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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 11:43
von Uwe Bartels
Reinhard Stoldt hat geschrieben: Da dieser Satz im Übrigen totaler Nonsens ist, wird sich da eh keiner drum kümmern.
Da frag ich mich doch, weshalb die Regelmacher diesen Satz dort hinein geschrieben haben . . . :?: :?: :?:

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 11:50
von PumaTreter
Ich sehe das wie Reinhard. Die Grundausschreibung legt nicht näher fest, was eine Verbesserte Gruppe ist.

Und weil die Norddt. Gruppe 1 und Gruppe 2 lediglich zulassungsfähig voraussetzt, ist sie "verbessert" (näher an Gruppe F als an der Gruppe G). Somit sind in Norddeutschland alle Gruppen "verbessert".

Warum der Satz im Reglement steht, könnte man ja den Autoren fragen - der lebt ja noch.

Viele Grüße
Achim

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 11:58
von handyman
also fahren wir doch gleich alle in gruppe 3. :!:

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 11:59
von Uwe Bartels
PumaTreter hat geschrieben: Warum der Satz im Reglement steht, könnte man ja den Autoren fragen - der lebt ja noch.
Das war der Hintergrund meiner Frage.

Fazit: Es gibt Präzisierungsbedarf :!:

Gruß
Uwe

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 12:02
von Stefan H.
Hallo,

ja, es gibt keine Gruppe die "verbessert" heißt. Es kann aber m. Mg. nach nur um die Gruppe 3 "offen" gehen.

@Dirk,

ein Fahrzeug kann einen WP besitzen, wird zu der aktuellen Veranstaltung aber mit Straßenzulassung genannt und muss deshalb diese Vorraussetzungen auch erfüllen und muss deshlab auch auch nicht in der Gruppe 3 starten.

Gruß

Stefan

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 12:14
von PumaTreter
Hi Stefan,

ich hoffe doch sehr, dass nicht der Name einer Gruppe entscheidend ist, sondern die erlaubten Modifikationen.

Viele Grüße
Achim

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 12:42
von Reinhard Stoldt
Uwe Bartels hat geschrieben:
Reinhard Stoldt hat geschrieben: Da dieser Satz im Übrigen totaler Nonsens ist, wird sich da eh keiner drum kümmern.
Da frag ich mich doch, weshalb die Regelmacher diesen Satz dort hinein geschrieben haben . . . :?: :?: :?:
Ich habe mich wohl unpräzise ausgedrückt. Meine Aussage bezieht sich auf den ersten Teil des Satzes: "mit gültigem DMSB-Wagenpass"
Ob die Verfasser wussten was sie tun ist offen. :mrgreen:

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 13:45
von Sportfahrer
Uwe Bartels hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben: Fahrzeuge mit gültigem DMSBWagenpass
bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.


Ist in dem Moment wo es für das Fahrzeug einen gültigen Wagenpass gibt , automatisch eine Teilnahme in der Gruppe 1 und 2 ausgeschlossen ?
Hallo Dirk,

mal anders herum gefragt: Siehst du irgendeinen Interprätationsspielraum in deinem zitierten Satz?

Gruß
Uwe
Hallo mein lieber Uwe,

muss ich noch antworten ? oder reicht dir der Interprätationsspielraum der vielen Wortmeldungen ? :lol:

Die Frage ist doch wohl berechtigt oder ?

Fakt ist , eine gesicherte Antwort hab ich jetzt auch noch nicht wirklich.

Aber was nicht ist .....

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 14:45
von EWO
Was regt ihr euch über die Grundausschreibung auf, die in Süd-Baden geltend für alle in ganz Deutschland gebastelt wurde?
Im Norden haben wir das konkret präzisiert und wenden unsere norddt. Ergänzungen an.

Das läuft, und jeder weiß woran er ist.

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 15:15
von Hans Bauer
EWO hat geschrieben:Was regt ihr euch über die Grundausschreibung auf, die in Süd-Baden geltend für alle in ganz Deutschland gebastelt wurde?
Im Norden haben wir das konkret präzisiert und wenden unsere norddt. Ergänzungen an.

Das läuft, und jeder weiß woran er ist.

Moin Eckehard,

was soll das heißen - ich habe noch niemals etwas davon gehört, dass es ein vom ADAC-Südbaden gebasteltes Slalom-Clubsportreglement mit Gültigkeit für ganz Deutschland geben soll :roll:

Der ADAC ist ja noch nicht einmal in der Lage alle Sportleiter und Slalombeauftragte aus Deutschland an einen Tisch zu bekommen, obwohl es bitter notwendig wäre und dem Clubslalom dienen würde :idea:

Traurig aber wahr :(

Was solls, ich bin in all meinen Ehrenämtern Jahrzehnte lang gegen Windmühlenräder gelaufen ... :!:

Auf dem Balkon ist es wesentlich gemütlicher ... :wink:

Mit sportlichen Grüßen

Hans

.

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 15:45
von Markus-B
Vielleicht noch mal als Gedankenstütze für alle, bevor ihr hier wieder philosophisch werdet.


