Norddeutsche Ergänzungen 2017

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Alex,

ruhig Blut :-D Der Käfig muss bei Fahrzeugen mit sportrechtlicher Zulassung (Wagenpass) nicht im KFZ Schein eingetragen sein.

Es reicht ein Eintrag im Wagenpass. Siehe dazu Handbuch blauer Teil , Allgemeine Bestimmungen zu Sicherheitsvorschriften (FIA und DMSB Gruppen)

1. Überrollvorrichtungen
Eintrag der Überrollvorrichtung
Fahrzeuge mit Straßenzulassung: Bei Fahrzeugen aller Gruppen,
welche eine gültige Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr
haben und auf der Basis des Fahrzeugscheins
an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, muss die eingebaute
Überrollvorrichtung in den Fahrzeugpapieren eingetragen
sein (z.B. auch Gruppe H auf der Rundstrecke).
DMSB-Wagenpass-Fahrzeuge: Jede eingebaute Überrollvorrichtung
muss im DMSB-Wagenpass vom DMSB-Sachverständigen
eingetragen sein


Vielleicht hilft dir das etwas.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Cougar_01
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Cougar_01 »

Hallo Dirk,

danke für das Zitat. Meine Aussage ist bezogen auf den Käfig also falsch. Es gibt aber trotzdem Probleme die damit im Zusammenhang stehen, zum Beispiel dem damit verbundenen Ausbau der Airbags (der wegen der Seitenairbags im Sitz ja schon bei Ausbau des Sitzes erfolgt). Die waren Baujahr 2003 schon vorgeschrieben, damit ist deren Ausbau eine eintragungspflichtige Änderung, die keiner mehr vornimmt ohne KFP.

Würde das einen TK bei einem Slalom jucken? Wahrscheinlich nicht. Ist das Auto ohne den Eintrag protestsicher? Ich denke nicht...

Wir sind aber stark Off-Topic damit, vielleicht sollte das irgendwo hin verschoben werden.

MfG Alex
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

@Alex

im DMSB Reglements-dschungel beißt sich so einiges in den Schwanz. Da hast du völlig recht.
und ja , wir sind am Thema vorbei :-D

wobei es spannend wird ob bei den Clubsportveranstaltungen im Norden ab 2017 die TK´s vor Ort diese Reglementsvermischung dann
auch sinnvoll auseinander halten können um allen gerecht zu werden.( Darf ich auf dem Gruppe G Polo z.B. die im FZ Schein per Einzeleintragung eingetragene
8 Zoll Felge fahren oder verbietet es mir die Wagenpassnutzung Gruppe G Konformität ?)

Und damit sind wir dann doch wieder beim Thema.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Cougar_01
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Cougar_01 »

Ich denke, da kann man jetzt nur die endgültige Formulierung abwarten und hoffen, dass einfach die entsprechenden Sicherheitsausrüstungen zugelassen werden.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Ich fürchte

DER FISCH IST GEPUTZT

wie man da oben sagt :lol:
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Cougar_01 hat geschrieben:Ich denke, da kann man jetzt nur die endgültige Formulierung abwarten und hoffen, dass einfach die entsprechenden Sicherheitsausrüstungen zugelassen werden.
Ich glaube da wird sich nichts ändern, aber abwarten ist immer gut.
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Leini
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Leini »

Warum wird eigentlich über G und F Autos in der Klasse 2 geredet? Die meisten die ernsthaft G und F fahren fahren mit Slicks und müssten damit beim Clubsport in die Klasse 3.

In der Ergänzung zur Klasse 3 steht, dass die Fahrzeuge eine Handbremse haben müssen. Im DMSB Handbuch steht für die Gruppe H, dass im Slalom keine Handbremse vorgeschrieben ist. Würde es die Ganze Sache nicht vereinfachen den Punkt beim Clubsport zu streichen? Nicht, dass es da irgendwann zu einer spontanen "Haubenhalter-Gedächtniss Komik mit Handbremse" kommt.

