im HB - brauner Teil - Gruppe F - steht unter Art. 15 Karosserie und Fahrgestell:
Bedeutet das, daß ich z.B. die an der Bodengruppe verschweißten Befestigungsteile für Seriensitze und -rückbank NICHT entfernen darf,Ausschließlich zur Unterbringung des Katalysators und
zum Einbau des Kraftstoffbehälters im Kofferraum (gemäß
Art. 23) sind örtlich, notwendige Änderungen des
Fahrzeugbodens zulässig. Darüber hinaus muss die serienmäßige
Bodengruppe beibehalten werden; jedoch
sind Verstärkungen zulässig.
aber die am Innenradlauf angebrachten Befestigungen für die Rückbanklehne schon?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Jochen