Wilfried Böhmann hat geschrieben:Moin !
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Dirk:
Hättest du den Artikel 5 der Wagenpassbestimmungen komplett zitiert, wäre auch dir aufgefallen, dass anlässlich der regelmäßigen Wagenpassabnahme das jeweilige technische Reglement der Gruppe(n) unberücksichtigt bleibt. Wie denn auch, wenn mehrere Gruppen eingetragen sind und einige Passagen sich widersprechen.
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Danke Wilfried,
da habe ich wirklich nicht komplett gelesen.
Da ich ja den Wagenpass noch beantragen muss, brauche ich also einfach F, H und FS eintragen. Der aktuelle Zustand des Wagens muss dann bei der Abnahme nicht allen Gruppen entsprechen?
Der Sachverständige prüft nur die Sicherheit des Fahrzeugs?
Gruß
Dirk