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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 11:25
von Markus-B
Sportfahrer hat geschrieben:Moin ,


Um der Sache gerecht zu werden , müssen in den Norddeutschen Ergänzungen Käfige , Gurte und Sitze freigestellt werden und auf eine gültige HU verzichtet werden.

Also unter dem Strich das DMSB Reglement angewendet werden. Das Ganze am Besten bundesweit.
Ich glaube zu wissen, was Du meinst aber Vorsicht. Im DMSB Reglement ist Käfig/Gurt/Sitz NICHT freigestellt und auf die HU wird nicht verzichtet sondern beides wird durch die entsprechenden Wagenpassvorschriften ersetzt.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 11:38
von EWO
Sportfahrer hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben:
Dann könnte jeder Fahrer aus dem Bundesgebiet der ein Fahrzeug nach DMSB Reglement aufgebaut hat auch starten.
Das ist nicht gewollt !
Es ist bewusst so formuliert das Gruppe 2 komplett nach STVZO ist (mit Ausnahme Gruppe G mit Wagenpass auch ohne HU) und eben nicht weiter ausgedehnt werden soll.

Ich habe hier schon oft gelesen , das "man" sich im besten Falle ein bundesweit einheitliches Reglement wünscht. So das siehe Zitat jeder Fahrer auch starten darf !

Nun sagst du es ist nicht gewollt ?

Sorry das war mir nicht bewusst.
Fängst du schon wieder an zu picksen ...

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 11:41
von Markus-B
Reinhard Stoldt hat geschrieben:
Markus-B hat geschrieben:@Reinhardt:
DMSB Handbuch blauer Teil: Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften Art.1

"1. Überrollvorrichtungen
Eintrag der Überrollvorrichtung

Fahrzeuge mit Straßenzulassung: Bei Fahrzeugen aller Gruppen, welche eine gültige Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr
haben und auf der Basis des Fahrzeugscheins an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, muss die eingebaute
Überrollvorrichtung in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein (z.B. auch Gruppe CTC auf der Rundstrecke).

DMSB-Wagenpass-Fahrzeuge: Jede eingebaute Überrollvorrichtung muss im DMSB-Wagenpass vom DMSB-Sachverständigen eingetragen sein."
Hallo Markus,
meinst du denn, dass die allgemeinen Bestimmungen die speziellen Bestimmungen der einzelnen Fahrzeuggruppen überschreiben?
In unserem allgemeinen Rechtssystem gilt Lex specialis derogat legi generali. Ich glaube nicht, dass man das hier anders interpretieren kann.
Also wenn im Gruppe-G Reglement ausdrücklich steht, der Käfig muss eingetragen werden, dann gilt das auch.
Hallo Reinhard,
Überschreiben die allgemeinen Bestimmungen denn die speziellen Bestimmungen in diesem Fall? Sind die allgemeinen Bestimmungen in diesem Fall nicht die Basis der speziellen Bestimmungen oder anders formuliert ergänzen bzw. erläutern die genannten Bestimmungen nicht die speziellen Bestimmungen? In diesem Fall lautet die Überschrift ja auch "Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften (FIA- und DMSB-Gruppen).

Ich interpretiere also in diesem Fall nicht eine vertikale sondern eine horizontale Verkettung der Bestimmungen.

Gruß,
Markus

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 11:46
von Markus-B
EWO hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben:
Dann könnte jeder Fahrer aus dem Bundesgebiet der ein Fahrzeug nach DMSB Reglement aufgebaut hat auch starten.
Das ist nicht gewollt !
Es ist bewusst so formuliert das Gruppe 2 komplett nach STVZO ist (mit Ausnahme Gruppe G mit Wagenpass auch ohne HU) und eben nicht weiter ausgedehnt werden soll.
Widerspricht das nicht deiner Aussage vom 18.01.2017?
EWO hat geschrieben: Der Antrag Grp G Wagenpass-Autos explizit in Grp 2 aufzunehmen kam von Hansa. Es gab KEINE Gegenstimme, wüsste auch nicht warum.
Das Grp F Fahrzeuge dasselbe Thema haben, war nicht auf dem Tisch, bzw. wurde nicht diskutiert.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 11:46
von Sportfahrer
Moin Markus,