Gruß
Christoph
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Cougar_01 »

Hallo Christoph,

wir reden darüber, weil die "Vorab-Version" der Norddeutschen Ergänzungen 2017, die eingangs im Thread mal verlinkt war, die Zulassung von Gruppe G Fahrzeugen mit Wagenpass in der Gruppe 2 vorsieht.

Räder kann man ja relativ leicht tauschen.

MfG Alex
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Leini hat geschrieben: In der Ergänzung zur Klasse 3 steht, dass die Fahrzeuge eine Handbremse haben müssen. Im DMSB Handbuch steht für die Gruppe H, dass im Slalom keine Handbremse vorgeschrieben ist. Würde es die Ganze Sache nicht vereinfachen den Punkt beim Clubsport zu streichen? Nicht, dass es da irgendwann zu einer spontanen "Haubenhalter-Gedächtniss Komik mit Handbremse" kommt.

Gruß
Christoph
Wer ein voll ausgereiztes Grp H Auto hat und tatsächlich keine Handbremse hat fährt nicht im Clubslalom Grp 3.
Unglaublich, da hast du eine Lücke entdeckt. Es gibt also doch Fahrzeuge, die wir nicht im norddt. Regelwerk unterbringen.
Obwohl ich kaum glaube das das nennenswert viele sein werden, weil ich als Eigner würde mir eine Handbremse oder Feststellbremse immer als Hilfe wünschen das die Karre nicht wegrollt.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

....und die Notbremsfunktion ist ja auch nicht zu verachten!

@Leini
Und na klar fliegt er raus ohne Handbremse!
Grundsätzlich zählt nur das Regelwerk, da haben persönliche Meinungen oder Befindlichkeiten nichts zu suchen :wink:

Im übrigen sind für die Gruppe 3 hier alle vergleiche mit DMSB-Fahrzeuggruppen zu vernachlässigen, was
ich nach wie vor für falsch halte.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

7. Das Fahrzeug muss über eine unabhängig vom hydraulischen Hauptkreislauf funktionsfähige Feststellbremse
verfügen.


Sicherlich wird der Begriff Handbremse im Volksmund für eine geforderte Feststellbremse gern genutzt.
Hier ist aber ausdrücklich nur eine funktionsfähige FESTSTELLBREMSE gefordert.

Nach dem Entfall des Bezuges zur FS , ist ja nicht nur in Sachen Sitz und Sitzbefestigung der Fantasie in der Klasse 3 keine Grenze gesetzt.


Am Ende sollten die "Regelmacher" darüber nachdenken, ob es Sinn macht ordentlichen Gruppe H Fahrzeugen den Weg in den Clubsport zu versperren.
So wird man jedenfalls bundesweit nicht alle davon begeistern können dieses Regelwerk anzunehmen.
Zuletzt geändert von Sportfahrer am Do Dez 22, 2016 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

Sportfahrer hat geschrieben:7. Das Fahrzeug muss über eine unabhängig vom hydraulischen Hauptkreislauf funktionsfähige Feststellbremse
verfügen.

wo ist das her ?


Nach dem Entfall des Bezuges zur FS , ist ja nicht nur in Sachen Sitz und Sitzbefestigung der Fantasie in der Klasse 3 keine Grenze gesetzt.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Da ist das her


https://www.adachansa.de/pic/upload/201 ... slalom.pdf


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Anhang A Punkt 7
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

Der Artikel ist m.e für 2017 nicht mehr existent

Die 2017 er ist auf allen einschlägigen Portalen verschwunden!
Gibts schon ein Update :lol: :lol: :lol:
Zuletzt geändert von CodeRed am Do Dez 22, 2016 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Da bin ich überfragt , weil die Verlinkung von EWO auf Seite 1 hier im Thema ebenfalls nicht mehr existent ist.
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