4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

Moderatoren: HaPe, EWO

CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

na Achim!
das solltest du aber kennen.

18. Einsprüche
Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers,
des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch.
Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar,
Schiedsrichter, Technischer Kommissar) sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung
an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig
und unanfechtbar.
Proteste und Berufungen im Sinne des DMSB-Sportgesetzes, des ISG der FIA und der Rechts- und Verfahrensordnung
des DMSB sind nicht zulässig.
Einsprüche können kostenpflichtig sein. Entsprechende Angaben zu diesen Gebühren sind in der disziplinbezogenen
Grundausschreibung Ausschreibung der Veranstaltung unter Angabe der Höhe zu veröffentlichen.
Gebühren von zurückgewiesenen Einsprüchen verfallen und sind an eine der unter 17.3 aufgeführten gemeinnützigen.


Aber darum geht es hier gar nicht.
Das ist uns wie beschrieben alles Klar!

Hier geht es nur um die Intension eines Teilnehmers der mit dieser Aktion nichts
gewonnen hat, weder einen Pokal noch Punkte die ihn irgendwie weiter bringen.


Gruß Ditmar
Bild
codered-slalom.de
Benutzeravatar
PumaTreter
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 2167
Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
Wohnort: HB

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von PumaTreter »

Moin Ditmar,

aus dem zitierten Passus, den ich vor meinem Post (natürlich) nochmals gelesen habe, lässt sich keine Wartefrist bis zur Abreise nach der Veranstaltung herauslesen, sondern nur eine Frist, bis zu der Einsprüche zu erfolgen haben. Es gibt keine Parc Fermé Bestimmungen im Clubsport. Und der Veranstalter hat auch keine in seiner Ausschreibung verankert, sondern nur "Schritttempo im Fahrerlager" hinzugefügt (das habe ich auch gerade recherchiert).

Über die Intention der Einspruchsführer kann ich nichts sagen und werde mich keinen Spekulationen anschließen, was diese gewesen sein könnte.

Aus meiner Sicht war der Einspruch unbegründet, das Verlassen der Veranstaltung vor der Siegerehrung übrigens auch. Ob das eine oder das andere oder beides unsportlich ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Cheers, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Benutzeravatar
ChrisP
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 17
Registriert: Fr Okt 12, 2007 19:53

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von ChrisP »

Moin!

Uns hat die VA richtig Spaß gemacht! Der MSC Holstein hat sich - obwohl offenbar kurzfristig so aus der Hand organisiert - viel Mühe gegeben, uns Teilnehmern einen sehr netten Slalom-Sonntag zu bescheren - und ich finde, das hat die Truppe mehr als ordentlich erledigt!!


Zum Rest der Diskussion: ja, wir gehören zu den Nutznießern der Protestaktion, es hat uns auf der Ergebnisliste nach oben gespült - aber ich hätte auch im unteren Mittelfeld meinen Spaß zur Genüge gehabt.... Proteste sind (Achtung! persönliche Meinung!) immer Sch...e! Ein Reglement ist dazu da eingehalten zu werden, da gibt es nichts zu deuteln, auch hätte Ditmar als "Teamchef" auf solche Sachen achten können, es besser wissen können, blabla,.... Aber deswegen die Protestkeule schwingen? Ich weis nicht, ob da nicht ein nettes Gespräch auf der nächsten VA sinnvoller gewesen wäre. Und - wer auch immer den Protest eingelegt hat, ist deine Karre, oder Deine Vorgehensweise, wirklich wasserdicht? Obwohl ich mir da alle Mühe gebe alles im Rahmen des Reglements zu bauen, eintragen zu lassen, ich würde meine Hand für meine eigenen Arbeit nicht in's Feuer legen. Wenn jemand wirklich sucht, wird er vermutlich auch irgendwas finden... Selbst Blinkleuchten waren wohl schon Begründung genug!

In diesem Sinne: See You All - hoffentlich!
... irgendwann lern' sogar ich es!
Ford Team SCP - OHV... what else?
CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

@ Achim

es gelten auch im Clubsport die DMSB Parkferme-Regeln.
Das wurde auf der letzten Ecurie Sitzung noch mal ganz
deutlich gemacht.

