Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moderator: EWO
Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Also die Sache ist eindeutig und von Hans-Martin korrekt und umfangreich beschrieben.
In der Hauptsache geht es darum wenn die Felge über irgendein Teilegutachten oder irgendeine ABE verfügt ist die Vorraussetzung dafür das der Felgenhersteller ein Qualitätsmanagement betreibt und entsprechend zertifiziert ist.
Das gibt Sicherheit und sorgt dafür das die Produktqualität immer gleich ist und vorallem nachvollziehbar.
Genau das will der Tüv-Prüfer sehen, denn damit sichert er sich ab.
Ob das Teilegutachten jetzt für nen Polo oder für sagen mir mal nen Ibiza ist, ist unerheblich.
Räder müssen freigängig sein und genug Traglast haben.
Also eine gute Änderung/Anpassung des Reglements aus meiner Sicht.
In der Hauptsache geht es darum wenn die Felge über irgendein Teilegutachten oder irgendeine ABE verfügt ist die Vorraussetzung dafür das der Felgenhersteller ein Qualitätsmanagement betreibt und entsprechend zertifiziert ist.
Das gibt Sicherheit und sorgt dafür das die Produktqualität immer gleich ist und vorallem nachvollziehbar.
Genau das will der Tüv-Prüfer sehen, denn damit sichert er sich ab.
Ob das Teilegutachten jetzt für nen Polo oder für sagen mir mal nen Ibiza ist, ist unerheblich.
Räder müssen freigängig sein und genug Traglast haben.
Also eine gute Änderung/Anpassung des Reglements aus meiner Sicht.
Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Eine ABE hat leider null-komma-null Einfluss auf die Qualität der Produkte.
Das ist ein netter Wunsch.
Das ist ein netter Wunsch.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Danke für die vielen Meinungen und Informationen.
Es geht grundsätzlich um einen Toyota GR Yaris.
Beim weiteren Lesen des DMSB Handbuches ist mir zusätzlich noch aufgefallen, dass die Felgenbreite Serie oder nicht größer als 7“ sein darf, sodass eine 9x17 Felge dazu führen würde, dass ich eine Klasse hochgestuft werden würde.
Um dies aus dem Weg zu gehen habe ich mir jetzt Felgen in Serienbreite mit ABE und Teilegutachten bestellt.
Nur die ET weicht minimal ab. So wie ich das im Handbuch gelesen habe ist das aber zulässig.
Es geht grundsätzlich um einen Toyota GR Yaris.
Beim weiteren Lesen des DMSB Handbuches ist mir zusätzlich noch aufgefallen, dass die Felgenbreite Serie oder nicht größer als 7“ sein darf, sodass eine 9x17 Felge dazu führen würde, dass ich eine Klasse hochgestuft werden würde.
Um dies aus dem Weg zu gehen habe ich mir jetzt Felgen in Serienbreite mit ABE und Teilegutachten bestellt.
Nur die ET weicht minimal ab. So wie ich das im Handbuch gelesen habe ist das aber zulässig.
- Sportfahrer
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin,
wie immer hängt an einer Änderung des Reglements immer eine neue Interpretation und ein Rattenschwanz
von Details die berücksichtigt werden müssen.
Nehmen wir an, dass nun typfremde Felgen benutzt werden können, müssen diese eingetragen werden (siehe Reglement Gruppe G)
Ein Eintrag einer typfremden Felge kann nach STVZO nur durch eine Einzelabnahme nach § 19.2 / § 21 stattfinden, da es keine ABE
für den Typen gibt die eine Nutzung unter Einhaltung der Auflagen erlaubt. Da in der Gruppe G schätzungsweise 99.9% der Fahrzeuge
über ein Sportfahrwerk verfügen wobei ebenfalls eine ABE oder ein Eintrag vorhanden sein muss, kommt es zu einer umfangreichen
Abnahme wobei auch die Verträglichkeit vom Fahrwerk zu "Fremdfelge" geprüft werden muss. Sportfahrwerke mit typbezogenen Gutachten
beziehen sich immer auf die Originalfelgen. Felgen mit typbezogener ABE sind teilweise auch in Verbindung mit Tieferlegung etc.
geprüft.
Mit anderen Worten :
Fährt ein Teilnehmer zu irgendeiner technischen Prüfstelle und möchte ganz naiv eine Felge ohne Bezug zum
Fahrzeug in Verbindung mit einem "Sportfahrwerk" eintragen lassen, wird der Prüfer (wenn ihm seine Pension lieb ist)
ihn vom Hof jagen.
Kennt ein Teilnehmer einen schmerzfreien Prüfer, wird er keine Probleme haben.
Also unter dem Strich schafft aus meiner Sicht solch eine Änderung des Reglements nur weitere Probleme,
bedenkt man das der ganze Salat von unseren TK´s überprüft und später verurteilt werden soll.
Ich lasse mich aber gern mit stichhaltigen Argumenten bekehren
wie immer hängt an einer Änderung des Reglements immer eine neue Interpretation und ein Rattenschwanz
von Details die berücksichtigt werden müssen.
