Eric W. hat geschrieben:Ich habe auch schon Fälle gesehen, wo TKs die Frage von Sicherheitseinrichtungen in den Gruppen 1 und 2 praxisgerechter gehandhabt haben. Das so im Reglement zu verankern, bzw. den Absatz zu den Sicherheitseinrichtungen aus den norddeutschen Ergänzungen in derzeitiger Form auf alle Gruppen 1 bis 3 zu erweitern, wäre vielleicht ein Ansatz.
Finde ich überlegenswert. Zu berücksichtigen dabei ist jedoch der Grundsatz "STVZO", der beiden Klassen zugrunde liegt. Wenn man da Ausnahmen für Käfige o.Ä. macht, bedeutet das ja gleichzeitig, dass diese Fahrzeug auf Anhänger zur Veranstaltung kommen müssen, da sie ja offensichtlich keine Zulassung für den Straßenverkehr haben können. Aber das muss ja kein Problem darstellen.
Ein Reglement schiebt niemanden
aktiv in irgendeine Klasse. Ein Tuner baut sein Fahrzeug nach Richtlinien eines vorgegebenen Reglements auf. Wenn's dann nicht in die avisierte Gruppe passt, ist zunächst nicht das Reglement schuld. Auch dann nicht, wenn man neben dem Reglement liegt, weil man jemanden besonders schützen möchte. Daher ist eine Anpassung des Reglements überlegenswert - wie eingangs geschrieben.
Eine Sache zum Käfig und zur Sicherheit: Wenn es bei modernen Autos problemlos und gleichzeitig sicher möglich wäre, einen Käfig zu verbauen und eine Straßenzulassung zu erhalten, würde der TÜV diese doch geben. Da der TÜV das nicht macht, scheint es
nicht so problemlos zu sein und für den Laien nur schwer nachvollziehbar, warum.
Wie sich ein modernes Auto mit Käfig im Crash verhält, weiß wahrscheinlich niemand so genau. Daher sollte auch ein Neueinsteiger verstehen, dass
er es nicht besser weiß und auch
niemand anderes. Da erscheint es mir doch nicht wirklich abwegig, sich zunächst vollständig auf die aufeinander abgestimmten und bis ins letzte geprüften Sicherheitsmerkmale eines Serienfahrzeugs zu verlassen, ohne diese durch einen Käfig zu ergänzen. Das wiederum spricht für keine Änderung des Reglement - übrigens auch überlegenswert.
Viele Grüße
Achim