bb-slalom hat geschrieben: Eine Umstufung bzw. Fahrzeugtausch vor Nennungsschluss ist kein Rücktritt und deshalb [leider bis zur letzten Sekunde] machbar. Die Deadline hierfür ist der Nennungsschluss ...
Klaus
Änderungen einer gültigen Nennung sind laut Regelement gar nicht vorgesehen. Wer seine Teilnahmebedingungen lt. gültiger Nennung ändern will, muss formal erstmal von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen - wenn er es überhaupt hat.
Jede "Änderung" einer gültig eingereichten Nennung kann formal also erst nach Rücktritt von dieser Nennung und durch anschließende Abgabe einer neuen gültigen Nennung erfolgen.
Zwischen Nennung abgeben und Teilnahmebedingungen/Nennungsangaben ändern liegt - auch vor Nennungsschluss - also formal immer ein Rücktritt. Und wenn der vom Veranstalter in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eingeräumt wird, dann wird so gefahren wie genannt - oder im technischen oder gesundheitlichen Verhinderungsfall gar nicht oder der Bewerber tauscht nach Nennungschluss den Fahrer aus ( VR Art. 10 Abs. 2)
Der Umkehrschluss zu VR Art. 10 Abs. (3) ist substanzlos, wenn es kein Rücktrittsrecht vor Nennungsschluss gibt.
Die Praxis sieht anders aus - zur Freude manchen Fahrers - zum Nachteil einzelner Fahrer, aber immer zum Unmut der Rennleiter, die mit ihren Helfern stets die Arbeit von solchen "kundenfreundlichen" Verfahrensweisen haben, weil sie in gutem Sinne auch niemandem die Laune verderben wollen.
So seh ich das ! (vielleicht falsch?)
Schöne Grüße aus
Südjütland von
hammerman1