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Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: So Dez 18, 2016 14:35
von EWO
Die Überarbeitung des reglements für 2017 hat stattgefunden und wurde veröffentlicht.
Leider ist in der Gruppe 3 ein redaktionellen Fehler enthalten auf den ich hier aufmerksam machen möchte bevor ein "shit storm" losgeht:

Norddeutsche Ergänzungen 2017: http://www.adac-ortsclubs.de/images/Spo ... en2017.pdf
Nordd. Ergänzungen 2017 Anhang A: http://www.adac-ortsclubs.de/images/Spo ... angANE.pdf
Nordd. Ergänzungen 2017 Anhang B: http://www.adac-ortsclubs.de/images/Spo ... gBNE_1.pdf
Nordd. Ergänzungen 2017 Anhang C1: http://www.adac-ortsclubs.de/images/Spo ... ngC1NE.pdf
Nordd. Ergänzungen 2017 Anhang C2: http://www.adac-ortsclubs.de/images/Spo ... ngC2NE.pdf

Im Anhang A (Gruppe 3) steht unter Punkt 8: "Grundlage ist das Technische Reglement der DMSB-Klasse Freestyle (FS)".
Der Punkt stand bisher als Pkt 1 und sollte kpl gestrichen sein. Der Beschluss des Gremiums war eindeutig und wurde offenbar nicht korrekt ins schriftliche umgesetzt.

Ich bitte darum noch ein paar Tage zu warten mit dem Download und weiterer Verbreitung, bis der Fehler korrigiert ist.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: So Dez 18, 2016 15:34
von Sportfahrer
Art. 3.2 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz sein.
Dem Veranstalter wird empfohlen, sehr sorgfältig abzuwägen, ob bei Ihrem Parcours und Gelände der
Start für die Jahrgänge 1999-2001 sinnvoll ist.


Moin,

ist es gewollt das der Start auch für 18 Jährige Teilnehmer abzuwägen ist ?
oder ist die Jahreszahl 1999 nur falsch ?

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: So Dez 18, 2016 17:21
von Reinhard Stoldt
die Jahreszahl ist so gewollt und folgt der Grundausschreibung. Dort ist zwar jetzt der Zusatz "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" ergänzt, aber den DMSB-Regeln wird nach wie vor nicht gefolgt. Möglicherweise wird im nächsten Jahr diese Formulierung ergänzt werden.

Im übrigen empfehle ich, sich nicht zu intensiv mit diesen Texten zu beschäftigen, da sie nicht den endgültigen Stand für 2017 darstellen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: So Dez 18, 2016 17:50
von Sportfahrer
Sollte nur ein Hinweis sein, um eventuell falsch übernommenen Passagen noch zu ändern.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: So Dez 18, 2016 19:13
von EWO
Sportfahrer hat geschrieben:Sollte nur ein Hinweis sein, um eventuell falsch übernommenen Passagen noch zu ändern.
Die Grundausschreibung wird sicher nicht mehr angefasst. Und der Passus in den norddt. Ergänzungen hat keine bindende Wirkung auf Start oder nicht Start eines Fahrers der angegebenen Jahrgänge. Auch wenn ich persönlich diese Regelung nicht ideal finde, so ist sie doch ein Ausdruck der Veratwortung des Veranstalters in Abhängigkeit der lokalen Anforderungen und Risiken.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 09:14
von CodeRed
Reinhard Stoldt hat geschrieben: Im übrigen empfehle ich, sich nicht zu intensiv mit diesen Texten zu beschäftigen, da sie nicht den endgültigen Stand für 2017 darstellen.
Da fragt man sich natürlich warum das hier schon veröffentlicht wird, als wenn in Kiel nicht schon genug
Schwachsinn verzapft worden ist.
Das ihr jetzt endlich auch über Art.3 der Norddeutschen Ergänzungen gestolpert seid freut mich ganz besonders :lol: :lol: :lol:
Aber warum nimmt man das nicht raus sondern streicht es nur durch :?: :?: :?:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 11:15
von EWO
CodeRed hat geschrieben:
Da fragt man sich natürlich warum das hier schon veröffentlicht wird, als wenn in Kiel nicht schon genug
Schwachsinn verzapft worden ist.
Die Veröffentlichung erfolgte originär nicht hier sondern auf den Seiten der Redaktion.
Ich habe das hier verlinkt um den Zusatz das ein Fehler drin ist zu verbreiten.