Leider wird das im Clubsport aus Organisatorischen oder
Platzgründen kaum gemacht. Ich würde das auch
befürworten, dann wäre mir das auch nicht passiert.

Gruß Ditmar
Bild
codered-slalom.de
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Ditmar,

gab es denn 4 Proteste/Einsprüche wobei auch 4x die Gebühr bezahlt wurde ? oder handelt es sich um einen nicht zulassigen Sammelprotest ?

Also wenn schon denn schon oder ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

Moin Dirk,
Protest gegen das Fahrzeuggewicht, was wenig Sinn macht da wir ja vormittags
auch schon gefahren sind und da eben auch noch vor Ort.
Taktisch aber schlau, damit hängen alle Fahrer mit drin.
Diese vorgehensweise ist auch aus anderen Veranstaltungen schon
bekannt.


Gruß Ditmar
Bild
codered-slalom.de
Benutzeravatar
PumaTreter
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 2167
Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
Wohnort: HB

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von PumaTreter »

CodeRed hat geschrieben:@ Achim

es gelten auch im Clubsport die DMSB Parkferme-Regeln.
Das wurde auf der letzten Ecurie Sitzung noch mal ganz
deutlich gemacht.

Leider wird das im Clubsport aus Organisatorischen oder
Platzgründen kaum gemacht. Ich würde das auch
befürworten, dann wäre mir das auch nicht passiert.

Gruß Ditmar
So pauschal ist die Aussage mit den Parc-Fermé Regeln sicherlich falsch und weder durch die DMSB Rahmenausschreibung, noch durch die ADAC Regularien für den Norddeutschen Raum gedeckt. Allenfalls kann ein Veranstalter durch die Ausprägung seiner "Besonderen Bestimmungen" in seiner Ausschreibung ein Parc-Fermé erwirken, wie Reinhardt angemerkt hat.

Wenn es nicht der Veranstalter in der Ausschreibung macht: Woher soll ein Teilnehmer, der gar nicht um die Ecurie fährt, wissen, was die Ecurie auf irgendeiner Sitzung bekannt gegeben hat? Wenn der früher abreist, ist der dann auch raus, weil er gegen etwas verstoßen hat, was er gar nicht wissen konnte? Ein Hinweis auf ein generelles Parc-Fermé findet sich noch nicht einmal auf der Ecurie-Homepage und das Clubsportreglement zum Download auf der Ecurieseite ist von 2009...

Ich möchte auch gar nicht streiten, sondern nur verstehen, warum es bei der VA einen Parc-Fermé gegeben hat, der nirgendwo bekannt gemacht wurde und aus dem Reglement nicht herleitbar ist. Aber als unbeteiligter könnte mir selbst das egal sein...

Viele Grüße
Achim
Zuletzt geändert von PumaTreter am Mo Mai 05, 2014 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

@Achim
Streiten wollen wir sowieso nicht :wink:

Dann sollte ich noch einmal ein Gespräch mit dem Rennleiter führen.
Bild
codered-slalom.de
Reinhard Stoldt
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 845
Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
Wohnort: Tangstedt

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

mich stören an dieser Angelegenheit zwei Dinge, die vielleicht einmal klargestellt werden sollten.
1. einem Einspruchsführer Unsportlichkeit vorzuwerfen ist trotz allem Frust des unterlegenen Einspruchgegners und eventueller Parteigänger nicht korrekt. Ein Einspruchführer ist ja gerade motiviert, eine vermutete Unsportlichkeit abzuwehren. Deshalb halte ich solche Unterstellungen grundsätzlich für falsch und möchte im Gegenteil dazu anregen, von der Möglichkeit des Einspruchs im Zweifel Gebrauch zu machen. Damit möchte ich allerdings auch nicht unterstellen, dass hier von Seiten des Einspruchgegners eine Unsportlichkeit vorgelegen hat.
2. Ich halte es für Bedenklich, wenn auf einer Sitzung, bei der viele Veranstalter zugegen sind, Theorien aufgestellt und abgenickt werden, die dem geltenden Regelwerk widersprechen. Das ist ein Vorgang, wenn er sich denn so zugetragen hat, der untersucht werden muss.
Slalomfranzose
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 57
Registriert: So Jun 23, 2013 17:57

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von Slalomfranzose »

Hallo
Wir möchten uns hiermit recht herzlich beim VA für die tolle Veranstaltung bedanken und euch dadurch motivieren auch nächstes Jahr wieder eine so tolle Veranstaltung auf die Beine zu stellen.Also vielen Dank dafür und hat uns es einen riesigen Spaß gemacht..Danke,Danke,Danke..
Das Team um den Slalomfranzosen :-D :-D :-D :-D
CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

das wird auf der nächsten Sitzung mit Sicherheit Abendfüllend sein.

