So! nun lasst mal den Roy in Ruhe
Und zurück zum Thema
Ich hab hier mal ein paar Auszüge aus den Richtlinien für TK's:
Der Technische Kommissar im Automobilbereich des DMSB ist Sportwart im Sinne des Internationalen Sportgesetzes der FIA (ISG), Kapitel X. Der Technische Kommissar, nachfolgend "TK" genannt, hat eine überwachende und kontrollierende Funktion bei einer Veranstaltung. Der ordnungsgemäße und harmonische Verlauf einer Veranstaltung hängt entscheidend von seinem Verantwortungsbewusstsein und seiner Sorgfalt ab. Vor, während und nach einer Veranstaltung wird von ihm ein hohes Maß an Fachwissen, viel Idealismus, Umsicht, absolute Neutralität und eine einwandfreie sportliche Einstellung erwartet.
Der TK muss nicht nur solide technische Kenntnisse haben, sondern auch die bestehenden Bestimmungen richtig anwenden, klare Entscheidungen treffen und sie begründen können. Die umfassende Kenntnis des Aufgabengebietes ist hierfür eine unerlässliche Voraussetzung.
1. Stellung und Tätigkeitsbereich
Der/die TK ist/sind in Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit dem Renn-/Rallyeleiter unterstellt
Das weiß wohl jeder!
3. Aufgaben während der Veranstaltung und der Technischen Abnahme
3.2 Prüfung der Gruppen- und Klasseneinteilung
Der TK hat die Gruppen- und Klasseneinteilung zu überprüfen. Er muss sich diesbezüglich mit der Dokumentenabnahme abstimmen.
Unterlage hierzu kann die offizielle Nennungsliste mit den Daten und Merkmalen des Fahrzeugs anhand des Nennformulars, FIA-Homologationsblatt, Wagenpass, Straßenzulassung usw. sein.
3.4 Prüfung der Fahrzeugtechnik
Der TK hat die Fahrzeuge hinsichtlich offenkundiger Abweichungen von den zutreffenden technischen Bestimmungen zu überprüfen.
Derartige Prüfungen werden vorgenommen, wenn über die in Artikel 3.2 und 3.3 beschriebenen Tätigkeiten noch entsprechende Zeit vorhanden ist. Der Umfang solcher Prüfungen sollte sich auf optische Kontrollen, welche ohne Demontage von Teilen, relativ zügig durchgeführt werden können und ohne Kosten zu verursachen, beschränken.
3.5 Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften
Der TK hat die Fahrzeuge hinsichtlich offenkundiger Abweichungen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Rallyeveranstaltungen oder auch in Gruppen, in denen die StVZO anzuwenden ist, z.B. Gruppe G zu überprüfen.
4. Weitere Aufgaben während der Veranstaltung
4.1 Laufende Sichtprüfungen (siehe auch 3.4)
Überwachung der teilnehmenden Fahrzeuge und der Sicherheitsausrüstung der Fahrer (z.B. Helm, Kleidung, Handschuhe) auf augenfällige Veränderungen gegenüber dem bei der technischen Abnahme vorgestellten Zustand so weit möglich.
Solche Sichtprüfungen werden in der Regel während der Startaufstellung und während des laufenden Wettbewerbs durchgeführt.
Der TK hat den Renn-/Rallyeleiter - bei dessen Unerreichbarkeit - die Sportkommissare, umgehend von Mängeln an einem Wettbewerbsfahrzeug und erkannten Verstößen gegen die Bestimmungen zu informieren, damit ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet werden können.
Dem entnehme ich das kleine Änderungen nach der technischen Abnahme nicht zwangsläufig
vom Tln. an den TK gemeldet werden müssen wenn bezüglich des Regelwerkes alles in Ordnung
ist, da die technische Abnahme sich bis in die Startaufstellung ausweitet.
Wir reden hier ja nach wie vor nur vom "Räderwechsel bei den Läufen" und da selbstverständlich
technisch alles im Rahmen des Regelwerkes. Das ist für mich (@Roy! nur meine Interpretation) wie nachtanken!
Gruß Ditmar
P.S Beim letzten DM-Lauf auf Schachtholm gab es einen grünen C-Kadett mit zwei Fahrern (ganz nette Jungs) die haben vor jedem Lauf
also gefühlte 95x die Hinterräder getauscht. War echt witzig und für die Jungs echt anstrengend, hat aber niemanden interessiert,
war aber halt auch Schleswig-Holstein, da sieht man (Mann) alles ein wenig gelassener
