Seite 1 von 1

Frage zur Karosserie in der F

Verfasst: Mo Aug 11, 2014 21:33
von JochenRheinwalt
Hallo zusammen,

im HB - brauner Teil - Gruppe F - steht unter Art. 15 Karosserie und Fahrgestell:
Ausschließlich zur Unterbringung des Katalysators und
zum Einbau des Kraftstoffbehälters im Kofferraum (gemäß
Art. 23) sind örtlich, notwendige Änderungen des
Fahrzeugbodens zulässig. Darüber hinaus muss die serienmäßige
Bodengruppe beibehalten werden; jedoch
sind Verstärkungen zulässig.
Bedeutet das, daß ich z.B. die an der Bodengruppe verschweißten Befestigungsteile für Seriensitze und -rückbank NICHT entfernen darf,
aber die am Innenradlauf angebrachten Befestigungen für die Rückbanklehne schon?

Danke für eure Hilfe.


Gruß
Jochen

Re: Frage zur Karosserie in der F

Verfasst: Di Aug 12, 2014 06:15
von SH-Motorsport
Hallo Jochen,

denke das ist wieder Auslegungssache mit der Definition "Bodengruppe". Wird als Bodengruppe der Bereich zwischen A-Pfosten und Trennwand zum Tank angesehen, die anderen Bereiche könnte man in der Automobil-Branche als Front- und Heckmodul bezeichnen ...

Ich glaub da wird man bei den Herren in Frankfurt nachfragen müssen oder beim Christian (Leimen/HD) :wink:

Re: Frage zur Karosserie in der F

Verfasst: Di Aug 12, 2014 13:14
von EWO
Sehe ich genauso das eine konkrete Nachfrage sein sollte um Klarheit zu bekommen.
Der Passusd ist sicher mal erzeugt worden, damit man nicht die Bodengruppe umgestaltet und nicht um das was du vor hast zu unterbinden.
Im Übrigen ist der Innenraum ja freigestellt, bis auf klar genannte Details.
Ich würde die Dinger abmachen, aber fragen schafft Sicherheit.

Re: Frage zur Karosserie in der F

Verfasst: Di Aug 12, 2014 19:13
von JochenRheinwalt
Bin fündig geworden:

Siehe auch Art. 20 in G.r F.

hinten:
Die Originalhalterungen für die Rücksitzbank/Rücksitze
müssen beibehalten werden, wenn die Sitze ausgebaut
sind und die entsprechenden Sitzplätze in den Fahrzeug-
Papieren nicht gestrichen sind.
Was konkret wohl bedeutet, daß man die Halter entfernen darf, wenn die Sitzplätze gestrichen sind.

vorne:
Die Sitzbefestigung muss der Serie, dem Art. 253-16 im
Anhang J zum ISG, der FIA-Sitzhomologation oder einer
der nachstehenden Zeichnungen entsprechen.

[Bild]

Das verwendete Rohrmaterial muss aus Stahl bestehen
und mit einem Durchmesser von mind. Ø 38 x 2,5 mm
bzw. Ø 40 x 2 mm oder mit einem Vierkantquerschnitt
von mind. 35 x 35 x 2 mm ausgeführt sein oder, falls gegeben,
der Homologation entsprechen.
Darüber hinaus sind adäquate, von den vorstehenden
Möglichkeiten abweichende Sitzbefestigungen zulässig,
falls diese konkret oder in Zusammenhang mit einem
Sitzeintrag in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.
Die serienmäßige Sitzbefestigung darf hierzu entfernt
werden
.
Trotzdem danke für die Hilfe.


Gruß
Jo