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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 08:29
von Markus-B
Roawdy hat geschrieben:z.B. ersetzt Wagenpass die HU
Gruß Kalle
Bitte erläutern.
CodeRed hat geschrieben:
2.1 Fahrzeuge mit Straßen-Zulassung (Fahrzeugbrief +Fahrzeugschein)
Diese Fahrzeuge müssen eine gültige Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO aufweisen (HUPrüfplakette
Dieser Passus ist Bestandteil des Gruppe G und Gruppe F Reglements. Such mal bei H und FS......
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 09:02
von Roawdy
Markus-B hat geschrieben:
Bitte erläutern.
Hallo Markus,
OK, dann erläutere ich einmal.
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest sinnentnehmend zu lesen, hättest du diesen angeblichen Widerspruch nicht konstruierst, der inhaltlich faktisch nicht besteht. Ich habe keinesfalls das behauptet, was du mir unterstellst.
Bitte zitiere demnächst, wenn du mich zitierst, aus dem Zusammenhang, denn dein Zitat ist sinnentstellend und damit falsch.
Das meinte ich eben bei meiner vorigen Antwort, hier wird nicht gelesen und versucht zu verstehen, sondern erst einmal draufgehauen.
Jrooß Kalle
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 09:21
von CodeRed
Markus-B hat geschrieben:
CodeRed hat geschrieben:
2.1 Fahrzeuge mit Straßen-Zulassung (Fahrzeugbrief +Fahrzeugschein)
Diese Fahrzeuge müssen eine gültige Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO aufweisen (HUPrüfplakette
Dieser Passus ist Bestandteil des Gruppe G und Gruppe F Reglements. Such mal bei H und FS......
Hallo Markus,
stimmt! Um die geht es hier ja wohl auch, wird wohl kaum ein
H oder FS Auto mit Saisonkennzeichen geben

Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 10:12
von Markus-B
Roawdy hat geschrieben:Markus-B hat geschrieben:
Bitte erläutern.
Hallo Markus,
OK, dann erläutere ich einmal.
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest sinnentnehmend zu lesen, hättest du diesen angeblichen Widerspruch nicht konstruierst, der inhaltlich faktisch nicht besteht. Ich habe keinesfalls das behauptet, was du mir unterstellst.
Bitte zitiere demnächst, wenn du mich zitierst, aus dem Zusammenhang, denn dein Zitat ist sinnentstellend und damit falsch.
Das meinte ich eben bei meiner vorigen Antwort, hier wird nicht gelesen und versucht zu verstehen, sondern erst einmal draufgehauen.
Jrooß Kalle
Also nochmal. Und diesmal mit vollem Zitat. Ich habe deine Aussage oder die Zusammenhänge nicht verstanden. Ich habe dir nichts unterstellt. Ich habe, wenn auch mit kurzen Worten darum gebeten, deine Aussage weiter zu erläutern.
Was wolltest Du mit der Aussage: "z.B. ersetzt Wagenpass die HU

" vermitteln?
Da Du dieses Beispiel im Zusammenhang mit Unklarheit erwähnst, wo ist die Unklarheit?
Möchtest Du nun vermitteln, dass der Wagenpass die HU ersetzt oder möchtest Du vermitteln, dass der Wagenpass die HU nicht ersetzt?
Grundsätzlich konnte ich keinem deiner Postings in diesem Thread einen Zusammenhang zum Thema erkennen. Vielleicht habe ich deine Formulierungen einfach nicht verstanden.
Daher eben die Bitte um Erläuterung.
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 10:17
von Markus-B
CodeRed hat geschrieben:Markus-B hat geschrieben:
CodeRed hat geschrieben:
2.1 Fahrzeuge mit Straßen-Zulassung (Fahrzeugbrief +Fahrzeugschein)
Diese Fahrzeuge müssen eine gültige Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO aufweisen (HUPrüfplakette
Dieser Passus ist Bestandteil des Gruppe G und Gruppe F Reglements. Such mal bei H und FS......
Hallo Markus,
stimmt! Um die geht es hier ja wohl auch, wird wohl kaum ein
H oder FS Auto mit Saisonkennzeichen geben

