Hintere Sitzbank in Klasse 2
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Hintere Sitzbank in Klasse 2
Hallo,
bin gerade dabei meinen neuen Wagen (Polo 86c) für den Slalom fit zu machen.
Hauptsächlich möchte ich beim Clubslalom in Klasse 2 mitfahren, aber auch den einen oder anderen DMSB Lauf bei der F8.
Laut F-Reglement darf ich die hintere Sitzbank und den Beifahrersitz zur Veranstaltung ausbauen, auch wenn alle Sitzplätze noch eingetragen sind, solange das Mindestgewicht eingehalten wird.
Kann ich auch in der Klasse 2 so fahren? oder muss ich die Sitze wieder montieren.
Mir bringt das den Vorteil, das ich Privat den Wagen noch als 4 Sitzer nutzen könnte und beim Rennen keinen unnötigen Ballast mit mir rumschleppe.
bin gerade dabei meinen neuen Wagen (Polo 86c) für den Slalom fit zu machen.
Hauptsächlich möchte ich beim Clubslalom in Klasse 2 mitfahren, aber auch den einen oder anderen DMSB Lauf bei der F8.
Laut F-Reglement darf ich die hintere Sitzbank und den Beifahrersitz zur Veranstaltung ausbauen, auch wenn alle Sitzplätze noch eingetragen sind, solange das Mindestgewicht eingehalten wird.
Kann ich auch in der Klasse 2 so fahren? oder muss ich die Sitze wieder montieren.
Mir bringt das den Vorteil, das ich Privat den Wagen noch als 4 Sitzer nutzen könnte und beim Rennen keinen unnötigen Ballast mit mir rumschleppe.
NAC Bremen.
GG-Motorsport.jimdo.com
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Die Klasse 2 sagt (zumindest im Norden) das das Fzg der STVZ entsprechen muss.
Wenn du also 3 Plätze ausbaust, musst du die Eintragung der Sitzplätze entspr. anpassen.
Wenn du also 3 Plätze ausbaust, musst du die Eintragung der Sitzplätze entspr. anpassen.
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Auch mit nur einem Sitz entspricht das Fz der StVZO.EWO hat geschrieben:Die Klasse 2 sagt (zumindest im Norden) das das Fzg der STVZ entsprechen muss.
Wenn du also 3 Plätze ausbaust, musst du die Eintragung der Sitzplätze entspr. anpassen.
Eine Mitteilungspflicht an die Zulassungsstelle - und damit die Berichtigung der Fz-Papiere - stand früher in der StVZO und heute ist nur in der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV enthalten:
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
.........
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
..........
Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Da das Clubsportreglement nur auf die StVZO abstellt und nicht auf die FZV, dürfte ein Eintrag entbehrlich sein ( zu spitzfindig ? )
Wenn aber eintragen, dann zu Feld S1: ww 1 oder: auch mögl. 1
Aber schau mal genau in den Fz-Schein, bei einigen VW-Typen stehen schon 2 oder auch gar 1 Sitzplatz unter "Bemerkungen" Ziff. 33 alt oder Ziff. 22 neu.
Gruß
W.Böhmann
Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Ja, zu spitzfindig, aber danke für den Hinweis. Was die Aussage in dem Regelwerk bedeutet bzw. bedeuten soll, ist wohl klar. Dann müssen wir da eben mal nachbessern.Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Da das Clubsportreglement nur auf die StVZO abstellt und nicht auf die FZV, dürfte ein Eintrag entbehrlich sein ( zu spitzfindig ? )
Wenn aber eintragen, dann zu Feld S1: ww 1 oder: auch mögl. 1
Aber schau mal genau in den Fz-Schein, bei einigen VW-Typen stehen schon 2 oder auch gar 1 Sitzplatz unter "Bemerkungen" Ziff. 33 alt oder Ziff. 22 neu.
Gruß
W.Böhmann
Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Das bedeutet also, dass man nach derzeitigem Stand auch in den Klassen 1 und 2
Beifahrersitz und Rücksitzbank ausbauen dürfte?
Wenn's nur nicht so umständlich wäre.
Beifahrersitz und Rücksitzbank ausbauen dürfte?
Wenn's nur nicht so umständlich wäre.
Gruß, Holger
Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Holger, ich kann da nur die "hat's schon gegeben" Agrumente rausholen.the bruce hat geschrieben:Das bedeutet also, dass man nach derzeitigem Stand auch in den Klassen 1 und 2
Beifahrersitz und Rücksitzbank ausbauen dürfte?
Wenn's nur nicht so umständlich wäre.
