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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:18
von Sportfahrer
Michael Schneppe hat geschrieben:
Ich glaube zu diesem Satz mit der FS-Grundlage gab es alleine in EWOs Forum mittlerwile mindestens 10.000 Beiträge. Jeder der alten Garde wusste, was damit gemeint war. Dann wurde dieser leidige Satz aber tausendfach seziert, auseinandergenommen, interpretiert usw. Boah ey. Liebe Verantwortlichen, so weit wie ich mitbekommen habe, ist diese Kleinigkeit längst aus dem Reglement verschwunden. Packt die paar Wörter nun bitte bitte zusätzlich noch in eine gut verschlossene Kiste und schickt die Kiste dann zum Mond. Ich beteilige mich auch an den Kosten.
Wie kann man nur soviel Energie in so ziemlich die kleinste Form des Motorsports stecken. Ich bin mir sicher, in der Rallye-WM wird weniger diskutiert. Und selbst die Formel 1 kann da nicht mithalten.
Hallo Michael,
Da du mich zitierst will ich auch antworten. Dieser Satz (Grundlage FS) kann nicht einfach verschwinden. Nur wenn er durch eine neue Grundlage ersetzt wird.
Daran wird wohl im Moment gearbeitet. Die Leute die den aktuellen Stand der Dinge zur Zeit wissen (ich gehöre nicht dazu) könnten dazu etwas sagen, wollen das aber nicht um nicht noch mehr Unruhe zu verbreiten.
Ich bin mir sicher , das es kein "Macht was ihr wollt Reglement " in der 3 geben wird. Das ist aus sicherheits und versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
Das sage ich nur um die blauäugigen Kollegen aufzuwecken damit sie noch rechtzeitig handeln können. Eigentlich gut gemeint von mir , aber siehe selbst was dann dabei rauskommt.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:27
von Michael Schneppe
Nix für ungut. Ich kann es nur nicht nachvollziehen, wie lange an ein und demselben Thema herumgekaut wird. Es ist sicher gut, wenn man auf etwas zu Klärendes hinweist. Aber es darf einfach nicht ausarten. Die Leute verlieren sonst den Spaß am Sport. Und der Spaß MUSS im Vordergrund stehen. Ich kenne nicht viele Leute, die Spaß an Diskussionen haben. In der Regel zieht man sich zurück, wenn die Freude an einer Sache flöten geht.
Deshalb: Danke an den Hinweis, dass etwas vielleicht ungut formuliert war. Aber nun lassen wir die Verantwortlichen in Ruhe und umsichtig ihre Arbeit machen.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:30
von handyman
sollte noch in diesem jahr irgendein kollege die nord.ergänzung in der neufassung in erfahrung bringen, bitte um schnelle weiterleitung an alle fahrerkollegen in sh. , damit wir 2018 wissen woran wir sind. be

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:35
von Sportfahrer
@ Bernd
guter abschießender Satz.
Aber bitte nicht wieder löschen.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:37
von PumaTreter
Sportfahrer hat geschrieben:
Dazu gibt es einen weiteren Grundsatz der vom DMSB übergeordnet ist.
Alles nicht ausdrücklich erlaubte ist verboten.
Das FS Reglement war in der Klasse 3 voll anzuwenden. Zu diesem Schluss kommt auch der ADAC SH.
Moin Dirk,
nun ja... Wenn ich im DMSB Handbuch danach suche, wo diese - von dir als Grundsatz proklamierte - Regel anzuwenden ist, finde ich wenige Stellen, die jedoch explizit sind:
Rallye Reglement, Gruppe G Reglement und ein technischer Anhang.
Der von dir zitierte Satz scheint also alles andere, als eine Grundsatzregel des DMSB zu sein, sondern gilt einschränkend an wenigen Stellen.
Über die ungeschickte Wortwahl von "Grundlage" brauchen wir in der Tat keine weiteren Worte zu verlieren. Auch der Duden klärt am Ende nicht, ob eine die Basis oder der Ausgangspunkt von etwas so verbindlich ist, dass der Inhalt der Basis "geerbt" wird.
Aber ich wollte keine Wortklauberei betreiben, sondern dich lediglich auf eine - wie ich finde -Fehlinterpretation des DMSB Reglements hinweisen.
Viele Grüße
Achim
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:43
von handyman
Sportfahrer hat geschrieben:@ Bernd
guter abschießender Satz.