Nur ob das auch verständlich geklärt werden kann bezweifle ich da ich z.B
gar nicht Regelfest bin und dort mit Argumenten die Sache klären könnte.
Bild
codered-slalom.de
Benutzeravatar
PumaTreter
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 2167
Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
Wohnort: HB

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von PumaTreter »

Vielleicht musst du gar nicht regelfest sein, Ditmar, wenn du einfach nur darum bittest, dass dir (unwissendem) jemand in einem der folgenden Dokumente zeigt, wo ein Parc-Fermé verbrieft ist. Dann musst du nur noch Teile der Bestimmungen lesen - und in diesem Fall nicht besonders viel. :-D Hier müsste es irgendwo stehen: Rahmenausschreibung des DMSB für Clubsportveranstaltungen, Grundausschreibung Clubsport des ADAC Schleswig-Holstein oder Norddt. Ergänzungen Clubslalom (und in diesem speziellen Fall die Ausschreibung der Veranstaltung).

Viel Erfolg, Glück ist nicht nötig.
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Benutzeravatar
Eric W.
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 281
Registriert: Mi Mär 12, 2008 15:47
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von Eric W. »

Die Antwort auf die Parc Fermé Fragestellung interessiert hier sicherlich einige, auch mich. Ich hätte das bislang so gesehen, dass man ohne speziellen Hinweis in der Ausschreibung auch einfach direkt vom 2. WL aus nach Hause fahren könnte, ohne damit explizit gegen eine Regel zu verstoßen.

Wenn im konkreten Fall aber gegen das Fahrzeug protestiert wurde und dieses nicht bis mindestens 30 min. nach Ergebnisaushang zur Überprüfung zur Verfügung stand, wäre dem Protest IMHO immer stattzugeben, sogar wenn er eher abwegig scheint.

Was der Blödsinn soll, fragt sich natürlich trotzdem. :roll:
Heiko
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1414
Registriert: Sa Nov 26, 2005 00:45

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von Heiko »

Ich glaube hier wird ganz viel ISG,... mit Clubsport vermischt. Allein der Begriff Protest ist im Reglement ganz klar ausgenommen. Der Einspruch wo Reinhard drüber redet ist ganz klar definiert. ( Ich weiß das es Papiertaschentücher und Tempos gibt und immer das gleiche gemeint ist.) Aber ich denke in dem Fall sollte man mal etwas genauer werden.

Was hat der "Rennleiter" für eine Entscheidungskraft beim Clubslalom? So lang nicht im Schiedsgericht ist nicht viel.


Nochmal was anderes.

18. Einsprüche
Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers,
des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch.


Ihr könnt gegen einen Teilnehmer einen Einspruch machen. Doch der wird nicht bearbeitet. Keine Fristen, keine Bezüge. Fällt also weg. Oder sehe ich das Falsch?

Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar,
Schiedsrichter, Technischer Kommissar) sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung
an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig
und unanfechtbar.


Einsprüche gegen Entscheidungen von "Offiziellen" könnt ihr an das Schiedgericht spätestens 30min nach Bekanntgabe der Enscheidung an das Schiedsgericht stellen, aber nicht gegen Teilnehmer oder falscher Technik im Fahrzeug
CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

@Erik
Deshalb ja auch der Protest wegen dem Gewicht.
Das haben die "EXPERTEN" schon schlau gemacht. Wenn sich allerdings herausstellt das man
nach Hause fahren kann wann man will, müssten die schlauen Kollegen den Protest schon während
des Laufes einreichen.

Mit einem reinen Protest gegen die nichtvorhandenen Parkfermeregeln wäre das dann auch
schwierig geworden.
Bild
codered-slalom.de
Gesperrt