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Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen

Verfasst: Fr Feb 13, 2015 10:34
von Hans Bauer
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Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt :

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen soll außerhalb der Saison zu einem Autolackierer gebracht werden.

Darf man das mit dem Roten Kennzeichen des Autolackieres tun ?

Bitte keine Vermutungen, sondern Fakten, am besten mit einem Hinweis, wo man das nachlesen kann.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

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Re: Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen

Verfasst: Fr Feb 13, 2015 11:05
von Markus-B
Hallo Hans,

Die Bestimmungen des § 16 FZV behalten auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ihre Gültigkeit (siehe hierzu auch §9 Abs. 3 FZV) , d.h. unter den Voraussetzungen, dass eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt durchgeführt werden soll,ist die Verwendung von "roten Kennzeichen" zulässig.

Nach meinem Dafürhalten handelt es sich z.B. bei der angesprochenen Verbringung zum Lackierer um eine Überführungsfahrt im Sinn der Vorschrift.

Re: Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen

Verfasst: Sa Feb 14, 2015 09:18
von Hans Bauer
Markus-B hat geschrieben:Hallo Hans,

Die Bestimmungen des § 16 FZV behalten auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ihre Gültigkeit (siehe hierzu auch §9 Abs. 3 FZV) , d.h. unter den Voraussetzungen, dass eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt durchgeführt werden soll,ist die Verwendung von "roten Kennzeichen" zulässig.

Nach meinem Dafürhalten handelt es sich z.B. bei der angesprochenen Verbringung zum Lackierer um eine Überführungsfahrt im Sinn der Vorschrift.

Hi Markus,

danke für Deine Antwort.

Dieses Beamtendeutsch versteht man wahrscheinlich erst richtig, wenn man in Klingenmünster studiert hat ( Pfalzklinikum für Psychiatrie ) ... :mrgreen:

Ein befreundeter Prüf-Ingenieur hat mir aber auch noch mal bestätigt, dass man in diesem Fall die Überführungsfahrt mit dem roten Kennzeichen machen darf.

Gruß Hans

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Re: Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen

Verfasst: Mo Aug 03, 2015 13:41
von vsmotorsport
Die rote Nr darf immer dann verwendet werden wenn kein weiterer Versicherungsschutz besteht.