Es gibt die Rahmenausschreibung für Clubsport (diese ist gültig für ALLE Sparten und DMSB-Trägervereine, Motorsportverbände, sonstige Mitglieder und deren Ortsclubs)
http://www.clubsport-motorsport.de/date ... t_2016.pdf

Diese verweist auf die Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom (diese ist speziell für Slalom bis 1000m und trotzdem bundesweit einheitlich)
Hier gibt es den Artikel 5, in dem steht: "....es SOLLTE mindestens eine Gruppe für serienmässige Fahrzeuge und eine Gruppe für verbesserte Fahrzeuge ausgeschrieben werden.... und daraus ist die Einschränkung, dass Fahrzeuge mit gültigen Wagenpass ausschließlich in der verbesserten Gruppe starten dürfen.
ABER hier findet man auch den Hinweis auf die noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.
http://www.clubsport-motorsport.de/date ... m_2016.pdf

Sowohl die Rahmenausschreibung als auch die Grundausschreibung wurde federführend vom ADAC Südbaden erstellt.

UND JETZT WIRDS REGIONAL:
Die Ausführungsbestimmungen des ADAC Südbaden unterscheiden durchaus zwischen Seriengruppe, seriennaher Gruppe und verbesserter Gruppe. Hier ist faktisch ein Start mit Wagenpass nur in der verbesserten Gruppe möglich. Ein Gruppe G Auto ohne Zulassung bzw. gültiger HU nur mit Wagenpass geht also hier automatisch in die verbesserte Gruppe
http://www.motorsport-suedbaden.de/file ... n_2015.pdf

Die Ausführungsbestimmungen des ADAC Südbayern andererseits richten sich nach den DMSB-Gruppen. Also G, F, H (und SE), verweisen aber unter zu 6.1.3 darauf, dass ALLE Gruppen als verbessert gelten, d.h. ein Auto nur mit Wagenpass ist in allen Gruppen startberechtigt.
https://www.adac.de/sp/sport-sby/_mmm/p ... _68729.pdf

Jetzt könnte man den norddeutschen Ergänzungen vielleicht maximal noch vorwerfen, dass nicht "expressis verbis" darauf hingewiesen wurde, dass alle Gruppen als verbessert gelten (ähnlich wie z.B. die Südbayern). Die Regelhüter gehen aber wohl davon aus, dass man das aus dem Kontext erkennt.


Diese zitierten Sätze sind also weder völliger Nonsens noch müsste der Ersteller hier etwas präzisieren.....

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 17:05
von Hans Bauer
Markus-B hat geschrieben:
Sowohl die Rahmenausschreibung als auch die Grundausschreibung wurde federführend vom ADAC Südbaden erstellt.

Danke für die Info Markus - das war mir nicht bekannt - bin nicht mehr nah genug dran.

Daher weiß ich auch nicht in wie weit das z.B. vom ADAC Pfalz an die Verantwortlichen und die Clubs weiter geleitet wurde.

Ich dachte so etwas wird z.B. auf der einmal im Jahr stattfindenden regionalen Sportleiter-Tagung publiziert.

Dem ist aber wohl nicht so.

Egal - bin damit hier wieder raus, da mir offensichtlich fundamentales Grundwissen fehlt.

Gruß Hans

P.S.: Hiermit möchte ich mich auch bei EWO für meinen vorherigen Beitrag entschuldigen.

.

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 19:07
von PumaTreter
Markus, danke für den guten Beitrag mit Verweisen auf die Grundausschreibung. Ich habe die auch nicht so genau im Kopf und diese Auffrischung vor der Saison tut gut.

Viele Grüße
Achim

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Mi Jan 20, 2016 21:44
von EWO
Hans Bauer hat geschrieben:
Moin Eckehard,

was soll das heißen - ich habe noch niemals etwas davon gehört, dass es ein vom ADAC-Südbaden gebasteltes Slalom-Clubsportreglement mit Gültigkeit für ganz Deutschland geben soll :roll:
du siehst es zu pessimistisch. Es gibt es und das stand hier auch schon reichlich oft das es das einheitliche Dokument gibt.
Darin sind einige Freiheiten erlaubt, die dann regional zu regeln sind, das haben wir mit unseren Norddt.Ergänzungen erledigt.

Re: DMSB vs Clubsportregeln

Verfasst: Do Jan 21, 2016 11:31
von Heiko
Man kann mit einem Wagenpass definitiv in der Gruppe 1 und 2 fahren. Man darf diesen Wagenpass bloss nicht vorlegen.
Das Fahrzeug in der Gruppe 1 und 2 müssen zulassungsfähig sein. Das heisst eine aktuelle HU+AU mit allen Eintragungen besitzen. Ganz einfach die Zulassungsbescheinigung mit Eintragungen und HU/AU Bescheinigung mit nehmen zur Veranstaltung, dem TK geben und schon kann man das Fahrzeug ohne das es im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist fahren. Und im DMSB Slalom kann man weiterhin mit Wagenpass fahren. Geht doch alles ohne Probleme. So sind die Brenner mit irgendwelchen Fummelein die nicht nach STVZO sind draußen.