Und der Fehler ist nicht in Kiel sondern weiter südlich passiert.
Schwachsinn würde ich das aber nicht gleich nennen wollen.
Da fallen mir ganz andere Sachen ein, die so genannt werden dürften.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 11:19
von handyman
CodeRed hat geschrieben:
Reinhard Stoldt hat geschrieben: Im übrigen empfehle ich, sich nicht zu intensiv mit diesen Texten zu beschäftigen, da sie nicht den endgültigen Stand für 2017 darstellen.
Da fragt man sich natürlich warum das hier schon veröffentlicht wird, als wenn in Kiel nicht schon genug
Schwachsinn verzapft worden ist.
Das ihr jetzt endlich auch über Art.3 der Norddeutschen Ergänzungen gestolpert seid freut mich ganz besonders :lol: :lol: :lol:
Aber warum nimmt man das nicht raus sondern streicht es nur durch :?: :?: :?:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 11:22
von EWO
CodeRed hat geschrieben: Das ihr jetzt endlich auch über Art.3 der Norddeutschen Ergänzungen gestolpert seid freut mich ganz besonders :lol: :lol: :lol:
Aber warum nimmt man das nicht raus sondern streicht es nur durch :?: :?: :?:
Die Kenntlichmachung der Änderung ist das Durchstreichen. Hinzugekommene Texte sind kursiv.
Das ist nichts Neues.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 11:29
von Hans Bauer
EWO hat geschrieben: Die Kenntlichmachung der Änderung ist das Durchstreichen. Hinzugekommene Texte sind kursiv.
Das ist nichts Neues.
Moin Ecki,

das macht auch Sinn, da man so die Änderungen und Ergänzungen besser und schneller wahrnehmen kann ... :idea:

Gruß Hans

.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 11:55
von Sportfahrer
Moin,

wenn die Aufnahme von Fahrzeugen mit Gruppe G Wagenpass erfolgt ist um den Fahrzeugen

mit einem z.B. nichteintragbaren Sitz oder Käfig den Zugang zu der Klasse 2 zu ermöglichen , dann halte ich es für gut,

weil man so in den Genuss von einer Sicherheitsausstattung (teilweise nicht eintragbar) kommen kann.

Ich frage mich allerdings , warum man den Einsteigern in der 1a und 1b diese Sicherheit verwehrt ?

Sollte die Passage nicht auch für die Klasse 1 ergänzt werden ?

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 12:42
von EWO
Sportfahrer hat geschrieben:
Sollte die Passage nicht auch für die Klasse 1 ergänzt werden ?
Da ist was dran. Ob der Hinweis für 2017 bereits gelten könnte denke ich nicht, da die Abstimmprozedur nicht ganz trivial ist.
@Reinhard, wie denkst du darüber ?

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 13:06
von Sportfahrer
Moin,

in dem Zusammenhang der Gruppe G Passage im Text der Klasse 2 eine Frage.

Benötige ich nur den Wagenpass mit Gruppe G Eintrag

oder muss das Fahrzeug voll umfänglich dem Gruppe G Reglement entsprechen ?

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 13:10
von Reinhard Stoldt
Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

in dem Zusammenhang der Gruppe G Passage im Text der Klasse 2 eine Frage.

Benötige ich nur den Wagenpass mit Gruppe G Eintrag

oder muss das Fahrzeug voll umfänglich dem Gruppe G Reglement entsprechen ?
ein Fahrzeug, das mit einem Wagenpaß an den Start gebracht wird, muss immer den Regeln der dort eingetragenen Gruppe entsprechen.
Eine Ausnahme davon ist in dem angesprochenen Text enthalten.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Dez 20, 2016 13:20
von Reinhard Stoldt
EWO hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben:
Sollte die Passage nicht auch für die Klasse 1 ergänzt werden ?
Da ist was dran. Ob der Hinweis für 2017 bereits gelten könnte denke ich nicht, da die Abstimmprozedur nicht ganz trivial ist.
@Reinhard, wie denkst du darüber ?
ich denke nicht. Der Start in der Klasse 1 ist ja nicht zwingend, sondern wahlfrei. Es kann also jemand mit einem G-Auto, der noch keine 2 Jahre Slalom fährt, in der Klasse 2 starten.
Wenn jemand ein Gruppe G Auto hat, dann ist der Entscheidungsprozeß pro Slalom mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit schon abgeschlossen. Es macht dann keinen Sinn mehr einen Start in der Klasse 1 zu fördern, da diese Klasse für die Leute eingerichtet wurde, die sich gewissermassen im "Probebetrieb" befinden.