Der Zusammenhang ist evtl. weitreichender. Lass mich eine Frage stellen:
Kann ich mit einem Strassenzugelassenenen Gruppe F Auto nach Ablauf des HU-Zeitraums in der Gruppe H nennen? Welcher Passus würde das verbieten?
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 10:27
von GSI
Kann ich mit einem Strassenzugelassenenen Gruppe F Auto nach Ablauf des HU-Zeitraums in der Gruppe H nennen? Welcher Passus würde das verbieten?
Es gibt sicherlich noch mehr Kriterien, aber diese zwei koennen dir schon den Start in der Grp. H unmoeglich machen, wenn sie zutreffen:
Das Lenkradschloss: Muss sein bei strassenzugelassenen Autos, darf nicht sein in der Grp. H
Die Baujahreseinschraenkung: Vlt. ist das Fzg. noch nicht alt genug, um in der Grp. H startberechtigt zu sein
Gruss Gerold
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 10:40
von Sportfahrer
Moin,
mir fallen da noch die eventuell beim Gruppe F fehlenden Haubenhalter ein
aber darum geht es nicht, die Frage ob man mit einem Gruppe F Fahrzeug mit abgelaufener Hu in der H ohne Wagenpass starten darf , würde ich mit ja beantworten.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Es ist ja auch zugelassen obwohl die HU vielleicht einen Monat überschritten ist. Im Handbuch wird in der Gruppe H KEINE gültige HU verlangt ! Nur entweder Wagenpass oder Zulassung !
In der F wird nach einer GÜLTIGEN HU verlangt.
Zitat DMSB
Die Fahrzeuge müssen für den Einsatz in der Gruppe H
zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder/
und die sportrechtliche Zulassung (z. B. DMSB-Wagenpass)
für die Gruppe H besitzen.
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 10:52
von CodeRed
Sportfahrer hat geschrieben:
die Frage ob man mit einem Gruppe F Fahrzeug mit abgelaufener Hu in der H ohne Wagenpass starten darf , würde ich mit ja beantworten.
CS ja, DMSB nein !!!!
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 10:55
von Sportfahrer
CodeRed hat geschrieben:Sportfahrer hat geschrieben:
die Frage ob man mit einem Gruppe F Fahrzeug mit abgelaufener Hu in der H ohne Wagenpass starten darf , würde ich mit ja beantworten.
CS ja, DMSB nein !!!!
warum nich ?
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 11:07
von CodeRed
darum
Die Fahrzeuge müssen für den Einsatz in der Gruppe H
zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder/
und die sportrechtliche Zulassung (z. B. DMSB-Wagenpass)
für die Gruppe H besitzen.
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 11:14
von Markus-B
GSI hat geschrieben:Kann ich mit einem Strassenzugelassenenen Gruppe F Auto nach Ablauf des HU-Zeitraums in der Gruppe H nennen? Welcher Passus würde das verbieten?
Es gibt sicherlich noch mehr Kriterien, aber diese zwei koennen dir schon den Start in der Grp. H unmoeglich machen, wenn sie zutreffen:
Das Lenkradschloss: Muss sein bei strassenzugelassenen Autos, darf nicht sein in der Grp. H
Die Baujahreseinschraenkung: Vlt. ist das Fzg. noch nicht alt genug, um in der Grp. H startberechtigt zu sein
Gruss Gerold
Hi Gerold,
danke für die Einwände, darauf wollte ich aber gar nicht hinaus.
Bezüglich des Lenkradschlosses gibt es in der H übrigens die Ausnahme für Slalom- und Rallyeveranstaltungen sowie zugelassene Fahrzeuge, d.h. Lenkradschloss darf auch in der Gruppe H. (Art.11)
Auch die Haubenhalter vom Dirk sind kein Einwand. Sind nämlich für Slalom nicht vorgeschrieben (Art.38)
Aber ich würde gerne bei der abgelaufenen HU bleiben.
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 11:19
von Sportfahrer
Es gibt einen Unterschied bezüglich der Zulassung in H und F
Im Reglement wird in der H nach Wagenpass oder Zulassung verlangt. (Zugelassen kann ein Fahrzeug auch sein was die HU überzogen hat).
Im F Reglement wird ausdrücklich nach einer gültigen HU verlangt ! in der H nicht.
also erstmal bleib ich bei ja

Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 12:58
von Plattgaspolo I
Moin,
ich weiß,.. ich habe hier gerade noch gefehlt,..
Ironie an :
Warum fahrt ihr nicht alle
FS ?? Dann habt Ihr alle keine Probleme bzgl. des Reglements
und braucht Euch nicht die "Köppe" heiß schreiben.
Ironie aus.
Und Tschüssss,... Roy
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 13:12
von Sportfahrer
Hey Roy,
weil die FS so selten ausgeschrieben wird ! (Ironiemodus war nicht an)
Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum
Verfasst: Di Feb 10, 2015 15:47
von EWO
Na ja, rein statistisch wird sie sicher öfter erlaubt sein als verboten.
FS kann jeder VA beantragen sofern er kein DM-Prädikat hat, er muss es nur machen.
Allerdings ist FS hier aber mal grad nicht das Thema, lieber Roy.