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Verfasst: Mi Jan 30, 2008 20:51
von heinzjabs
2.2.2 zweiter Satz,
Ausnahmen hierzu werden von der jeweils zuständigen ADAC-Sportabteilung geregelt..

Also KANN jeder Club der einen Clubslalom, nach diesem Reglement veranstaltet, beim jeweiligen Gau die Startberechtigung erlangen. :wink:

Gruß
Heinz

Verfasst: Mi Jan 30, 2008 20:53
von heinzjabs
So war es bisher im ADAC NSA:
Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer für Ihr Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Ausnahmen bestehen in der Gruppe Einsteiger, Klasse 1 und 2. Hier ist die Teilnahme ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Der Hubraum des eingesetzten Fahrzeuges ist auf 1400 cm3 ohne Aufladung begrenzt.

Gruß
Uwe[/quote]


Ok Uwe,
es ist natürlich einfacher, wenn´s gleich mit drin steht.

Verfasst: Mi Jan 30, 2008 20:56
von Uwe Bartels
heinzjabs hat geschrieben: Ausnahmen hierzu werden von der jeweils zuständigen ADAC-Sportabteilung geregelt..
Dieser Satz taucht mir in dem Reglement zu häufig auf!
Haben wir nun einheitliche Bestimmungen oder nicht :?:

Gruß
Uwe

Verfasst: Mi Jan 30, 2008 21:11
von heinzjabs
Uwe Bartels hat geschrieben:
heinzjabs hat geschrieben: Ausnahmen hierzu werden von der jeweils zuständigen ADAC-Sportabteilung geregelt..
Dieser Satz taucht mir in dem Reglement zu häufig auf!
Haben wir nun einheitliche Bestimmungen oder nicht :?:

Gruß
Uwe
Dies Reglement ist die Grundlage.
Und wie das immer so ist, muß so nach und nach was nachgebessert werden.
Alle Änderungen sind dann über den jeweiligen Gau einzureichen, sie gelten dann natürlich erst ab 2009.



Nur so gehts :wink:

Gruß
Heinz

Verfasst: Mi Jan 30, 2008 22:54
von Heiko
...

Verfasst: Do Jan 31, 2008 09:14
von Dr.Tuning
Meiner meinung nach wir es ewig so sein das über einzelne Punkte gestritten wirde und der ein oder andere lücken für sich und seine vorteile sucht! Ich erinere mich an eine VA da meinet der TK wenn ein Sportauspuff (Remus,ATU ect) drann hat ist der wagen automatisch bei uns in den verbesserten klassen! Nur weil es nicht genau im Reglement seht! So 20 Fahrer wiedersprachen ihm! Ca 80-90% hatten ja auch einen! :lol: Nun wurde dieser einzelne Punk soweit ich weis hinzugefügt!

Nun was ich damit sagen will ist: Ein ganz einfaches Reglemt geht nicht 100%ig da es immer wieder punkte gibt wo vorteile gesucht werden (auch spaß fahrer freun sich mal wenn sie mal nen Pokal bekommen)!
Es werden imer einzelne Punkte hinter fragt. Bei dem hier vogelegten Reglement würde ich doch glatt mit den AVON ZZR ( http://www.avonreifen.de/car/index.php? ... 1861267041 ) an den Start gehn (stehen ja nicht auf der verbotslieste) und sind in etwar wie die Toyo R888
und so mancher würde meckern! Es könnte ja ein vorteil sein.

Wie so manche auch schon gesagt habe das mit dem Gewicht seh ich auch etwas Kritisch. Wenn es viele Starter sind dauert das einfach wahrscheinlich für manche Veranstallter zu lange jedes Auto zu wiegen ,wobei ich eher ein freund der einteilung nach Leistungsgewicht!

Nun esgibt noch viel zu tun Packen wir es an!

Verfasst: Do Jan 31, 2008 10:29
von EWO
Dr.Tuning hat geschrieben: Bei dem hier vogelegten Reglement würde ich doch glatt mit den AVON ZZR ( http://www.avonreifen.de/car/index.php? ... 1861267041 ) an den Start gehn (stehen ja nicht auf der verbotslieste) und sind in etwar wie die Toyo R888
und so mancher würde meckern! Es könnte ja ein vorteil sein.
Die Sportreifenliste ist kein steifes Papier, sondern kann bei neuen Erkenntnissen natürlich angepasst werden. Wenn also ein Hersteller etwas neues rausbringt wird es auch zeitnah aufgenommen werden, wenn es nicht bekannt wurde, so ist das kein Freibrief dafür das es nicht nachgeholt werden kann. Sollte sich also der ZZR als echter Sportreifen (weil deutlich überlegen) bei den Einsätzen erweisen, bzw. vom Hersteller als solcher bezeichnet werden, wird er nachgetragen.

Verfasst: Do Jan 31, 2008 10:45
von Dr.Tuning
Avon bezeichnet ihn als:
Rennreifen mit Straßenzulassung
Der ZZR ist ein echter, straßenzugelassener Rennreifen. Für seinen Laufstreifen wird nicht nur eine ähnliche, sondern genau die gleiche Gummimischung benutzt wie bei den Avon Tourenwagen Rennreifen N-Klasse. Das bedeutet natürlich einen absolut außergewöhnlichen Grip.
Der ZZR ist zwar voll für den Straßenverkehr zugelassen, aufgrund seiner geringen Nässehaftung rät Avon jedoch von der Verwendung des ZZR für den alltäglichen Straßeneinsatz ab.

