Cougar_01 hat geschrieben:Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Gruppe F Reglements. Es heißt ja im Reglement Ar. 15: "(Sachen mit Kat und Kraftstoffbehälter). Darüber hinaus muss die se-
rienmäßige Bodengruppe beibehalten werden;"
Was genau ist hier die Definition von "Bodengruppe"? Zählt dazu nur die (quasi von unten zu sehende) umhüllende Außenhaut, oder zählen dazu auch drauf geklebte/geschweißte Profile, wie zum Beispiel die mit A und B markierten, im angehangenen Bild.
Was mich zudem sehr wundert: auf der Seite des 318 iS Cups bietet jemand ein entsprechendes Fahrzeug an, bei dem die Bodenwanne von Fahrer und Beifahrer komplett geändert sind (Alu bzw. GFK). Meine Interpretation war bisher, dass dies erst in der Gruppe H zulässig ist?
Es wäre nett, wenn hierzu jemand seine Kommentare hinterlässt
MfG Alex
Hallo Alex bezüglich Pfeil A würde ich es folgend sehen.
Siehe Handbuch brauner Teil Gruppe F Artikel 20 Fahrgastraum
Zitat:
Die Sitzbefestigung muss der Serie, dem Art. 253-16 im
Anhang J zum ISG, der FIA-Sitzhomologation oder einer
der nachstehenden Zeichnungen entsprechen
Darüber hinaus sind adäquate, von den vorstehenden
Möglichkeiten abweichende Sitzbefestigungen zulässig,
falls diese konkret oder in Zusammenhang mit einem
Sitzeintrag in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.
Die serienmäßige Sitzbefestigung darf hierzu entfernt werden
Wenn ich mich nicht täusche, ist der "Holm" mit der A-Kennzeichnung in deinem Bild ganz klar die Sitzhalterung.
Aber wie immer ist das nur eine Interpretation. Der eine TK wird es so sehen , der ander so.
Schreib dem DMSB eine Anfrage mit Bild und du wirst eine wasserdichte Aussage zu deinen Akten nehmen können.