Aber bitte nicht wieder löschen.
nein , wird nicht von mir gelöscht , auch wenn wir beide nicht immer der gleichen meinung sind, aber langsam muß mal fraktur geredet werden damit wir nun mal klarheit bekommen. be
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 11:52
von Sportfahrer
Hallo Achim,
wenn ich dich richtig verstehe , sind wir in einem Punkt einer Meinung
PumaTreter hat geschrieben:
Über die ungeschickte Wortwahl von "Grundlage" brauchen wir in der Tat keine weiteren Worte zu verlieren.
Viele Grüße
Achim
somit musste das Reglement (Anhang A) auf jeden Fall angefasst werden.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 12:28
von SEMA-Motorsport
Vielleicht stelle ich mir das ja alles etwas zu einfach vor, aber wenn man eine FS-Grundlage für die Klasse 3 haben möchte, aber nicht das volle Regelwerk zur Anwendung kommen soll (was ich durchaus verstehen kann), warum geht man dann nicht wie folgt vor?
Man schnappt sich das FS-Regelwerk in der aktuellen Fassung und geht dieses Regelwerk Satz für Satz durch. Jede Passage die man übernehmen möchte wird markiert und in den Anhang A übernommen.
Wenn man überhaupt auf die Herkunft dieser Auszüge verweisen möchte, dann z.B. mit folgendem Hinweis:
"Die nachfolgend aufgeführten technischen Bestimmen der Klasse 3 Clubsport wurden dem DMSB Reglewerk der Klasse FS mit Stand vom 14.02.2017 entnommen. Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Auszüge des FS-Regelwerkes. Ein Waagenpass oder eine Zulassung ist für die Teilnahme in der Klasse 3 nicht erforderlich. Nachträgliche Änderungen des FS-Regelwerkes kommen erste erst nach Anpassung dieses Anhanges zur Anwendung"
1. Die Fahrgastzelle...
2.
3.
Dann hat man eine saubere Grundlage, aber ist nicht von Änderungen der FS betroffen. Wenn z.B. in der FS irgendwann HANS vorgeschrieben wird, dann wollen wir das wohl kaum in den Clubslalom übernehmen.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 13:11
von Sportfahrer
Hallo Sebastian,
das wäre zu einfach.
Die grundsätzlich einzuhaltene DMSB Rahmenausschreibung Clubsport
sagt dazu Folgendes:
6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Technische Bestimmungen und Sicherheitseinrichtungen für Wettbewerbsfahrzeuge sind grundsätzlich auf
der Basis der Technischen Bestimmungen des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) – soweit vorhanden
– auszuschreiben. Darüber hinaus kann ferner die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als Maß-
stab für technische Mindestanforderungen herangezogen werden. Weitergehende Anforderungen werden
in den Serienbestimmungen und Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung definiert
Ich lese daraus das Klassen im Clubsport laut DMSB Richtlinie ausgeschrieben werden müssen ( G,F,H,FS ) alternativ bzw.
ergänzend nach STVZO.
Thema 2
Dann gibt es noch die Grundausschreibung Clubsport
die sagt zum Thema Wagenpass folgendes
Fahrzeuge mit gültigem DMSB Wagenpass
bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.
Somit ist ein Wagenpassfahrzeug ohne gültige HU aus der Klasse 2 raus.
Betrachtet man alle vorgeschalteten Regelwerke , wird klar was die verantwortlichen Regelmacher für die NDE im Moment für eine Mega-Aufgabe zu
bewältigen haben.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 14:09
von SEMA-Motorsport
Sportfahrer hat geschrieben:Hallo Sebastian,
das wäre zu einfach.
Die grundsätzlich einzuhaltene DMSB Rahmenausschreibung Clubsport
sagt dazu Folgendes:
6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Technische Bestimmungen und Sicherheitseinrichtungen für Wettbewerbsfahrzeuge sind grundsätzlich auf
der Basis der Technischen Bestimmungen des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) – soweit vorhanden
– auszuschreiben. Darüber hinaus kann ferner die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als Maß-
stab für technische Mindestanforderungen herangezogen werden. Weitergehende Anforderungen werden
in den Serienbestimmungen und Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung definiert
Ich verstehe den Absatz so, dass wenn Sicherheitseinrichtungen (durch eine Ausschreibung) gefordert sind, dass sie den DMSB-Vorgaben entsprechen müssen. Wenn also ein Veranstalter oder eine Serie einen Überrollkäfig fordert, dann muss er ein Zertifikat oder die DMSB-Eingenbauvorschriften erfüllen und darf nicht aus Heizungsrohren sein. Ich sehe in dem Absatz nicht, welche der vielen im DMSB-Regelwerk beschriebenen Sicherheitseinrichtungen wirklich zur Anwendung kommen sollen. Das könnte wohl nur in den Serienbestimmungen festgelegt werden.
