Seite 1 von 2
Eintragung einer schlechteren Abgasnorm
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 12:53
von Arne
Willi kann das bestimmt beantworten.
F2005, Fahrzeug Baujahr 89 hat jetzt E2 Schadstoffarm. Durch Motorumbauten und geänderte Abgasanlage wird ein neues Abgasgutachten fällig.
Ist es möglich die Abgasnorm im Brief zu verschlechtern?
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 15:11
von ingo gutmann
Hallo Arne,
die Einstufung des Fahrzeuges in eine Abgas-Klasse darf nicht "verschlechtert" werden.Habe dazu schon mehrfache Diskussionen mit dem TÜV (bis in höhre Regionen,also nicht nur mit dem "Hansel") geführt.Das ist per Gesetz oder Verordnung geregelt,und führt zu erheblichen Probs für den Beamten,der das trotzdem machen sollte.Bei einer Änderung der Abgas-Norm erfolgt ja auch eine Meldung ans FinAmt zwecks der Steuer.
Du musst also deinen Motor so mager stellen,dass nur noch klares Wasser zum Auspuff rauskommt.
Und sollte dennoch CO2 rauskommen,dann wirst Du am nächsten Tag in der Bild-Zeitung als Schwerverbrecher deklariert (Wenn man sich diesen Medien-Blödsinn zu Thema CO2 anschaut

- aber es sind ja zum Glück alles "Experten",die sich da zu Wort melden.)
ingo
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 16:23
von gr4yFox
Hmm aber dann dürfte ich doch z.B. auch keine 45er Weber auf einem 2er Golf der vorher Einspritzung hatte fahren? Das einzutragen geht obwohl ich damit bestimmt schlechtere Werte habe bzw. keine grossen Abgasnormen einhalte. Oder habe ich da was Falsch verstanden?
Gruss
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 17:36
von crxarmin
Hallo,
welche Abgasnorm hat den der 2er Golf mit Einspritzanlage ?
Das ist die "Gretchen"frage.
Sollte es Euro 1 sein, könnte ich mir durchaus vorstellen, das dies mit den Webervergaser einzuhalten wäre.
Euro 2 glaube ich eher nicht.
Ansonsten kann ich das von Ingo geschriebene nur bestätigen.
Eine Verschlechterung der Abgasnorm ist nicht möglich.
Gruß
Armin
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 17:48
von ingo gutmann
gr4yFox hat geschrieben:Hmm aber dann dürfte ich doch z.B. auch keine 45er Weber auf einem 2er Golf der vorher Einspritzung hatte fahren? Das einzutragen geht obwohl ich damit bestimmt schlechtere Werte habe bzw. keine grossen Abgasnormen einhalte. Oder habe ich da was Falsch verstanden?
Gruss
Hallo gr4yFox,
entscheidend ist die Schlüsselnummer für die Schadstoffklasse.Diese darf nicht "verschlechtert" werden.
Sollte dein TÜV-Beamter die Vergaser ohne Abgasgutachten eingetragen haben,so hat er sowieso gegen die STVo verstossen,und die Eintragung ist somit ungültig.
Apropos:Damit wären wir wieder beim Thema der Eintragungspflicht für die Gruppen G und F.
Wer den TÜV-Beamten am besten kennt,der bekommt am meisten eingetragen.

Es sind ja nur Eintragungen zu Sportzwecken.
ingo
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 19:12
von Erich
TÜV - BEAMTER ???
Zum Glück ist der TÜV keine Behörde, sondern eine Firma.
Sonst gäbe es wohl keinen Motorsport mit zulassungsfähigen Fahrzeugen, es würde alles im bürokratischen Dschungel und nicht nachvollziehbaren Irrwegen untergehen.
Gruß
Erich
der in seinem früheren Berufsleben 27 Jahre Beamter war und sich rechtzeitig in die frei Wirtschaft (nicht Kneipe!

) gerettet hat und sich den Wahnsinn jetzt aus sicherer Entfernung ansehen kann

Verfasst: Mo Aug 06, 2007 19:24
von Negra
@ Greyfox:
Die 2er Mit den Webervergasern werden wohl alle Papiere haben von Katlosen Fahrzeugen.
Golf 2 z.b. gabs ja noch ohne Kat.
Interessanter wirds z.b. beim 3er Golf, da sieht man keine mit Weber mehr, und die mit Einzeldrossel sind halt via Euro 1/2 Abgasgutachten eingetragen
Will jetzt keinen schmarn behaupten, aber braucht nicht selbst Euro 1 schon irgend eine Rückführung (Sprich Lambdasonde)? Das wäre ja mit den Webern kaum möglich!
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 22:49
von EWO
Ich meine mich z uerrinnern,d ass es eine Baujahresgrenze gab, ab der die Verschlechterung der Abgasnorm ncigt mehr zulässig ist. Kann es sein,da ss dies Anfang der 90er Jahre eingführt wurde und somit der 89er noch ein motorsportlich guter Jahrgang war ?
Verfasst: Mo Aug 06, 2007 22:51
von nova
hm ich dachte immer, es zählt das grundmodell mit de rschlechtesten abgasnorm.

