ich suche den Artikel im Handbuch, wo drin steht das ich die Teile der Karosserie die ich ausgeschnitten habe, mit einem Gitter hinterlegen muss.
![Question :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Question :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Question :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Kann mir jemande helfen? Ich suche suche und suche und finde nichts.
Moderator: EWO
Wo steht da was mit Gitter?Dr.Tuning hat geschrieben:Technische DMSB-Bestimmungen 2010 für die Gruppe F* (Seite 22)
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.
War es das was du suchtest??
"Haben" Jonas, "haben"Jonas hat geschrieben:Vieleicht kann der Jochen dazu was sagen.
Die hatten am roten Polo ja auch sowas.
/*Spassmodus an
Ansonsten gilt: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses!"
*Spassmodus aus