Den gibs schon länger! Nur fahren den wenige!
Klar ist die Sportreifenliste kein steifes Papier! Nur wer Prüft das? Und wann?
Also wird es auch in dieser hinsicht immer lücken geben!?

Nun ich will nichts perfektes oder die anstrenungen die hier gemacht worden sind bzw werden schlecht machen! Aber man sollte sich daran gewöhnen es gibt immer Probleme und streitereien geben wird, so ist das halt! Es kommt nur daruf an wie wir damit umgehen!
Ich bin froh das hier immer so offen geredet wird, das wird hoffendlich den einen oder anderen auch mal umdenken lassen und auch verständis zu gestehen lassen.

MfG Michael

Verfasst: Do Jan 31, 2008 16:06
von EWO
na dann nehmen wir ihn doch mal mit auf :wink:
Danke für die Hinweise.

Gruß EWo

Verfasst: Do Jan 31, 2008 19:44
von Uwe Bartels
Volltreffer ! ! !

Verfasst: Do Jan 31, 2008 20:03
von Dr.Tuning
für wen den?

Verfasst: Do Jan 31, 2008 23:41
von Uwe Bartels
Uwe Bartels hat geschrieben:Volltreffer ! ! !
Ich ziehe den Beitrag zurück.
War wohl zu weit hinten 'rum gedacht von mir.

Gruß
Uwe

Verfasst: Mi Feb 13, 2008 22:12
von Uwe Bartels
Hallo Clubsportgemeinde,

soweit wie EWO das hier anfangs dargestellt hat, kann das mit der Einigkeit in Sachen Clubsport-Slalom denn wohl doch noch nicht sein :!:
Soll 2008 z.B. in Berlin nach zwei verschiedenen Reglements Clubsport-Slalom gefahren werden :?: :?: :?:
Einmal nach ADAC (Nord-)Regeln und einmal nach Regeln des Landesfachverbandes? ? ? ? ? ?
Ihr versteht nicht, was ich sagen will? Dann schaut mal hier: http://www.bb-slalom.de/clubregl.pdf

Gruß
Uwe

Verfasst: Do Feb 14, 2008 09:35
von EWO
Die haben halt das alte 2007er ADAC-Regelwerk als Basis genommen und veröffentlicht.
War wohl etwas zu voreilig, oder aber eine "Kriegserklärung" der Slalomfraktion an den ADAC-BB.

Verfasst: Do Feb 14, 2008 10:42
von bb-slalom
Uwe Bartels hat geschrieben:Hallo Clubsportgemeinde,

soweit wie EWO das hier anfangs dargestellt hat, kann das mit der Einigkeit in Sachen Clubsport-Slalom denn wohl doch noch nicht sein :!:
Soll 2008 z.B. in Berlin nach zwei verschiedenen Reglements Clubsport-Slalom gefahren werden :?: :?: :?:
Einmal nach ADAC (Nord-)Regeln und einmal nach Regeln des Landesfachverbandes? ? ? ? ? ?
Ihr versteht nicht, was ich sagen will? Dann schaut mal hier: http://www.bb-slalom.de/clubregl.pdf

Gruß
Uwe
EWO hat geschrieben:Die haben halt das alte 2007er ADAC-Regelwerk als Basis genommen und veröffentlicht.
War wohl etwas zu voreilig, oder aber eine "Kriegserklärung" der Slalomfraktion an den ADAC-BB.
Hallo Ewo, hallo Uwe - haltet bitte den Ball flach!

Von "Kriegserklärung" kann überhaupt nicht die Rede sein. Das Regelwerk ist lange diskutiert und wohlüberlegt genau so erstellt worden. Und: Die Reglements unterscheiden sich in vielleicht 5%. Fakt ist: Alle Fahrer mit Autos nach ADAC-Reglement können starten - und noch ein paar mehr!

Die Besonderheit in Berlin-Brandenburg: Im Gegensatz zu den fünf anderen beteiligten ADAC-Gauen, in deren Gebiet der ADAC ein Clubslalom-Monopol hat, ist der Marktanteil des ADAC an Clubslaloms in BB zwischen 0% (2005) und 18% (2007). Das BB-Reglement muss jedoch für 100% der Veranstaltungen gelten.

Der AvD als Verband, der die überwiegende Zahl der Veranstaltungen in BB genehmigt, hat seit Jahren ein einheitliches Reglement für ganz Deutschland, das allerdings überhaupt nicht kompatibel zu den Clubslalom-Reglements in Berlin-Brandenburg ist. Trotzdem wurden alle Ausschreibungen nach BB-Reglement genehmigt.

Die Aufgabenstellung für den Slalomausschuss (ich bin dort eines von vier Mitgliedern):

Ein Regelwerk aufzustellen, nach dem 100% aller Veranstaltungen in BB ausgetragen werden können. Wer sich das einheitliche ADAC-Nordwerk angesehen hat, kann sehr leicht sehen, dass es nicht 1:1 übertragbar auf die weit überwiegende Zahl der Veranstaltungen in BB ist. Also musste angepasst werden.

Der Slalom-Ausschuss hat sich für Kontinuität entschieden: Das Reglement von 2007 wurde nur minimal modifiziert.

Das langfristige Ziel kann nur ein einheitliches Clubslalom-Reglement für ganz Deutschland und für alle Verbände sein.

Klaus