Hallo Hans-Peter,
was du machst ist absolut unzulässig, denn deine zitierten Sätze sind komplett aus dem Sinnzusammenhang gerissen und alleine nicht gültig. Man muss die einzelnen Artikel bis zu Ende lesen.
Mit geht es nicht darum dich zu ärgern. Klar ist das nicht nur ehrenhaft sondern auch toll, sich reinzuknien und Clubveranstaltungen auf die Beine zu stellen. Aber was ist, wenn ein Unfall mit Personenschäden eintritt. Dann kann es sein, dass die gewieften Versicherungsjuristen euer Regelment auseinandernehmen und ihr auf den Kosten sitzenbleibt und haftet.
Das Leben ist kein Ponyhof und man darf sich nicht nur das heraussuchen, was einem passt.
In dem von dir zitiertem DMSB-Regelment stehen ganz klar die Grenzen deiner Behauptungen.
Zitat DMSB-Handbuch Auto 2015
Brauner Teil Gruppe G Art. 13 Räder und Reifen
"13.1 Räder (Radschüssel + Felge)
Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder in allen
Parametern freigestellt, somit sind auch Felgen-
Durchmesser, Einpresstiefe, Felgenform, Material
und Gewicht frei und es erfolgt keine Höherstufung.
Vorstehende Freiheiten gelten auch für
Räder mit nichtserienmäßigen Felgenbreiten bis
einschließlich 7 Zoll (Maulweite). Die Radbreite ist
bis zu max. 7 Zoll (Maulweite) ohne Höherstufung
freigestellt.
Räder mit einer Breite (Maulweite) größer als 7 Zoll,
welche nicht in der G-Fahrzeugliste erfasst sind,
führen zur Umstufung in die nächsthöhere LGKlasse
(s. a. Art. 7).
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug
durch:
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(Certificate of Conformity
COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers"
Zur Gruppe F entsprechend
"13.4 Räder (Radschüssel und Felge)
Material, Einpresstiefe und Form der Räder sind
freigestellt. Distanzscheiben sind zulässig.
Räder und Distanzscheiben müssen eingetragen
sein, wenn keine ABE vorliegt."
Deine verkürzten Zitate sind rechtlich unrichtig, also schlicht falsch.
Im "Reglement des ADAC Württemberg für Automobil-Clubsport-Slalom 2015" stehen ganz klar Regeln, die dem DMSB-Handbuch widersprechen.
Hier:
"6.1.1 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe (G, F und H), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen."
Das steht total im Gegensatz zum DMSB Regelment, denn da müssen die Fahrzeuge in Gruppe G und F zwar nicht zugelassen sein, müssen aber incl. Abgasüberprüfung und "Tüff" zulassungsfähig sein und der StVZO entsprechen.
Ebenso:
"6.1.3 Reifen und Räder In der Klasse SE müssen die Fahrzeuge mit Straßenreifen ausgestattet sein. In den verbesserten Gruppen (G, F und H) sind die Reifen und Räder freigestellt. Es dürfen nur Fahrzeuge der Gruppe H mit Slicks starten. In den Gruppen G, SE und F sind keine Slicks erlaubt."
Meinem Start bei euch in Gruppe F mit Lanzrädern und EM-Reifen steht also absolut nichts im Wege
.
Ich wünsche euch eine schöne Saison 2015 und den Wunsch euer Regelment vielleicht noch einmal zu überdenken.
Gruß Roawdy