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Fahrzeuggewicht bei Leistungsgewichtbestimmung
Verfasst: Mi Sep 13, 2006 21:16
von nova
Ich hab mal eine Frage
und zwar habe ich mir für privat zum herumfahren nen Corsa A GSI aufgebaut der ehemals nen 1.2er vergaser war. Leergewicht war eingetragen bei 750kg.
Nun wiegt er aber über 800kg nur leider habe ich nun erst gemerkt das der TÜV-Prüfer es damals vergessen hat.
DAs problem ist, das ich mit den eingetragenen 750kg bei 72kw unter die 11 beim Leistungsgewicht komme.
Mit dem tatsächlichengewicht aber 11,3 hätte.
Reicht es bei einer Nennung beim Clubslalom ne Wiegekarte vorzulegen oder zählt nur das was im Schein steht?
Denn dann müsste ich es erst umtragen lassen, bekomm die neuen Papiere was auch wieder nur viel Geld kosten würde.
würde aber gerne auch mit ihm mal nen Clubslalom in den normalen klassen fahren
Grüße
edit:
ups aflsches forum gelandet.
wer mag kann es ja in technik-> diverses verschieben

Verfasst: Do Sep 14, 2006 07:53
von EWO
In SH zählt das tatsächliche Gewicht für die Einstufung.
Eine Waage ist meist vor Ort.
Verfasst: Do Sep 14, 2006 13:13
von nova
und in Ost-Westfalen?
Meine da haben sie immer das Leergewicht aus dem Schein genommen.
2.1.2 ... Das Leistungsgewicht wird auf der Basis des tatsächlichen Gewichts Laut Fahrzeugschein nach folgender Formel berechnet: Leergewicht durch Leistung in KW (gemäß Fahrzeugbrief /- schein). ...
Hm Somit muss ich es wohl umtragen lassen

Verfasst: Do Sep 14, 2006 15:20
von EWO
nova hat geschrieben:und in Ost-Westfalen?
Meine da haben sie immer das Leergewicht aus dem Schein genommen.
2.1.2 ... Das Leistungsgewicht wird auf der Basis des tatsächlichen Gewichts Laut Fahrzeugschein nach folgender Formel berechnet: Leergewicht durch Leistung in KW (gemäß Fahrzeugbrief /- schein). ...
Hm Somit muss ich es wohl umtragen lassen

... da steht doch aber "tatsächlich" und das im Papier ist nunmal nicht "tatsächlich". Frag doch einfach bei der zuständigen Sportabteilung nach. Den Eintrag ändern würde ich erstmal nicht, sondern eine offizielle Wiegung dokumentieren lassen.
Verfasst: Do Sep 14, 2006 15:37
von nova
hab ich mal gemacht. mal sehen was die Herrschaften mit mitteilen werden. Werde euch aufen laufenden halten