so meine ich es , natürlich sollen Fahrzeuge ohne gültige HU einen gültigen Wagenpass besitzen. Damit diese Einbauten (Käfig Gurte Sitze) mindestens von einer
sachkundigen Person überprüft werden und auf einem Dokument (Wagenpass) erfasst werden. Da diese Ausstattungen sicherheitsrelevant sind und Vorgaben (Ablaufdatum, Norm etc.) einhalten müssen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 12:10
von Reinhard Stoldt
Markus-B hat geschrieben: Ich interpretiere also in diesem Fall nicht eine vertikale sondern eine horizontale Verkettung der Bestimmungen.
Hallo Markus,
ob horizontal oder vertikal :? die allgemeinen Bestimmungen sagen überhaupt nichts über die Eintragungspflicht in den Fahrzeugpapieren bei Wagenpass-Autos aus. Da steht nur, dass zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich den Käfig eingetragen haben müssen. Wagenpaßfahrzeuge müssen ihn im Wagenpaß eingetragen haben. Da steht aber nicht, dass bei Wagenpaßfahrzeugen keine Eintragunspflicht in den Fahrzeugpapieren für den Käfig gilt. Im G und F Reglement steht folgender Satz: Der Überrollkäfig muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, wobei der Eintrag „wahlweise“ ausreicht.
Im H-Reglement steht das zum Beispiel nicht.
Hier gelten jetzt die allgemeinen Bestimmungen, da in den Gruppen-Bestimmungen darüber keine Aussage steht.
Also Gruppe H-Fahrzeuge müssen eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren haben, wenn sie auf der Basis des Fahrzeugscheins an Veranstaltungen teilnehmen.
Lass es dir noch mal horizontal durch den Kopf gehen :-D
Gruss
Reinhard

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 12:21
von EWO
Markus-B hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben:
Dann könnte jeder Fahrer aus dem Bundesgebiet der ein Fahrzeug nach DMSB Reglement aufgebaut hat auch starten.
Das ist nicht gewollt !
Es ist bewusst so formuliert das Gruppe 2 komplett nach STVZO ist (mit Ausnahme Gruppe G mit Wagenpass auch ohne HU) und eben nicht weiter ausgedehnt werden soll.
Widerspricht das nicht deiner Aussage vom 18.01.2017?
EWO hat geschrieben: Der Antrag Grp G Wagenpass-Autos explizit in Grp 2 aufzunehmen kam von Hansa. Es gab KEINE Gegenstimme, wüsste auch nicht warum.
Das Grp F Fahrzeuge dasselbe Thema haben, war nicht auf dem Tisch, bzw. wurde nicht diskutiert.
ich sehe keinen Widerspruch.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 12:41
von Markus-B
Reinhard Stoldt hat geschrieben:
Markus-B hat geschrieben: Lass es dir noch mal horizontal durch den Kopf gehen :-D
Gruss
Reinhard
hab ich gemacht und bin froh darüber, dass mein DMSB-zertifizierter Käfig sowohl im Wagenpass als auch in den Begleitpapieren steht. :mrgreen:

Nichtsdestotrotz könnte man hier auch noch mal eine Klarstellung erfragen. Evtl. mach ich das mal wenn die DMSB-Technik den KFP-Antrags-Berg abgetragen hat.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 12:56
von HaPe
Hallo Ecki !
Dann könnte jeder Fahrer aus dem Bundesgebiet der ein Fahrzeug nach DMSB Reglement aufgebaut hat auch starten.
Das ist nicht gewollt !
Danke für deine klare Aussage :evil:
Damit haben die Norddeutschen Ergänzungen keinen Unterstützer mehr in Württemberg. Für mich ist das Thema damit gestorben ...