Ein Freund von mir, Tim, ist letztes Jahr in Kaltenkirchen in der Klasse 1 ohne Rückbank gefahren. Da gab's nichts zu beanstanden. Warum auch?
verstehe auch die Argumentation nicht: Jeder weiß, das bei jedem KFZ zu jederzeit auch meinetwegen meldepflichtige Sitzänderungen nur ein Formfaktor sind und immer zugelassen werden müssen??? Es geht ja um zulassungsfähigkeit, und die ist doch gegeben? Weil jeder weiß, das jeder immer seine Sitze ausbauen darf??
Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Das war jetzt halt die Frage. Zugelassen und eingetragen oder nur zulassungsfähig.
Bzw. ist das überhaupt abnahmepflichtig?
Wenn ich mir den Kühlschrank kaufe und Platz brauche und dafür meine Sitzbank samt
Lehne ausbaue, muss ich dafür vorher zu TÜV oder Dekra? Ganz ehrlich, würde ich nicht tun.
Hab vor X Jahren auch schon mal den Beifahrersitz meines damaligen Golf II ausgebaut um
eine ähnliche Transportaufgabe bewältigen zu können.
Natürlich ist das hier wieder eine andere Baustelle da man sich ja einen Wettbewerbsvorteil
verschaffen würde. Ich würde niemandem deshalb an's Bein piXXen, aber keine Ahnung wie
andere darüber denken.
Bei mir ist das dummerweise ein echter Zwiespalt. Mein Beifahrersitz wiegt geschätzte
35 kg und befindet sich auf der schwereren Seite (ja, auch mir auf dem Fahrersitz gemessen).
Die Rücksitzlehne ist - weil geteilt - sicher nicht leichter. Dank Seitenairbag wäre ein Ausbau
aber nicht unproblematisch, ohne entspr. Codierung wird ein Fehlerspeichereintrag produziert
solange man keinen passenden Abschlusswiderstand parat hat.
Die hintere Lehne ist auch - eben wegen der Teilung - ein klein wenig aufwendiger verschraubt.
Die Sitzbank ist natürlich leichter. Trotzdem, da kommen locker um die 100 Kilo zusammen.
Damit käme ich ''trocken'' unter 1200 kg. Logisch, dass man das merken würde.
Bzw. ist das überhaupt abnahmepflichtig?
Wenn ich mir den Kühlschrank kaufe und Platz brauche und dafür meine Sitzbank samt
Lehne ausbaue, muss ich dafür vorher zu TÜV oder Dekra? Ganz ehrlich, würde ich nicht tun.
Hab vor X Jahren auch schon mal den Beifahrersitz meines damaligen Golf II ausgebaut um
eine ähnliche Transportaufgabe bewältigen zu können.
Natürlich ist das hier wieder eine andere Baustelle da man sich ja einen Wettbewerbsvorteil
verschaffen würde. Ich würde niemandem deshalb an's Bein piXXen, aber keine Ahnung wie
andere darüber denken.
Bei mir ist das dummerweise ein echter Zwiespalt. Mein Beifahrersitz wiegt geschätzte
35 kg und befindet sich auf der schwereren Seite (ja, auch mir auf dem Fahrersitz gemessen).
Die Rücksitzlehne ist - weil geteilt - sicher nicht leichter. Dank Seitenairbag wäre ein Ausbau
aber nicht unproblematisch, ohne entspr. Codierung wird ein Fehlerspeichereintrag produziert
solange man keinen passenden Abschlusswiderstand parat hat.
Die hintere Lehne ist auch - eben wegen der Teilung - ein klein wenig aufwendiger verschraubt.
Die Sitzbank ist natürlich leichter. Trotzdem, da kommen locker um die 100 Kilo zusammen.
Damit käme ich ''trocken'' unter 1200 kg. Logisch, dass man das merken würde.
Gruß, Holger
Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Die Aussage "zulassungsfähig" bedeutet NICHT das man unter Umständen mit der Änderung auch einen Eintrag und anschl. eine Zulassung kriegen könnte,.the bruce hat geschrieben:Das war jetzt halt die Frage. Zugelassen und eingetragen oder nur zulassungsfähig.
Bzw. ist das überhaupt abnahmepflichtig?
Sondern: Man kann mit den vorhanden Unterlagen zur Zulassungsstelle fahren und das AUto anmelden.
Der Start ohne Zulassung und Nummernschild sollte nur helfen Versicherung und Steuern zu sparen für Fzg die nur zum Wettbewerb dienen.
Im Brief bzw. auf Zusatzdokumenten muss alles am Fzg geänderte legalisiert sein.
Also auch die ausgebauten Sitze.
