Prima, nun sind wir schon einen großen Schritt weiter mit der Ermittlung des Fahrzeuggewichts in der GRUPPE G.
Stein des Anstoßes
![Very Happy :-D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Wir stellen also fest, dass ein Gruppe G Fahrzeug vor der Wiegung mit allen Flüssigkeiten aufgefüllt werden MUSS siehe Handbuch brauner Teil Gruppe G Reglement
23.2
Prüfung des Fahrzeug-Mindestgewichts .Das Gewicht muss auf einer geeigneten und kalibrierten bzw. geeichten Waage festgestellt werden,
wobei selbstverständlich die Toleranz der Waage berücksichtigt werden muss. Der angezeigte Wert muss auf ganze Zahlen aufgerundet werden.
Gewogen wird das Fahrzeug in dem Zustand, wie es im Wettbewerb eingesetzt wurde bzw.wird, jedoch:
– ohne Insassen
– mit vollem Kraftstoffbehälter und
– mit den, auf Normalniveau, aufgefüllten anderen
Flüssigkeitsbehältern (Füllstände bzw. -mengen,
wie vom Hersteller vorgesehenen).
–mit max. 1 Reserverad, falls dieses während der
Veranstaltung mitgeführt wurde
So, nun sehe ich das so : Ein Fahrzeug MUSS nach der vorgeschriebenen Wiegeprozedur der Klasseneinteilung entsprechen ! Beispiel G4= 11-13 KG pro KW. Ist das Ergebnis kleiner oder größer , hat er dort nichts zu suchen.
Sinn hin Sinn her , sicherlich sollte eine freiwillige Hochstufung in die leistungsstärkere Klasse kein Thema für die Gegner sein , wenn es aber nur den Hintergrund hat für Jemanden den Punktelieferanten zu spielen, (was ich hier nicht behaupte) dann verstehe ich die Kritik und meine auch, dass solche Maßnahmen im Sinne einer Meisterschaft nicht hingenommen werden sollten.
Vermeiden kann man es jedoch nicht , da es wirklich Fahrzeuge gibt, die durch Mitführen von Reserverad, Bordwerkzeug, Feuerlöscher und Anhängerkupplung je nach dem mal in der G5 oder G4 starten dürften. Oder einfach gemäß dem Regelwerk eine Höherstufung mit technischen Mitteln erzwingen.(Räder/Verbreiterungen)
Aber bitte schön immer regelkonform.