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 13:31
von Reinhard Stoldt
HaPe hat geschrieben:Hallo Ecki !
Dann könnte jeder Fahrer aus dem Bundesgebiet der ein Fahrzeug nach DMSB Reglement aufgebaut hat auch starten.
Das ist nicht gewollt !
Danke für deine klare Aussage :evil:
Damit haben die Norddeutschen Ergänzungen keinen Unterstützer mehr in Württemberg. Für mich ist das Thema damit gestorben ...
Das ist ja nun wieder ein klassischer Fall von aus dem Zusammenhang gerissen 8)
Nicht gewollt ist dass der komplette Personenkreis wie oben beschrieben in der Gruppe 2 startet. Gewollt ist allerdings, dass er in einer der ausgeschriebenen Gruppen starten kann. :idea:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 16:21
von SEMA-Motorsport
Eigentlich wollte ich mich zu solchen Themen nicht mehr äußern, aber ich frage mich was man hier eigentlich erreichen will.

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann möchte man nach Möglichkeit keinen Teilnehmer mit seinem Fahrzeug von einer Veranstaltung ausschließen!?
-> Das kann ich nur begrüßen!

Wozu dann aber eine Änderung des Regelwerkes?
-> Ein Auto hat entweder eine Straßenzulassung und alles ist eingetragen, dann fährt es in der Klasse 2 oder es ist eben nicht alles Eingetragen bzw. besitzt nur einen Wagenpass, dann fährt in der 3

Muss ein DMSB-Auto optimal konkurrenzfähig in den Clubslalom passen?
-> Ich meine nein, denn die Autos von der Straße, die man für den Clubsport begeistern will, die passen auch nicht in den DMSB-Sport. Aufwand und Anspruch in den beiden Bereichen sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.

Sollte nicht für alle Teilnehmer, einer gemeinsam gewerteten Klasse, das gleiche Regelwerk gelten?
-> Ich denke, das ist unerlässlich. Wenn aber ein G-Auto und ein StVZO-Auto unterschiedlich Voraussetzungen erfüllen müssen, dann führt man ein Reglement ad absurdum. Ein Regelwerk sollte auch nicht erst StVZO-konforme Autos fordern und dann gewisse Dinge ausnehmen. Das fördert nur die Anreise mit Autos ohne Versicherungsschutz (nicht gerade förderungswürdig).

Mein Vorschlag: Neben der Klasse 2 für Autos mit Straßenzulassung die Gruppe 3 (wie gehabt) und dort den Zusatz: “Zusätzlich startberechtigt sind alle Fahrzeuge gemäß DMSB-Reglement der Fahrzeug-Gruppen: G, F, H und FS“

Nun ist mein Beitrag zum Zerreißen freigeben!

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 16:27
von Konopka-Motorsport
Ich lese nun auch die ganze Zeit schon mit. Es heißt ja CLUB Sport. Da soll nach meiner Meinung nach Hans mit seinem Einkaufskombi aber auch Fred mit seinem Brenner fahren dürfen. Ein geselliges Beisammensein in jeder Preis- und Altersklasse, So sollte das Regelwerk dafür auch so einfach wie möglich sein und Neulinge nicht abschrecken sobald sie es sehen.
Wenn ich teilweise hier mitlese denke ich immer: Mist, du willst nur etwas fahren, aber es kommt einem vor als ob man zum Weltmeisterschaftslauf will. Hier evtl 1cm zu tief, da der Diffusor ist nicht regelkonform.

Bedenkt dss bei der ganzen Geschichte.

Noch ein Vorschlag: alle die sich hier Gedanken machen und Ideen, Vorschläge haben einfach mal mit den Verantwortlichen beim ADAC zusammensetzen.
Das möglichst schnell. Die Saison startet im April und einige müssen evtl noch was an ihren Autos machen.
Nach dieser Zusammenkunft kann dann auch keiner mehr meckern, da er ja selbst mit teilgenommen hat.

