PumaTreter hat geschrieben:Hallo Reinhard,
stimmt nicht kann ja sein - was stimmt denn?
Im konkret angefragten Fall geht es um einen Clubslalom. Da der Thread aber unter DMSB steht und auch für DMSB Veranstaltungen relevant sein kann, würde ich mich freuen, dazuzulernen.
Viele Grüße
Achim
ja ok.
zu 1. Ein Fall ist hier ja schon genannt worden, dass bei Fehlern von den Sportkommissaren eine Änderung veranlasst werden kann.
und die Schlussuntersuchungen müssen abgeschlossen sein, was ja durchaus nach Ablauf der Protestfrist sein kann.
Zu 2. Der Fall, der mit dazu einfällt, ist eine nachträgliche Änderung durch das Sportgericht in dem von dir genannten Fall, dass ein Protest erfolgte und keine Berufung eingelegt wurde.