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Batterie Einbauort

Verfasst: So Mai 29, 2016 10:44
von Dr.Noob
Ich habe eine frage zur Batterie.

Im Handbuch steht,
Bei Verwendung einer Nassbatterie ... Ihr Platz ist frei, jedoch ausschließlich hinter den Fahrersitzen.
Falls eine Trockenbatterie im Fahrgastraum untergebracht ist, muss sie mit einer kompletten Abdeckung elektrisch isoliert sein.

Gilt der Einbauort hinter den Sitzen NUR für die Nassbatterie?

Bei meinem 1. Slalom habe ich nämlich gesehen das jemand mit nem 86C gestartet ist und die Batterie anstelle des Beifahrersitzes verbaut hat, quasi direkt neben dem Schaltknüppel.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mo Mai 30, 2016 07:57
von Sportfahrer
Moin,

ich selbst verstehe das Regelwerk so, das der Einbauort für alle Batterietypen in der Fahrgastzelle hinter der gedachten Linie des Fahrersitzes vorgeschrieben ist.
Ich habe jedoch schon einige Abweichungen in Natura gesehen. Was vermutlich darin liegt , das man die Passage im Regelwerk strittig formuliert hat.

Geht man 1 zu 1 nach Text , entsteht der Eindruck es gilt nur für die Nassbatterie. Sicherlich geht man aber manch einer Diskussion bei der Abnahme aus dem Weg , wenn man die Batterie egal welchen Typs
auf jeden Fall hinter der "Sitzlinie" montiert.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mo Mai 30, 2016 09:20
von EWO
Was für ein Slalom war das bzw. welches Reglement galt dort ?
Was im Handbuch steht in den einzelnen technische Klassen muss z.B. nicht für jeden Clubslalom oder NAVC-Slalom gelten.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mo Mai 30, 2016 10:14
von Dr.Noob
Das war DMSB Gruppe F.

Ich würd die Batterie beim 6N gerne dort verbauen wo das Airbag Steuergerät verbaut war.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Di Mai 31, 2016 09:03
von Cougar_01
Moin,

ich verstehe glaube, warum man denken könnte es sei uneindeutig formuliert, wenn man aber mal 1-2 logische Gegenproben in dem Text macht, dann sieht man sofort, dass die Sache mit den Vordersitzen sich nicht nur auf Nassbatterien beziehen kann:

"Ihr Platz ist frei; es ist auch erlaubt, die Batterie im Fahrgastraum unterzubringen, jedoch ausschließlich hinter den Vordersitzen. In diesem Fall und sofern es sich um eine Nassbatterie handelt, [...]"

Wenn sich das "Ihr" hier nur auf "die Nassbatterie" beziehen würde, dann könnte man auch schreiben:

"Der Platz der Nassbatterie ist frei; es ist auch erlaubt, die Batterie im Fahrgastraum unterzubringen, jedoch ausschließlich hinter den Vordersitzen. In diesem Fall und sofern es sich um eine Nassbatterie handelt, [...]" <-- unsinnig doppelt gemoppelt.

Außerdem: Angenommen es würde sich nur auf Nassbatterien beziehen, dann wäre nirgendwo im Text mehr der Platz für Trockenbatterien freigestellt. Es wäre dann zwar im Reglement beschrieben, was ich beachten muss FALLS ich die Batterie verlege und FALLS es eine Trockenbatterie ist, aber nirgendwo würde stehen, dass der Platz einer Trockenbatterie frei ist. Alles nicht erlaubte ist verboten --> unsinnige Situation

Die Struktur des Art. 22 ist in meinen Augen folgende:

Absatz 2: "Für den Fall, dass die Batterie von ihrem ursprünglichen Platz verlegt wird, [...]"
(Viele Absätze zur Batteriehalterung)
"Ihr Platz ist frei;[...]" = bezogen auf "die Batterie" aus dem 2. Absatz.

Aber interessant zu wissen, dass viele das anders sehen. Protestsicher ist für mich was anderes.

Beste Grüße
Alex

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mo Aug 08, 2016 21:34
von Dr.Noob
Nur zur Info, ich habe jemand beim DMSB direkt angefragt unter anderem mit dieser Frage und er schrieb mir.

Zitat
Da es sich um eine Trockenbatterie handelt, ist Ihr Platz im Fahrgastraum freigestellt, sie muss allerdings mit einer kompletten Abdeckung elektrisch isoliert werden.

Meine Batterie werde ich nun auf der Beifahrerseite etwas weiter vorne als den Schaltknauf verbauen.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Di Aug 09, 2016 16:59
von Japanese
dann würde ich an Deiner Stelle dieses Antwortschreiben immer mitführen. Denn ich bin mir sicher, daß diesen Einbauort nicht jeder TK akzeptieren möchte und sich dann im Zweifelsfall auf Sicherheitsbedenken bezieht - und dann bist Du gekniffen, denn Einsprüche auf Sicherheitsbedenken haben keine aufschiebende Wirkung. Mit dieser "Willkühr" habe ich in letzter Zeit reichlich Erfahrung gemacht.

Grüße

Dieter -Japanese

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mi Aug 10, 2016 09:18
von Dr.Noob
Das werde ich natürlich machen.

Da ich, wie schon oben beschrieben, jemand gesehen habe der auch so gestartet ist sollte das vermutlich korrekt sein.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mi Aug 10, 2016 14:42
von Wilfried Böhmann
Dr.Noob hat geschrieben:...
Da ich, wie schon oben beschrieben, jemand gesehen habe der auch so gestartet ist sollte das vermutlich korrekt sein.
Sorry, aber das heißt leider gar nichts.
Es sind schon korrekte Autos zurückgewiesen worden - siehe zwei Beiträge höher! - :shock:
Aber weit öfter rutschen solche durch die Abnahme, die bei genauer Betrachtung etwas daneben liegen. Zumal die Reglements manchmal sinnminimiert oder nicht eindeutig formuliert sind.
Bekomme ich jetzt Haue ?
Gruß
W. Böhmann

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: Mi Aug 10, 2016 14:48
von Hans Bauer
Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Bekomme ich jetzt Haue ?

Nein Wilfried, das ist leider die Realität.

Gruß Hans

.

Re: Batterie Einbauort

Verfasst: So Aug 21, 2016 19:23
von Dr.Noob
Ich hab heut in Oberhausen ein BMW gesehen der die Batterie auch dort hatte.