GRUPPE F: ERLÄUTERUNG ZUR RADNABE
Sportrechtlich ist die Radnabe, vorne wie hinten, ein Bestandteil
der Radaufhängung (Art. 12). An der Antriebsachse ist die Radnabe
auch ein Teil der Kraftübertragung (Art. 9). Der Artikel 12
erlaubt nur eine Verstärkung der Radaufhängungsteile in Form
einer Materialhinzufügung. Der Artikel 12 wird dahingehend präzisiert,
dass an allen vier Rädern (auch angetriebene Räder) die
serienmäßigen Radnaben des Fahrzeuggrundmodells verwendet
werden müssen, welche durch Materialhinzufügung verstärkt
werden dürfen.
Wenn ich jetzt an meinem Polo 86c hinten Scheibenbremsen fahren
möchte muss ich den Achszapfen tauschen, z.B vom Golf 2 wegen
der Aufnahmen für den Bremssattel.
Diese Achszapfen hat es im Polo nie gegeben, ebenso keine Scheibenbremse.
Der Achszapfen ist ja definitiv auch Bestandteil der Radaufhängung
![Sad :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Damit ist die Umbaumöglichkeit wohl gestorben oder?
Oder hat noch jemand eine andere Sichtweise ?
Gruß Ditmar