Verfasst: Di Aug 07, 2007 07:18
von Arne
WILLIIIII...
Verfasst: Di Aug 07, 2007 14:28
von Porthvwrt
Also die eingetragene Abgasnorm darf sich nicht verschlechtern, von ner Baujahrsbeschränkung weiß ich nichts.
Euro 1 geht nicht mit Webern, da man dazu einen geregleten Kat braucht und das mit Webern nicht zu vereinbaren ist. Obwohl ich meine schonmal was davon gehört zu haben, dass es eine Laqmbdaregelung für Weber gibt.
@ Arne: Ein Abgasgutachten ist doch nicht zu bezahlen, oder? So im Bereich von 1500€?
Verfasst: Do Aug 09, 2007 19:19
von Wilfried Böhmann
Arne hat geschrieben:WILLIIIII...
Is ja gut, hier bin ich doch !
Abhängig vom Tag der Erstzulassung ist die Einhaltung gewisser Abgasnormen vorgeschrieben. Erfüllt jedoch ein Fahrzeug von vornherein bessere Grenzwerte, kann es durchaus auf die Mindestnorm herabgestuft werden.
Kürzlich hatte ich ein Abgasgutachten für eine Flüssiggasanlage vorliegen, in dem die Schlüsselnummer 0444 geändert wurde auf 0430. Diese war dem Baujahr entsprechend ausreichend.
Eine solche Änderung läßt jedoch die Betriebserlaubnis der Fahrzeuges erlöschen. Danach ist ein Gutachten nach §21 in Verb. mit §19,2 notwendig. Früher sagte man dazu"Briefeintrag".
Siehe auch hier :
StVZO §19 (2) :
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
Also, wenn es die StVZO schon in § 19,2 explizit beschreibt, warum sollte es dann nicht möglich sein ???
Alles klar ?
Gruß
W.Böhmann
Verfasst: Do Aug 09, 2007 19:55
von Arne
Danke Willi,
dann habt ihr bald ein neues Auto in der Klasse ;o)
Verfasst: Do Aug 09, 2007 22:55
von EWO
Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Abhängig vom Tag der Erstzulassung ist die Einhaltung gewisser Abgasnormen vorgeschrieben. Erfüllt jedoch ein Fahrzeug von vornherein bessere Grenzwerte, kann es durchaus auf die Mindestnorm herabgestuft werden.
Was heißt
das im Klartext ?
Verfasst: Fr Aug 10, 2007 09:21
von Wilfried Böhmann
EWO hat geschrieben:Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Abhängig vom Tag der Erstzulassung ist die Einhaltung gewisser Abgasnormen vorgeschrieben. Erfüllt jedoch ein Fahrzeug von vornherein bessere Grenzwerte, kann es durchaus auf die Mindestnorm herabgestuft werden.
Was heißt
das im Klartext ?
Das heißt ganz einfach so:
z.B. PKW müssen ab Erstzulassungsdatum 1.1.1993 die Norm ´"Schadstoffarm E""erfüllen, Schlüssel-Nr. 14. Wenn sie aber schon ab Werk besser eingestuft sind, etwa "Schadstoffarm Euro 2", Schl.-Nr 25 oder höher, so ist bei einem Umbau eine Rückstufung auf die gesetzliche Mindestnorm zulässig.
Analog verhält es sich mit den anderen Normen wie Euro 3, Schl-Nr. 44, erforderlich ab 1.1.2001 oder Euro 4, Schl.-Nr 62, erforderlich ab 1.1.2006.
Schaut mal ins "Was ist Wie ?" vom Moravia-Verlag, da sind die ganzen Tabellen zu lesen.
Nebenbei: Bei Umbauten muß aber ein Gutachten vorliegen, das die Einhaltung zumindest eben dieser vorgeschriebenen Abgasnormen bestätigt. Hier wird wohl des öfteren gesündigt...
Gruß
W.Böhmann