F 2005 Art. 10 (Bremsanlage)
Verfasst: Di Feb 01, 2005 22:39
Zu dem Artikel ein paar Fragen:
1. Ganz allgemein, darf ich ein ABS System ausbauen / was sagt der TÜV Dazu?
2. Darf ich falls Punkt eins zutrifft, die zwei Leitungen nach hinten (die vom 4-Kanal ABS stammen) durch nur eine ersetzen und erst hinten nach links und rechts aufspliten? (Im Artikel steht nur dass eine Zweikreisbremsanlage vorgeschrieben ist - ist also auch wieder mehr eine TÜV Frage)
3. Im Artikel 10 steht weiter:
Eine mechanische Feststellbremse ist vorgeschrieben.
Fly-Off Bremseinrichtungen sind freigestellt, nun meine Frage:
Ist eine hydraulisch auf die Hinterräder wirkende Handbremse dich ich mit einem Bolzen oder was weiß ich blockieren kann eine "mechanische Feststellbremse" ??
Weil was genau ist schon Mechanik? Oder heißt das direkt: Seilzug und Rasten am Handbremshebel?
1. Ganz allgemein, darf ich ein ABS System ausbauen / was sagt der TÜV Dazu?
2. Darf ich falls Punkt eins zutrifft, die zwei Leitungen nach hinten (die vom 4-Kanal ABS stammen) durch nur eine ersetzen und erst hinten nach links und rechts aufspliten? (Im Artikel steht nur dass eine Zweikreisbremsanlage vorgeschrieben ist - ist also auch wieder mehr eine TÜV Frage)
3. Im Artikel 10 steht weiter:
Eine mechanische Feststellbremse ist vorgeschrieben.
Fly-Off Bremseinrichtungen sind freigestellt, nun meine Frage:
Ist eine hydraulisch auf die Hinterräder wirkende Handbremse dich ich mit einem Bolzen oder was weiß ich blockieren kann eine "mechanische Feststellbremse" ??
Weil was genau ist schon Mechanik? Oder heißt das direkt: Seilzug und Rasten am Handbremshebel?