@ Mein lieber Ditmar, ich schreibe öfter mal Blödsinn, aber diesmal nicht. Du hast da etwas arg durcheinander gebracht was der Wilfried ja sofort bemerkt hat. Also entweder hast du den nassen Hut auf oder es liegt am Kleber von den Makrolonscheiben, ich hätte die lieber geschraubt.
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@ Achim ,
Ich kann jeden Veranstalter gut verstehen der es nicht darauf ankommen lassen möchte wie eventuell später ein Gericht entscheidet wer den entstandenen Schaden oder Gott bewahre eine schlimme Verletzung zu bezahlen hat.
Nun nochmal zum Sachverhalt, wir haben genau das Thema selbst gehabt und es über den DMSB klären lassen, weil ich ebenfalls so wie Erik der Meinung war das mit Zulassung in der BRD im Reglementstext gemeint ist, dass die Fahrzeuge im allgemeinen FÜR die BRD zugelassen sein müssen, jedoch nicht wirklich zugelassen um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Ernüchterung kam dann mit der Aussage des DMSB. Alle Fahrzeuge der G und F müssen der STVZO entsprechen also mit Ausnahme der im Reglement ausdrücklich erlaubten Abweichungen wie z.B. Slicks uneingeschränkt für den Strassenverkehr zugelassen sein. Der Wagenpass ist die einzige Möglichkeit laut Reglement um an einer Zulassung mit Steuer und Versicherungskosten vorbei zukommen. Ohne Wagenpass muss das Fahrzeug voll umfänglich (Ausnahmen siehe Reglement) der STVZO entsprechen.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des "Zulassungszeitraums" wird von öffentlichen Parkplätzen unter Strafe entfernt. Weil es, und das ist dann der springende Punkt eben nicht der STVZO entspricht.
Wir haben daraufhin den Wagenpass beantragt und dürfen das Fahrzeug nun ganzjährig einsetzen egal ob die Welfen Racing Days am 31.10. oder 01.11 angesetzt sind
![Very Happy :-D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Das diese Auslegung sinnfrei ist , steht für mich persönlich außer Frage. Und selbst wenn man bei einem Veranstalter per Bulletin mal ausnahmsweise starten darf, hat man dann beim nächsten Veranstalter ein Problem und ruiniert sich eventuell die ganze Meisterschaft. Das wäre dann deutlich ärgerlicher als die Kosten eines Wagenpasses.