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Stabbies in der Gruppe F

Verfasst: Do Feb 04, 2016 10:44
von Vinki
Hallo,

leider blicke ich in diesem Technikwustregelwerk nicht durch.
Ich habe mir H&R Stabbies eingebaut, die habe ich mir eintragen lassen.
Damit gibt es keine Probleme in der Gruppe F oder?

MfG
Jan

Re: Stabbies in der Gruppe F

Verfasst: Do Feb 04, 2016 11:16
von EWO
Das Regelwerk schreibt:

Federn, Stoßdämpfer, Stabilisatoren sowie die Lager der
Radaufhängungsteile sind freigestellt, d.h. sie dürfen
auch verstellbar sein (z. B. Gewindefahrwerk). Die freigestellten
Teile müssen jedoch ihre ursprüngliche Funktion
beibehalten und dürfen keine anderen Funktionen übernehmen.
Eintragungspflichtig sind z.B.: Nicht serienmäßige Federn
(Ausnahme: Unbeschränkte ABE) und Federauflagen (Federteller),
andere Stoßdämpfer, wenn sie:
– als Feder- oder Dämpferbeine Radführungsaufgaben
übernehmen
– als Federbeine höhenverstellbare Federteller aufweisen.
Unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen ist die
Radaufhängung darüber hinaus freigestellt.