Bei unserem E30 Gr. G ist die Gurtbefestigung nach DMSB-Vorschriften ausgeführt - also an der Karosserie. Ob das nun in der Gr. G so sein darf oder doch an den Serienpunkten..... da steiten sich ja anscheinend die Gelehrten

Dass DMSB und TÜV-Vorschriften nicht unbedingt übereinstimmen, musste ich bei der Eintragung auch feststellen. Der Prüfer hat sich erst nach langem hin und her dazu erweichen lassen mir das ganze DMSB-Gedöns einzutragen. Ich hatte das DMSB-Handbuch zur Eintragung mitgebracht und immer wenn er sagte "das ist so nicht zulässig", sagte ich "muss ich aber so machen, da stehts". Nun ist da alles eingetragen: Gurtbefestigung, Sitzbefestigung nach DMSB-Vorstellungen, Eigenbaukäfig, Gr. G Fahrwerk.... Trotzdem ist es ziemlich nervig, wenn einerseits eine Eintragung oder ein Umbau gefordert wird bzw. die Autos eigentlich auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können, andererseits aber der Umbau eigentlich gar nicht stvo-konform ist.
Dass Gr. G Autos eigentlich gar nicht mehr alltagstauglich sind, ist ein anderes Thema, widerspricht meiner Ansicht nach aber auch dem Grundgedanken der günstigen Einsteigergruppe.
Beste Grüße
Eugen Weber