Nun erst mal ne gegen frage! 1.Was ist ein Stassenreifen? Ein reifen mit E Kennung! 2. Was ist ein Semi Slick? Bzw. wer sagt welcher Reifen darunter fällt? Der Avon ACB 10 zb. ist ein Semi Slick mit E Kennung und somit Strassen zugelassen also ein Strassenreifen!? Der Avon ZZR Fällt eigendlich nicht unter Semi Slick de er keine Doppelbezeichnung hat wie der ACB 10 ist aber etwas besser als ein herkömmkicher 0/15 Strassenreifen! Ich Denke erst das festlegen bevor man was erlaubt oder nicht erlaubt.
Reglement bei uns kurzauszug:
Klasse 1 – Serienmäßige Fahrzeuge bis 1400 ccm
Klasse 2 – Serienmäßige Fahrzeuge über 1400 ccm bis 1800 ccm
K lasse 3 – Serienmäßige Fahrzeuge über 1800 ccm
Klasse 4 – Verbesserte Fahrzeuge bis 1400 ccm
Klasse 5 – Verbesserte Fahrzeuge über 1400 ccm bis 1800 ccm
K lasse 6 – Verbesserte Fahrzeuge über 1800 ccm
2.3.4 Serienmäßige Fahrzeuge
2.3.4.1 Serienmäßig sind Fahrzeuge ab Herstellerwerk. Technische Änderungen (z.B. Räder und Reifen; Stoßdämpfer und Federn;
Spoiler; Sicherheitsausrüstung (z.B. Gurte, Überrollvorrichtung, Feuerlöscher) sind nur analog der gültigen DMSBBestimmungen
der Gruppe G zulässig (Ausnahme: Die Verwendung von Distanzscheiben ist zulässig) – dabei ist die
Eintragungspflichtigkeit zu beachten.
2.3.4.2 Reifen: Profillose Reifen (Slicks) sind nicht zugelassen.
Es sind nur Reifen zulässig, die uneingeschränkt der StVZO entsprechen und mit vollständiger DIN- oder ECE-Bezeichnung
(z.B. 175/70 HR 13 bzw. 175/70R13 82S) und mit dem E-Genehmigungszeichen in erhabener Schrift gekennzeichnet sind. Zu
keinem Zeitpunkt während der Veranstaltung darf die Profiltiefe der am Fahrzeug montierten Reifen weniger als 1,6 mm
betragen. Dies gilt für mindestens 3/4 der gesamten Profilfläche.
Ein Einspruch gegen die Profiltiefe oder das E-Genehmigungszeichen ist nicht zulässig.
2.3.4.3 Fahrzeuge nach Art. 2.1.1 (Zulassung) müssen in allen Teilen uneingeschränkt und zu jeder Zeit der Veranstaltung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
2.3.5 Verbesserte Fahrzeuge
2.3.5.1 Die Technischen Änderungen müssen den jeweils zutreffenden nachfolgenden Bestimmungen entsprechen.
2.3.5.2 Die Reifen (z.B. Slicks) sind unter der Bedingung freigestellt, dass sie auf Rädern montiert sind die den jeweils zutreffenden
nachfolgenden Bestimmungen entsprechen und bei Fahrzeuggruppen nach Anhang J oder K (ISG) oder DMSB die max.
zulässigen Breiten nicht überschritten werden.
Nordbaden schreibt:
2.5 Klasseneinteilung:
Klasseinteilung wie Pfalz 1-6 +Klasse 7 – DMSB-Klassen mit Slicks (ohne Hubraumbegrenzung)
2.7 Reifen:
2.7.1 Die Reifen müssen uneingeschränkt der StVZO entsprechen. Profillose Reifen (Slicks) sind nicht zulässig. Die
Fahrzeuge müssen mit profilierten Reifen, deren Profiltiefe beim Start mindestens 1,6 mm (auf mindestens ¾ der
gesamten Profilfläche) betragen muss, ausgestattet sein. Kennzeichnung: Auf der Reifenflanke muss in erhabener
Schrift die vollständige ECE-Bezeichnung mit dem E-Genehmigungszeichen deutlich lesbar angegeben sein.
2.7.2 in der Klasse 7 sind Profillose Reifen (Slicks) erlaubt.
Sorry für den vielen Text aber ich denke man muß immer das jeweilige Reglement beachten! Bin Persönlich für Semis sonst komm ich den 318 is mit der schönen 25% Sperre nicht hinterher

! Und das teil ist ein mega vorteil!
MfG Michael