In der "Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom 2015"
https://www.acv.de/uploads/2015/02/club ... m_2015.pdf
steht unter Punkt 6.1.1 im letzten Satz:
Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Dazu habe ich eine Verständnis-Frage bzw. wie wird das bei euch im Clubsport-Slalom gehandhabt:
"deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden"
Heißt das, dass man fahren darf, obwohl man weder einen Wagenpass, eine Zulassung noch die Änderungen am Fahrzeug in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen hat?
Ich hätte da Bedenken bei einem Unfall bezüglich Haftung