Nehmen wir an, dass nun typfremde Felgen benutzt werden können, müssen diese eingetragen werden (siehe Reglement Gruppe G)
Ein Eintrag einer typfremden Felge kann nach STVZO nur durch eine Einzelabnahme nach § 19.2 / § 21 stattfinden, da es keine ABE
für den Typen gibt die eine Nutzung unter Einhaltung der Auflagen erlaubt. Da in der Gruppe G schätzungsweise 99.9% der Fahrzeuge
über ein Sportfahrwerk verfügen wobei ebenfalls eine ABE oder ein Eintrag vorhanden sein muss, kommt es zu einer umfangreichen
Abnahme wobei auch die Verträglichkeit vom Fahrwerk zu "Fremdfelge" geprüft werden muss. Sportfahrwerke mit typbezogenen Gutachten
beziehen sich immer auf die Originalfelgen. Felgen mit typbezogener ABE sind teilweise auch in Verbindung mit Tieferlegung etc.
geprüft.
Mit anderen Worten :
Fährt ein Teilnehmer zu irgendeiner technischen Prüfstelle und möchte ganz naiv eine Felge ohne Bezug zum
Fahrzeug in Verbindung mit einem "Sportfahrwerk" eintragen lassen, wird der Prüfer (wenn ihm seine Pension lieb ist)
ihn vom Hof jagen.
Kennt ein Teilnehmer einen schmerzfreien Prüfer, wird er keine Probleme haben.
Also unter dem Strich schafft aus meiner Sicht solch eine Änderung des Reglements nur weitere Probleme,
bedenkt man das der ganze Salat von unseren TK´s überprüft und später verurteilt werden soll.
Ich lasse mich aber gern mit stichhaltigen Argumenten bekehren
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
neben den Problemen, die Dirk genannt hat, wird das ganze auch einen Schub an Kosten verursachen. Zum Beispiel am beliebten E36 BMW könnte man jetzt 8x15 Felgen fahren, die bisher nicht verfügbar waren, oder Felgen mit exotischen Einpresstiefen. Dazu kämen dann im ersten Fall auch wieder breitere Reifen. Das würde alle, die konkurrenzfähig am Limit sein wollen, unter heftigen Zugzwang setzen. Diejenigen, die keinen Zugriff auf die "schmerzfreien" Prüfer hätten, würden das Nachsehen haben.
Mit diesen Änderungen (dazu zähle ich auch die Änderung bezüglich der Innenausstattung) entfernt sich die Gruppe G vom ursprünglichen Gedanken der Seriennähe immer weiter. Diese Regelzyklen, die immer zum Ausstieg von Fahrern geführt haben, hatten wir in der Vergangenheit schon. Der erste, den ich mitgemacht habe, war der Weg von der Gruppe 1 über die 1b zur Gruppe A. Das hat bei mir eine zehnjährige Motorsportpause verursacht, weil ich die Aufrüstung nicht mehr mitmachen wollte.
Mit diesen Änderungen (dazu zähle ich auch die Änderung bezüglich der Innenausstattung) entfernt sich die Gruppe G vom ursprünglichen Gedanken der Seriennähe immer weiter. Diese Regelzyklen, die immer zum Ausstieg von Fahrern geführt haben, hatten wir in der Vergangenheit schon. Der erste, den ich mitgemacht habe, war der Weg von der Gruppe 1 über die 1b zur Gruppe A. Das hat bei mir eine zehnjährige Motorsportpause verursacht, weil ich die Aufrüstung nicht mehr mitmachen wollte.
- HaPe
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Mit der richtigen Schlüsselnummer ging das bisher schon ohne HochstufungZum Beispiel am beliebten E36 BMW könnte man jetzt 8x15 Felgen fahren, die bisher nicht verfügbar waren ...
--
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100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Sorry, aber welches Gruppe G Fahrwerk besitzt eine Fahrzeug spezifische ABE? Das sind doch alles Einzelabnahmen. Die Freigabe der Felgen gab es schon vor 30 Jahren und alle sind gut damit gefahren. Lediglich die Dimensionen der Felgen mussten den serienmäßigen entsprechen, ansonsten war alles erlaubt, sofern eingetragen.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Absolut richtig RainerM3Rainer hat geschrieben: ↑So Jan 09, 2022 17:25 Sorry, aber welches Gruppe G Fahrwerk besitzt eine Fahrzeug spezifische ABE? Das sind doch alles Einzelabnahmen. Die Freigabe der Felgen gab es schon vor 30 Jahren und alle sind gut damit gefahren. Lediglich die Dimensionen der Felgen mussten den serienmäßigen entsprechen, ansonsten war alles erlaubt, sofern eingetragen.
Gruß Hans
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin,
es gibt natürlich Sportfahrwerke mit Gutachten (typbezogen) wo keine Einzelabnahme erforderlich ist.
Es reicht in der Regel eine Abnahme nach § 19.3 vom normal sterblichen Tüv Prüfer. Voraussetzung ist aber um beim
Thema zu bleiben eine Originalfelge die für das Fahrzeug genehmigt ist.
es gibt natürlich Sportfahrwerke mit Gutachten (typbezogen) wo keine Einzelabnahme erforderlich ist.
