen würde ich das Kalenderjahr angeben, da sich der Originaltext des DMSB, der auch auf ADAC-Formularen auftaucht, aus juristischen Gründen gelegentlich ändert. Dieser (dann) neue Text findet sich auf der Rückseite des DMSB-Nennformulars für das jeweilige Kalenderjahr.
Gruß
Uwe
Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Fr Apr 16, 2010 08:21
von PumaTreter
Für welches Fahrzeug gilt der Haftungsverzicht? Da der Verzicht vom Nennfolmular losgelöst ist, könnte man ihn jedem beliebigen Fahrzeug zuordnen. Daher sollte das Kennzeichen oder die Fahgestellnummer in den Schrieb mit hinein.
Viele Grüße, Achim
Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Fr Apr 16, 2010 10:07
von EckigesAuge
Fahrgestellnr., Fahrzeughersteller und -typ würde ich aufnehmen. Kennzeichen ist wechselbar! Ein Umzug oder Kennzeichenwechsel und der Schrieb ist hinfällig, obwohl sich an Halter und/oder Eigentümer nichts geändert hat.
Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Fr Apr 16, 2010 12:20
von EWO
Mensch was für ein Firlefanz, mach doch wie anfangs vorgeschlagen einen einfachen Brief mit den richtigen Worten und gut ist.
Re: Verzichtserklärung des Fahrzeugseigentümers
Verfasst: Fr Apr 16, 2010 12:25
von PumaTreter
Im Fall von Dennik wäre die Erklärung über die Eigentums- und Halterverhältnisse der einfachste und auch für nicht-Juristen verständlichste Weg. Wenn tatsächlich jemand anderes als der Starter der Fahrzeugeigentümer ist, sollte man den Weg der Haftugsverzicht-Vollmacht ähnlich wie oben wählen. Und dann hat der Firlefanz ein Ende.