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Ich will auch mal kurz meinen Senf dazu geben. Um zu testen was es bringt, habe ich bei meinem Polo die Rückbank demontiert und VOHER bei Tüv und Dekra angerufen. Beide Ansprechpartner waren der Meinung, Rückbank für längere Zeit ausbauen ohne die Montagelöcher ect. zu verschweißen oder zu verbauen wäre nicht eintragungspflichtig. Könnte ich ohne Probleme machen. Es muss halt nur recht schnell rückbaubar sein.
Danach haben sie mich noch 20x darauf hingewiesen, dass ich dann aber keine Personen hinten mitnehmen darf und gut ist gewesen. Ich werde so beim nächsten CS an den Start gehen und mich gegebenen Falls auf die beiden Prüfstellen beziehen.
Danach haben sie mich noch 20x darauf hingewiesen, dass ich dann aber keine Personen hinten mitnehmen darf und gut ist gewesen. Ich werde so beim nächsten CS an den Start gehen und mich gegebenen Falls auf die beiden Prüfstellen beziehen.
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Das lass dir man lieber schriftlich geben von den beiden Stellen.General-GT hat geschrieben:Ich will auch mal kurz meinen Senf dazu geben. Um zu testen was es bringt, habe ich bei meinem Polo die Rückbank demontiert und VOHER bei Tüv und Dekra angerufen. Beide Ansprechpartner waren der Meinung, Rückbank für längere Zeit ausbauen ohne die Montagelöcher ect. zu verschweißen oder zu verbauen wäre nicht eintragungspflichtig. Könnte ich ohne Probleme machen. Es muss halt nur recht schnell rückbaubar sein.
Danach haben sie mich noch 20x darauf hingewiesen, dass ich dann aber keine Personen hinten mitnehmen darf und gut ist gewesen. Ich werde so beim nächsten CS an den Start gehen und mich gegebenen Falls auf die beiden Prüfstellen beziehen.
Ist ja interessant für alle die diesen Gewichtsvorteil nutzen wollen.
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Wird gemacht! Ich habe nach Ostern ein paar Tage frei. Da werde ich eh nochmal zum Tüff müssen.
Wenn ich einen offiziellen Schrieb habe und ich die Erlaubniss bekomme, stelle ich ihn mal hier rein.
Wenn ich einen offiziellen Schrieb habe und ich die Erlaubniss bekomme, stelle ich ihn mal hier rein.
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
Da bei unserem Gölfchen keine Airbags verbaut sind, und in der Zulassungsbescheinigung zu S1 1-4 Sitzplätze eingetragen sind, ist die Rückbank ersatzlos rausgeflogen.
Leider liegt er aber immer noch über dem eingetragenen Leergewicht.
Aber wir arbeiten daran...
Leider liegt er aber immer noch über dem eingetragenen Leergewicht.
Aber wir arbeiten daran...
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Re: Hintere Sitzbank in Klasse 2
So,
hat etwas länger gedauert. Ich bin bei 4 verschiedenen Prüfstellen gewesen. Jedesmal gab es eine andere Meinung. Letzten Endes bin ich Heute bei meinem Stammprüfer gewesen (der im Urlaub war) und der hat mir diese Eintragung gemacht: "ww. 2 Sitzplätze für Motorsportzwecke".
Es hilft euch jetzt nicht umbedingt aber ich habe zumindest etwas in der Hand für die Technische Abnahme. Dazu muss ich sagen, der Prüfer ist kein Hinterhof Tuner Typ sondern sehr gewissenhaft. Er ist hier in der Gegend halt nur einer der wenigen, die wissen, was technisch Sinnvoll ist und was nur Show sein soll.
Gruß
Daniel
PS: Die Eintragung hat mich 38,40€ gekostet.
hat etwas länger gedauert. Ich bin bei 4 verschiedenen Prüfstellen gewesen. Jedesmal gab es eine andere Meinung. Letzten Endes bin ich Heute bei meinem Stammprüfer gewesen (der im Urlaub war) und der hat mir diese Eintragung gemacht: "ww. 2 Sitzplätze für Motorsportzwecke".
Es hilft euch jetzt nicht umbedingt aber ich habe zumindest etwas in der Hand für die Technische Abnahme. Dazu muss ich sagen, der Prüfer ist kein Hinterhof Tuner Typ sondern sehr gewissenhaft. Er ist hier in der Gegend halt nur einer der wenigen, die wissen, was technisch Sinnvoll ist und was nur Show sein soll.
Gruß
Daniel
PS: Die Eintragung hat mich 38,40€ gekostet.
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