Sportfahrer hat geschrieben:Moin Männer,
Ganz ohne damit Jemanden persönlich zu meinen, kann man doch bei fehlenden Handschuhkästen und oder freiligenden Steuergeräten einfach mal beobachten was der Fahrer nach dem Wertungslauf da so "fummelt". Und wenn dann das Handy zur Hilfe nehmen und einen kleinen Film davon machen (könnte man ja auch mal bei Youtube einstellen
Überschrift "Steuergerätwechsel leicht gemacht" )
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Dirk, wer sicher gehen will, der fummelt kein neues Steuergerät ins Auto.
"C....s" schnelle und "im Slalom erfolgreich eingesetzte Chips" funktionieren zwar sehr gut und sind zudem sehr preiswert, aber auch schnell zu finden.
Eine beliebte Methode ist, das Notlauf-Kennfeld neu zu programmieren. Vor dem Start drückt man dann den einen oder anderen Schalter im Auto (Heckscheibenheizung, Gebläse Stufe 4 und Radio auf NDR3...), ein kleines unscheinbares Relais macht kurz "klick", unterbricht z. B. die Lambdasonde und provoziert damit einen Fehler. Steuergerät geht in den Notlauf, Motor geht wie´d Sau.
Nach dem Lauf: Motor aus, Relais macht wieder "klick" und die Lambdasonde ist wieder dran. Motor wieder an: Steuergerät findet die Sonde, denkt sich "alles im grünen Bereich" und Motor läuft normal.
Das ist völlig unauffällig, auf der Rolle zeigt der Wagen keinerlei Auffälligkeiten.
Größer ist der Aufwand für denjenigen, der auch an der Hardware einiges ändert. Der muss auch die Standardkennfelder umschreiben, dass trotz hoher Verdichtung, schärferer Steuerzeiten usw. bei einem Prüfstandslauf die Leistung in etwa dem Serienstand entspricht. Aber auch da scheint kein Aufwand zu groß zu sein.
Auch das bekommt man recht einfach heraus, man muss nur die Kennfelder mal auslesen, was gar nicht so schwer ist. Wir haben da schon mal interessante Dinge gefunden in einem Kundenfahrzeug, das nicht mehr richtig lief und der nächste Wettbewerb kurz bevorstand (übrigens NICHT aus dem Slalom-Breich
) Die Fantasie schein grenzenlos zu sein.
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Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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