@ Wilfried,
das bei Deinem Geburtstag "nicht" steht bedeutet, dass Du Dein Geburtsdatum "
nicht angegeben" hast.
Diese Angabe stammt aus der letztjährigen Plausibilitätsprüfung der Nennungsangaben uns der Hinweis sollte
im Falle einer Nennung in diesem Jahr die Frage aufwerfen,
a)

was das wohl bedeutet (hat ja offensichtlich funktioniert) und
b)

dazu veranlassen, diese Angabe zu machen.
Da ich Dich ja kenne würde ich mich zu der Annahme hinreißen lassen, dass Du mindestens 18 Jahre alt bist
Das ist
die Gelegenheit, an diesem Beispiel mal das Prozedere eines Veranstalters zu beschreiben.
Kleine Reglementkunde für alle
Angenommen ich würde die Prüfung auf Gültigkeit der Nennung outsourcen, wie sollte der Prüfer dann feststellen,
ob der Teilnehmer nach Art. 5 der Ausschreibung (sinngemäß Jahrgang 1993 oder älter) startberechtigt bist?
Das wäre durch ihn nicht möglich und würde gem. Artikel 11 Absatz 2 des Veranstaltungsreglements
(" Der Veranstalter hat eine Nennung abzulehnen, wenn: ...) zur Zurückweisung der Nennung führen.
Nun könnte die Nennung ja sehr früh eingegangen sein, und die Zurückweisung würde aufgrund
zeitnaher Prüfung auf Gültigkeit der Nennung sogar direkt erfolgen. Dann könnte eine neue Nennung mit
korrekten Angaben noch vor dem Nennungsschluss abgegeben werden, die den Kriterien einer
gültigen Nennung entspricht. Dann wäre ja alles paletti.
Wenn der Veranstalter jedoch erst nach Nennungsschluss die Nennungen auf Gültigkeit prüft, muss er diese Nennung
gemäß Art. 11 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 des Veranstaltungsreglements zurückweisen!
Ich will damit nur sagen, dass es sich nicht um reine Schikane des Veranstalters handelt, wenn er durch Rückfrage freundlicherweise den Teilnehmer um die Angaben bittet, sondern die Grundlage des Nennungsvertrages zwischen Veranstalter und Bewerber/Fahrer darstellt.

Die Kenntnis - und darüber hinaus die Beachtung - der Art. 6 und 11 des Veranstaltungsreglements könnte das Konfliktpotenzial zwischen Teilnehmer und Veranstalter im Vorfeld der Veranstaltung wesentlich reduzieren.
Das bezieht sich natürlich auch auf Form und Frist der Nennung, Angaben zu Person und Fahrzeug, die Lizenz und das Nenngeld.
Nun möchte man als Veranstalter am liebsten keine Nennung zurückweisen und investiert eine Menge Zeit um den Status gültiger Nennungen zu erzielen. Dabei ist vor der Veranstaltung auch andererseits genug zu tun.
Aber im Sinne des Sport macht man das halt und freut sich auf ein hochkarätiges Starterfeld.