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DMSB Wagenpass mit unfertigem Auto

Verfasst: So Dez 04, 2005 20:19
von VW Racer
Hallo,

wie schonmal erwähnt, bin ich dabei ein Gruppe-H Fahrzeug für den Slalom aufzubauen. Da das Fahrzewug keine Zulassung bekommt, brauche ich ja einen Wagenpass.
Das Problem ist, dass ich bis zum Saisonstart nicht alle Arbeiten erledigt bekomme. Also es wird natürlich fahrbereit sein und dem Reglement entsprechen. Es sind dann halt noch nicht alle Änderungen erledigt, die ich geplant habe. Kleines Beispiel: Würde gerne einen 1,6l Motor mit geändertem Kopf, Doppelvergaser, etc. fahren. Wenn ich das bis zum Saisonstart nicht zusammen bekomme, würde der Wagen erstmal einen Serienmotor bekommen.
Jetzt müsste ich ja im Wagenpass quasi den Zustand (z.B. Serienmotor) eintragenlassen, den der Wagen beim Saisonstart hat.

Kann ich jetzt innerhalb der laufenden Saison weitere Umbaumaßnahmen machen, oder kann ich das erst Ende 2006 zum Beginn der Saison 2007 machen und dann in einem neuen Wagenpass vermerken lassen?

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verlängern und dem Ändern eines Wagenpasses?

Thx
VW Racer

Verfasst: So Dez 04, 2005 21:01
von polomann
Hi !

Also es ist prinzipiell möglich unter der Saison Deinen Wagenpass ändern zu lassen. Ich habe auch erst im Mai meinen Motor umgebaut und dann vom DMSB_Sachverstäöndigen abnehmen lassen. Ist halt ärgerlich, weil die Abnahme so um die 35 Eur dann kostet.

Aber wenn Du das nicht anderst regeln kannst (entweder motor früher oder erst später zB zur Verlängerung nach 2 Jahren) bleibt nichts anderes übrig.

Wie eine Verlängerung des Wagenapsses ausschaut weiß ich (noch) nicht. Da musst Du Deinen fahrfertigen Wagen auf jedenfall wieder Deinem Sachverständigen vorführen, der prüft das Auto dann erneut auf reglementskonformität und begutachtet alle Sicherheitsrelevanten Teile, wie bei der Grundabnahme....

gruß Stefan

Re: DMSB Wagenpass mit unfertigem Auto

Verfasst: Mo Dez 05, 2005 18:10
von Wilfried Böhmann
VW Racer hat geschrieben:Hallo,

wie schonmal erwähnt, bin ich dabei ein Gruppe-H Fahrzeug für den Slalom aufzubauen. Da das Fahrzewug keine Zulassung bekommt, brauche ich ja einen Wagenpass.
Das Problem ist, dass ich bis zum Saisonstart nicht alle Arbeiten erledigt bekomme. Also es wird natürlich fahrbereit sein und dem Reglement entsprechen. Es sind dann halt noch nicht alle Änderungen erledigt, die ich geplant habe. Kleines Beispiel: Würde gerne einen 1,6l Motor mit geändertem Kopf, Doppelvergaser, etc. fahren. Wenn ich das bis zum Saisonstart nicht zusammen bekomme, würde der Wagen erstmal einen Serienmotor bekommen.
Jetzt müsste ich ja im Wagenpass quasi den Zustand (z.B. Serienmotor) eintragenlassen, den der Wagen beim Saisonstart hat.

Kann ich jetzt innerhalb der laufenden Saison weitere Umbaumaßnahmen machen, oder kann ich das erst Ende 2006 zum Beginn der Saison 2007 machen und dann in einem neuen Wagenpass vermerken lassen?

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verlängern und dem Ändern eines Wagenpasses?

Thx
VW Racer
Moin !
Wenn der derzeitige Serienmotor die gleichen Grunddaten aufweist wie Motorhersteller, Hubraum und Antriebsart (Otto/Diesel/Kreiskolben, ob mit oder ohne Lader), kannst Du ihn bei der Grundabnahme drinlassen. Nur diese Werte werden eingetragen, ob Doppelvergaser oder nicht, ist hier unerheblich.
Denke aber daran, dass du ein ausgefülltes Antragsformular für den Wagenpass an den DMSB schicken musst. Es kann von www.dmsb.de\service\automobilsport\wagenpässe heruntergeladen werden.


Gruß
W.Böhmann

Verfasst: Mo Dez 05, 2005 19:46
von polomann
Stimmt soweit, was Wilfried sagt.
Wenn Du aber Übermaßkolben nimmst und evtl eine Kurbelwelle mit anderem Hub muss das eingetragen werden (auch wenn Du in Deiner Hubraumklasse bleibst).
Rede doch mal mit Deinem Sachevrständigen, ob er die Eintragung direkt für beide Motoren vornehmen kann (ich weiß nicht ob das erlaubt ist !? ). Das geht dann natürlich nur, wenn Du schon jetzt Zylinderbohrung und Gub etc weißt....

gruß Stefan

Verfasst: Di Dez 06, 2005 17:24
von Wilfried Böhmann
polomann hat geschrieben:Stimmt soweit, was Wilfried sagt.

Rede doch mal mit Deinem Sachevrständigen, ob er die Eintragung direkt für beide Motoren vornehmen kann (ich weiß nicht ob das erlaubt ist !? ).

gruß Stefan
Moin ! Danke !
Der Eintrag in den Wagenpass wird bei der Erstausstellung nicht mehr vom Sachverständigen vorgenommen,, sondern vom DMSB selbst. Sollten unterschiedliche Motoren hier eingetragen werden, so sind diese auf dem Antragsformular zu vermerken. Ist zwar kein besonderes Feld für den anderen Motor vorhanden, aber handschriftlich könnte man es unterbringen.

Im Zweifel vorher beim DMSB anfragen, denn diese Verfahrensweise bei Grundabnahmen ist erst seit Mai 2005 aktuell !

Gruß
W.Böhmann

Verfasst: Di Dez 06, 2005 19:35
von polomann
auch Danke !

Bin jetzt auch etwas schlauer, mein Wagenpass wurde 04 ausgestellt 8)

Stefan