Ich lese daraus das Klassen im Clubsport laut DMSB Richtlinie ausgeschrieben werden müssen ( G,F,H,FS ) alternativ bzw.
ergänzend nach STVZO.
Thema 2
Dann gibt es noch die Grundausschreibung Clubsport
die sagt zum Thema Wagenpass folgendes
Fahrzeuge mit gültigem DMSB Wagenpass
bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.
Somit ist ein Wagenpassfahrzeug ohne gültige HU aus der Klasse 2 raus.
Das ist allerdings eindeutig, da gebe ich dir 100 % recht!
Betrachtet man alle vorgeschalteten Regelwerke , wird klar was die verantwortlichen Regelmacher für die NDE im Moment für eine Mega-Aufgabe zu
bewältigen haben.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 14:31
von Sportfahrer
Hallo Sebastian,
6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Technische Bestimmungen und Sicherheitseinrichtungen für Wettbewerbsfahrzeuge sind grundsätzlich auf
der Basis der Technischen Bestimmungen des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) – soweit vorhanden
– auszuschreiben. Darüber hinaus kann ferner die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als Maß-
stab für technische Mindestanforderungen herangezogen werden. Weitergehende Anforderungen werden
in den Serienbestimmungen und Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung definiert
-Es geht auch um die technischen Bestimmungen
-das soweit vorhanden bezieht sich auf ein technisches Regelwerk für die "Sportart" in diesem Fall Slalom , und
dafür gibt es Technische Bestimmungen vom DMSB
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 15:58
von Markus-B
SEMA-Motorsport hat geschrieben:Sportfahrer hat geschrieben:
Thema 2
Dann gibt es noch die Grundausschreibung Clubsport
die sagt zum Thema Wagenpass folgendes
Fahrzeuge mit gültigem DMSB Wagenpass
bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.
Somit ist ein Wagenpassfahrzeug ohne gültige HU aus der Klasse 2 raus.
Das ist allerdings eindeutig, da gebe ich dir 100 % recht!
Ich zitiere mal diesen Absatz. Die norddeutschen Ergänzungen definieren nicht, ob die Gruppe 2 nun eine serienmäßige Gruppe oder eine verbesserte Gruppe ist.
Es ist nur definiert, dass die Gruppe 2 die Jedermanngruppe und die Gruppe 3 die Offen Gruppe ist.
Eindeutig ist ein Wort, dass ich nicht im Zusammenhang mit dieser Diskussion verwenden würde

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 16:26
von 2017
6. Technische Bestimmungen:
6.1 Zugelassene Fahrzeuge
6.1.1 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Das ist eindeutig!
verbessert=offen
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 16:26
von SEMA-Motorsport
Markus-B hat geschrieben:
Ich zitiere mal diesen Absatz. Die norddeutschen Ergänzungen definieren nicht, ob die Gruppe 2 nun eine serienmäßige Gruppe oder eine verbesserte Gruppe ist.
Das müssen Sie auch nicht, weil jeder Fahrer selber entscheidet, ob das Fahrzeug serienmäßig sein soll oder eben nicht. Es muss eben nur
Zitat: Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen
der StVZO entsprechen.
Auf der Straße dürfen, eine Eintragung oder ABE vorrausgesetzt, eben verbesserte und serienmäßige Fahrzeuge bewegt werden und damit auch in der Klasse 2. Eindeutiger kann man ein Regelwerk nun wirklich nicht mehr formulieren. Da steht auch nicht drin ob alle Farben erlaubt sind.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Verfasst: Di Feb 14, 2017 16:27
von SEMA-Motorsport
2017 hat geschrieben:6. Technische Bestimmungen:
6.1 Zugelassene Fahrzeuge
6.1.1 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Das ist eindeutig!
verbessert=offen
Wenn für dich verbessert = nicht mehr zulassungsfähig bedeutet, dann gebe ich dir recht.