Moderator: EWO
Sportfahrer hat geschrieben:Sollte nur ein Hinweis sein, um eventuell falsch übernommenen Passagen noch zu ändern.
Reinhard Stoldt hat geschrieben:Im übrigen empfehle ich, sich nicht zu intensiv mit diesen Texten zu beschäftigen, da sie nicht den endgültigen Stand für 2017 darstellen.
CodeRed hat geschrieben:
Da fragt man sich natürlich warum das hier schon veröffentlicht wird, als wenn in Kiel nicht schon genug
Schwachsinn verzapft worden ist.
CodeRed hat geschrieben:Reinhard Stoldt hat geschrieben:Im übrigen empfehle ich, sich nicht zu intensiv mit diesen Texten zu beschäftigen, da sie nicht den endgültigen Stand für 2017 darstellen.
Da fragt man sich natürlich warum das hier schon veröffentlicht wird, als wenn in Kiel nicht schon genug
Schwachsinn verzapft worden ist.
Das ihr jetzt endlich auch über Art.3 der Norddeutschen Ergänzungen gestolpert seid freut mich ganz besonders![]()
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Aber warum nimmt man das nicht raus sondern streicht es nur durch![]()
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CodeRed hat geschrieben: Das ihr jetzt endlich auch über Art.3 der Norddeutschen Ergänzungen gestolpert seid freut mich ganz besonders![]()
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Aber warum nimmt man das nicht raus sondern streicht es nur durch![]()
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EWO hat geschrieben:Die Kenntlichmachung der Änderung ist das Durchstreichen. Hinzugekommene Texte sind kursiv.
Das ist nichts Neues.
Sportfahrer hat geschrieben:
Sollte die Passage nicht auch für die Klasse 1 ergänzt werden ?
Sportfahrer hat geschrieben:Moin,
in dem Zusammenhang der Gruppe G Passage im Text der Klasse 2 eine Frage.
Benötige ich nur den Wagenpass mit Gruppe G Eintrag
oder muss das Fahrzeug voll umfänglich dem Gruppe G Reglement entsprechen ?
EWO hat geschrieben:Sportfahrer hat geschrieben:
Sollte die Passage nicht auch für die Klasse 1 ergänzt werden ?
Da ist was dran. Ob der Hinweis für 2017 bereits gelten könnte denke ich nicht, da die Abstimmprozedur nicht ganz trivial ist.
@Reinhard, wie denkst du darüber ?
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