Es reicht in der Regel eine Abnahme nach § 19.3 vom normal sterblichen Tüv Prüfer. Voraussetzung ist aber um beim
Thema zu bleiben eine Originalfelge die für das Fahrzeug genehmigt ist.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Zeig mir ein slalomtaugliches Fahrwerk mit ABE oder Gutachten. Ich kenne keins und somit ist dein Argument hinfällig.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin Rainer,
da habe ich dich falsch verstanden. Ich dachte du meintest es gibt keine Fahrwerke mit typbezogenem Gutachten.
Du meinst also , dass nur ein einzelabnahmepflichtiges Fahrwerk dazu taugt um vorn mitzufahren.
Da gebe ich dir völlig Recht. Es gibt genug Fahrzeuge im Feld die in dem Sinne nicht slalomtauglich sind.
Und genau das ist ja das Problem in unserem Sport. So finden wir keinen Nachwuchs der nicht die Lust verliert.
Nun auch noch im Felgenbereich.
LG an Lilo
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Die Frage nach der Felgenbreite ist bei dir hinfällig. Denn du darfst ja auch breitere Felgen fahren, wirst aber hochgestuft. Was beim GR Yaris aber nicht möglich ist da schon LG1.Maxichento hat geschrieben: ↑Sa Jan 08, 2022 18:48 Danke für die vielen Meinungen und Informationen.
Es geht grundsätzlich um einen Toyota GR Yaris.
Beim weiteren Lesen des DMSB Handbuches ist mir zusätzlich noch aufgefallen, dass die Felgenbreite Serie oder nicht größer als 7“ sein darf, sodass eine 9x17 Felge dazu führen würde, dass ich eine Klasse hochgestuft werden würde.
Um dies aus dem Weg zu gehen habe ich mir jetzt Felgen in Serienbreite mit ABE und Teilegutachten bestellt.
Nur die ET weicht minimal ab. So wie ich das im Handbuch gelesen habe ist das aber zulässig.
Also DAS ist kein Problem!
zum Thema gutachten. Also es gibt sowieso KEIN Teilegutachten das Gültigkeit in Verbindung mit einem nicht serienmäßigen Fahrwerk hat. Somit ist IMMER eine Abnahme beim Tüv Erforderlich!
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin,
Martin GSI hat geschrieben:
Die Frage nach der Felgenbreite ist bei dir hinfällig. Denn du darfst ja auch breitere Felgen fahren, wirst aber hochgestuft. Was beim GR Yaris aber nicht möglich ist da schon LG1. Also DAS ist kein Problem! Nicht vergessen , es kommt die LG0. Höherstufung geht neuerdings bei G1 Fahrzeugen.
zum Thema gutachten. Also es gibt sowieso KEIN Teilegutachten das Gültigkeit in Verbindung mit einem nicht serienmäßigen Fahrwerk hat. Somit ist IMMER eine Abnahme beim Tüv Erforderlich!
Nicht bei Felgen die im COC Papier stehen.
Martin GSI hat geschrieben:
Die Frage nach der Felgenbreite ist bei dir hinfällig. Denn du darfst ja auch breitere Felgen fahren, wirst aber hochgestuft. Was beim GR Yaris aber nicht möglich ist da schon LG1. Also DAS ist kein Problem! Nicht vergessen , es kommt die LG0. Höherstufung geht neuerdings bei G1 Fahrzeugen.
zum Thema gutachten. Also es gibt sowieso KEIN Teilegutachten das Gültigkeit in Verbindung mit einem nicht serienmäßigen Fahrwerk hat. Somit ist IMMER eine Abnahme beim Tüv Erforderlich!
Nicht bei Felgen die im COC Papier stehen.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Wenn Fahrwerk und Felgen keine typbezogenen Gutachten haben ist in Hessen sowieso Feierabend. Dann heisst es fuer das Fahrzeug Halterwechsel auf eine nicht in Hessen wohnende Person inkl. neuer Kennzeichen, Versicherung, Steuer und, und, und. Dann kann man per Einzelabnahme die Aenderung(en) vornehmen lassen. Dann wieder einen Halterwechsel auf den urspruenglichen Halter durchfuehren und bei der Zulassungsstelle die Papiere korrigieren lassen. Somit hat man die Buendelungsbehoerde umgangen, ist aber mehrere Hundert Euro leichter.
Und das bedingt durch die neue Aenderung des DMSB fuer die Felgen um evtl. konkurrenzfaehig zu bleiben. Will man keine Gruppe G Fahrer mehr aus Hessen haben (zumal der DMSB in Hessen sitzt)
Gruss Gerold
Und das bedingt durch die neue Aenderung des DMSB fuer die Felgen um evtl. konkurrenzfaehig zu bleiben. Will man keine Gruppe G Fahrer mehr aus Hessen haben (zumal der DMSB in Hessen sitzt)
Gruss Gerold
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
- M3Rainer
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Ja Gerold das ist richtig, aber das Problem tritt nur bei angemeldeten Fahrzeugen auf, bei Wagenpass Fahrzeugen nicht. Da genügt der TÜV Bericht