Denkt also einfach mal an die einfachen Fahrer.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 16:47
von handyman
Konopka-Motorsport hat geschrieben:Ich lese nun auch die ganze Zeit schon mit. Es heißt ja CLUB Sport. Da soll nach meiner Meinung nach Hans mit seinem Einkaufskombi aber auch Fred mit seinem Brenner fahren dürfen. Ein geselliges Beisammensein in jeder Preis- und Altersklasse, So sollte das Regelwerk dafür auch so einfach wie möglich sein und Neulinge nicht abschrecken sobald sie es sehen.
Wenn ich teilweise hier mitlese denke ich immer: Mist, du willst nur etwas fahren, aber es kommt einem vor als ob man zum Weltmeisterschaftslauf will. Hier evtl 1cm zu tief, da der Diffusor ist nicht regelkonform.

Bedenkt dss bei der ganzen Geschichte.

Noch ein Vorschlag: alle die sich hier Gedanken machen und Ideen, Vorschläge haben einfach mal mit den Verantwortlichen beim ADAC zusammensetzen.
Das möglichst schnell. Die Saison startet im April und einige müssen evtl noch was an ihren Autos machen.
Nach dieser Zusammenkunft kann dann auch keiner mehr meckern, da er ja selbst mit teilgenommen hat.

Denkt also einfach mal an die einfachen Fahrer.
hilfe, hilfe,hilfe, ich möchte doch nur mit meinem schaufensterauto in der gruppe 3 fahren dürfen. da auch hier mal wieder sonderwünsche zu berücksichtigen sind, nämlich : ich möchte später aufstehen dürfen , ohne auf die ganzen reglements-spezialitäten zu achten. :shock: kann man mir helfen . :?: gruß der einfache fahrer. :-D

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 17:02
von CodeRed
Konopka-Motorsport hat geschrieben:
Denkt also einfach mal an die einfachen Fahrer.
Hi Andreas,
ob du es glaubst oder nicht, genau das ist das Ziel!
Keiner der Fahrer hat dieses Regelwerk aufgestellt, die Auslegungsfragen innerhalb der
Norddeutschen Ergänzungen sind noch lange nicht beantwortet, m.e wird man dort auch keine
unkomplizierte Basislösung finden, momentan glaube ich dass das die Macher auch nicht
wirklich interessiert.
Ganz schlicht, ohne Haken und Ösen muss es sein, das ist auch nur mein Ziel!
Ich wäre schon Glücklich wenn man die 2016 er NdE's so weiterlaufen ließe.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Jan 31, 2017 17:15
von Edwin Speckmann
Hi Leute,
wie habe ich mich doch eben gerade gefreut, dass es doch noch jemanden gibt, der begreift, was der Unterschied zwischen Clubsport-Slalom und DMSB Slalom ist:
Das eine soll Spass machen und Nachwuchsfördernd sein und das Andere ist halt für die, die sich auskennen.
Und wenn letztere unbedingt im Clubsport vorne weg fahren wollen, dann sollen sie sich anstrengen und mit ihresgleichen fahren.
Einsteiger, Jedermann, Offen, Punkt.
Wir hatten bisher ein tolles Reglement.
Einfach, verständlich (auch für Neulinge) und weitestgehend gerecht.
Jeder durfte mit seinem Auto fahren, ok, manche möchten gern glänzen und könnten dies mit ihren Brennern am besten in Gruppe 2, aber wenn die Karre laut Reglement in Gruppe 3 gehört, dann muss man nicht das Reglement ändern.

Sorry, soviel wollte ich gar nicht schreiben, eigentlich wollte ich nur schreiben:
Danke SEMA-Motorsport
Deinen Beitrag kann ich stumpf unterschreiben!!!!!!!!!

Beste Grüße aus Bremen
Edwin Speckmann