Und kurze Zeit später:balu hat geschrieben:Hallo alte Hasen,
zurzeit baue ich mir ein Slalomauto auf und habe eine Frage: Ich möchte Clubslalom und Gruppe G fahren. Mein Auto soll serienmäßig bleiben, ich brauche nur Felgen für meine Sportreifen (Federal RSR 595). Mein Auto mag gerne Felgen mit einer Einpresstiefe von 55 mm, was hier in D ziemlich selten ist. Für CS egal (wenn andere Einpresstiefe und Distanzscheiben eingetragen sind), für Gruppe G ein Problem, da Felgen frei wenn eingetragen, aber Distanzscheiben verboten. Grade lese ich das DMSB Handbuch und grüble über folgenden Absatz:
Distanzscheiben: Nichtserienmäßige spurverbreiternde
Distanzscheiben sind unzulässig. Dies gilt
auch dann, wenn diese bei Verwendung einer
bestimmten Rad-/Reifenkombination als Auflage
vorgeschrieben sind.
Wenn ich mal ein oder zwei Haare spalte, dann sind nur spurVERBREITERNDE Distanzscheiben verboten, aber Distanzscheiben bis zur serienmäßigen Spurbreite nicht. Ich erwarte jetzt nicht grade eine Antwort (es sei denn, jemand weiß die Antwort, das würde mir etwas Schreiberei ersparen), aber ich würde gerne wissen, wen ich beim DMSB anschreibe. Da ich öfters unverschämt bin, wären Name und Emailadresse sehr nett. Ich werde die Antwort hier gerne posten.
Schon mal vielen Dank,
Ralf
Darauf schriebbalu hat geschrieben:Hallo zusammen,
grade hatte ich ein kurzes und von beginn an gereiztes Telefonat mit Herrn Zimmermann. Eine Distanzscheibe spricht gegen die Philosophie des Reglements (auch wenn die Spur des Fahrzeugs wegen der geringeren Einpresstiefe anderer Felgen nicht breiter wird). Die weiteren Vergleiche, die Herr Zimmermann herangezogen hat, habe ich grade gelöscht, ich habe sie nicht verstanden. OK, ist so.
Viele Grüße
Ralf
PumaTreter hat geschrieben:Die Argumentation des DMSB ist für mich nachvollziehbar.