Also, bei dieser Problematik geht es für mein "Überlebensverständnis" doch nicht um die Frage, was steht wo und was ist erlaubt, sondern um die Frage, was mindert bei einem heftigen Unfall die Verletzungsgefahr oder erhöht die Überlebenschancen bei einem GAU.
Meine Auffassung unter Berücksichtigung der physikalischen Abläufe und Zusammenhänge ist "Angeschnallt im Sitz sitzend im Auto in Fahrerposition bleiben."
Das geht höchstwahrscheinlich nur bei Anwendung des Art. 253, demnach die Gurtbefestigungen am Sitz oder der Sitzbefestigung nichts zu suchen haben.
Mir hat bisher bei solcher Befestigung in meinem G-Auto noch kein TK was von "nicht reglementkonform" erzählt. Es herrschten eher entspannte Gesichtszüge vor.
Wem nützt es, mit dem Sicherheitsgurt am Sitz befestigt zu sein, wenn der Sitz unter der Wucht des Unfalls und der "Elefantenkräfte" des eigenen Körpers aus seiner Verankerung geht. Dann wird die schützende Sitzschale zum Schleudersitz und die Unfallfolgen werden wohl heftiger ausfallen.
Und wenn die Reglements mit dieser Logik nicht harmonisieren, dann sind sie schleunigst anzupassen.
Hoffentlich liest der DMSB hier mit.
Guten Rutsch
wünscht
hammerman1