Verfasst: Fr Sep 15, 2006 13:58
von nova
So habe nun meine Antwort bekommen und komme wohl um eine Eintragung nicht herum
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Sehr geehrter Weckheuer,
zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen als TK des DMSB folgendes mitteilen:
In der Grundausschreibung zum ADAC-Automobil-Clubsport-Slalom ab 2005
finden Sie folgenden Text:
2.1 Zugelassenen Fahrzeuge
2.1.1 Die fahrzeuge müssen, ausgenommen in der Klasse 6, der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen Strasenverkehr zugelassenen Fahrzeuge werden auch dann zum Start zugelassen, wenn sie lt Fahrzeugbrief zum öffentlichen Strassenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung zum öffentlichen Strassenverkehr zur Folge haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich.
Wenn Sie einen "Fahrzeugbrief" alter Art besitzen, finden Sie unter Nr.: 33 Bemerkungen Ziff 14 den Hinweis bis zu welchem Eigengewicht je nach Ausstattung das Fahrzeug wiegen kann!
Ist dort nichts über das tatsächliche Gewicht beschrieben, bleibt Ihnen Ein Eintrag des tatsächlichen Gewichts nicht erspart.
Die Einstufung der Fahrzeuge der Fahrzeuge in die entsprechenden Klassen erfolgt nach dem Fahrzeugschein, bzw. bei nichtzugelassenen Fahrzeugen nach dem Fahrzeugbrief oder nach der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw Teil I.
Für weiter Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
gez.
Verfasst: Fr Sep 15, 2006 15:07
von EWO
dollet DIng.
Es gibt im FZG-Schein einen EIntrag "tatsächliches" Gewicht ??
Wie sol das denn ermittelt werden ? Und wie wird der volle oder leere 80 Liter Kraftstofftank und der volle oder leere 8 Liter Wischwaschertank und das vorhandene oder nicht vorhandene Reserverad bewertet ? Gemessen wird doch im Zweifelsfall nach dem Zieleinlauf im falle eines Einspruchs und da zähl leider nicht mehr das was im Schein, sondern was wirklich auf der Waage steht.
Ich halte die Aussage des TK vom DMSB für "unrichtig". Wir haben uns genau um diesen Punkt mit unseren TK's bei einer Schulung der Clubsportregularien geeinigt, dass wie sooft im leben die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zählt. Was im Schein steht ist nur eine erste Richtschnur und wird genommen wenn der Tln es so will (auf eigenes Protestrisiko).
Verfasst: Fr Sep 15, 2006 15:16
von nova
Sicherlich hast du recht EWO,
nur leider habe ich bisher auch noch keine Waage bei einem Clubsport Event gesehen.
Nun habe ich die Wahl es eintragen zu lassen oder aber weiterhin mit dem Gruppe F-2005 Corsa im Clubsport aktiv zu sein.
Wollte eigentlich nur mal aus lust an der freude mit meinem kleinen Corsa daran Teilnehmen.
Ausserdem wäre das so auch noch ne möglichkeit gewesen in zwei klassen Starten zu können. Nunja mal sehen. Warte noch auf eine Antwort, da ich fragte ob ein TÜV-Eintragungsgutachten gegebenfalls reichen würde.
Denn soviel Geld nur für son dummes Gewicht aus zu geben sehe ich nicht für für nen neuen Brief und Schein.
Dafür kann ich dann besser 5 Clubslaloms fahren.
Verfasst: Fr Sep 15, 2006 18:07
von EWO
nova hat geschrieben:Sicherlich hast du recht EWO,
nur leider habe ich bisher auch noch keine Waage bei einem Clubsport Event gesehen.
Bei uns in SH ist es Standard das eine Waage beim Clubslalom vor Ort ist.
Das sie jedesmal zum Einsatz kommt ist sicher nicht nötig, aber für den Fall der Fälle ist sie eben vorhanden.
Verfasst: Mi Feb 27, 2008 21:35
von Tobi
Wie ist es jetzt eigentlich bei DMSB Slaloms?
Muss das Gewicht im Schein und Brief eingetragen sein oder reicht es wenn ich das Tüvgutachten habe dass ich bei der Zulassungstelle vorlegen muss um einen neuen Schein und Brief mit dem neuen Gewicht zu bekommen (bzw. zu kaufen

)
Verfasst: Mi Feb 27, 2008 21:40
von Uwe Bartels
Tobi hat geschrieben:Wie ist es jetzt eigentlich bei DMSB Slaloms?
In welcher Fahrzeuggruppe?
Verfasst: Mi Feb 27, 2008 21:52
von Tobi
Sorry, hab ich ganz vergessen. Es geht um die G mit einem straßenzugelassenen Auto.
Verfasst: Mi Feb 27, 2008 21:57
von Heiko
DMSB Handbuch
Brauner Teil
Gruppe G
Seite S.14
Punkt 6.1
Verfasst: Mi Feb 27, 2008 22:05
von Uwe Bartels
Erläuterungen zur Gr. G Fahrzeugliste (auch Gewichte):
http://www.dmsb.de/downloads/498/Erlaeu ... -Liste.pdf
Falls du noch kein Handbuch 2008 hast, findest du dort sinngemäß den gleichen Text, den Heiko oben schon zum Nachlesen vorgeschlagen hat.
Gruß
Uwe
Verfasst: Mi Feb 27, 2008 22:26
von Heiko
Ach so ein Mist, den Kram habe ich ja ganz vergessen!