gibt es noch weitere Bestimmungen für eine Wagenpassabnahme die nicht im Handbuch beschrieben sind ?
Es geht um folgendes :
Mein ausgewählter DMSB Sachverständiger für Wagenpassabnahmen teilte mit, dass er für die Überprüfung zwingend eine Hebebühne und einen Bremsenprüfstand benötigt, daher wäre eine Abnahme leider nur in der Prüfstelle möglich.
Nun lese ich bei vielen Veranstaltungen in der Ankündigung , dass ein Prüfer vor Ort ist und die Wagenpassabnahme mal eben mit abgewickelt werden könnte.
Meine Frage : Hab ich den falschen Sachverständigen oder ist bei den Veranstaltungen wo vor Ort eine Abnahme möglich ist ein Bremsenprüfstand und eine Hebebühne vorhanden ? was ich mir jetzt so nicht unbedingt vorstellen kann.
Bitte keine neuen Rätsel als Antwort
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Danke